
Berlin (kobinet) Zum heutigen 20. Jahrestag der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen hat das Aktionsbündnis Kinderrechte die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk erhoffen sich davon eine deutliche Stärkung der Interessen der Kinder - so zum Beispiel bei wichtigen familien- und kinderpolitischen Entscheidungen, beim Umgang mit Flüchtlingen, bei der Verkehrsplanung oder beim Städtebau.
Die Behindertenbeauftragte der soziademokratischen Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, erklärte: "In Deutschland gibt es nicht nur Grund zum Feiern, denn Kinderrechte sind nicht überall verwirklicht. Die Kinderrechtskonvention gilt für Flüchtlingskinder nur eingeschränkt und Kinder mit Behinderung haben nur sehr eingeschränkt das Recht, in den normalen Alltag integriert zu werden. Noch immer werden zu wenige Anstrengungen unternommen, diese Kinder von Anfang an am Bildungssystem teilhaben zu lassen. Die Folge ist ein massiver Aufwand im Jugend- und Erwachsenenalter, um dann Integration in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft zu bewerkstelligen. Ich fordere daher, dass Kinderrechte in Deutschland endlich vorbehaltlos und von Anfang an umgesetzt werden!"
Silvia Schmidt sieht weiteren Handlungsbedarf für die Rechte von Kindern mit Behinderung: "Während in anderen Ländern 90% aller Kinder gemeinsam unterrichtet werden, besuchen in Deutschland nur knapp 16% aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Silvia Schmidt fordert deshalb auch: "Kinder mit Behinderung dürfen nicht länger in Kitas und Schulen ausgegrenzt werden. Zwar gibt es immer mehr Einrichtungen die integrativ arbeiten, aber es bleibt noch viel zu tun, um das Ziel der Inklusion zu erreichen."
Im Bundestag macht sich Schmidt auch dafür stark, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden: "Eine solche Verfassungsänderung würde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und für kindgerechte Lebensbedingungen sorgt."
Obwohl Deutschland die Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert hat, wird bis heute das Kindeswohl bei vielen Entscheidungen in Verwaltung und Rechtsprechung nicht ausreichend beachtet. Die Kinderrechte, so das Aktionsbündnis, müssen einklagbar werden, um die Position der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und bei strittigen Fragen Klarheit zu schaffen.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist das am häufigsten ratifizierte völkerrechtliche Übereinkommen. Bis auf zwei Staaten - die USA und Somalia - haben es alle Länder anerkannt. In Deutschland trat die Konvention am 5. April 1992 in Kraft. Allerdings hat Deutschland bei der Unterzeichnung Vorbehalte hinterlegt, die bis heute ihre vollständige Umsetzung behindern oder einschränken. sch