Hamburg (kobinet) Zwei behinderte Studierende kämpfen um ihr Recht auf Selbstbestimmung. Jenny Bießmann und Sascha Leder sind nach Hamburg gezogen, um in der Stadt, die für sich mit dem Slogan "Hamburg - Tor zur Welt" wirbt, ihr Masterstudium in "internationaler Politik" bzw. "Medienwissenschaften" zu absolvieren. Hier, in der Großstadt, so waren sie überzeugt, würden sie gute Studienbedingungen vorfinden, interessante Praktika absolvieren können und sich damit bestens auf eine spätere Berufstätigkeit in den durch hohe Anforderungen an Mobilität und Flexibilität geprägten Arbeitsfeldern vorbereiten.
Die beiden 23-Jährigen haben ihre Rechnung ohne die Sozialbehörden der Freien und Hansestadt gemacht: Statt sich auf ihr Studium konzentrieren zu können, kämpfen sie jetzt um ihre Versorgung mit persönlicher Assistenz. Bießmann und Leder sind behindert, bei ihnen ist spinale Muskelatrophie diagnostiziert, sie haben deswegen einen hohen Assistenzbedarf. Wird der gedeckt, können sie studieren und sind auch sonst leistungsfähig und aktiv: Zuletzt haben die beiden zusammen mit Freunden eine Rollstuhltour von Marburg nach Marseille unternommen. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat ihren Antrag auf Assistenz jetzt aber abgelehnt. Stattdessen sollen die beiden in ein Pflegeheim, wo sie nach Auffassung der Behörde kostengünstiger versorgt werden können.
Für Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der auf Behinderten- und Antidiskriminierungsrecht spezialisierten Kanzlei Menschen und Rechte (Hamburg) ist dies ein klarer Verstoß gegen das völkerrechtliche und grundrechtlich geschützte Diskriminierungsverbot. "Hier wird zwei jungen Menschen das Studium faktisch unmöglich gemacht, weil sie einen hohen Assistenzbedarf haben." Außerdem ist dieser Schritt nicht vereinbar mit dem Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen für Behinderte, das in Artikel 19 regelt, das Menschen mit Behinderungen nicht wegen ihres Pflegebedarfs in besondere Wohnformen abgeschoben werden dürfen.
Sascha Leder und Jenny Bießmann haben ihr Studium bereits begonnen. Im Zuge eines ersten Eilverfahrens, das nötig wurde, weil Hamburg sich überhaupt nicht für die beiden Zugezogenen zuständig erklären wollte, war ihnen eine Notfallversorgung zugesichert worden. Diese Notfallversorgung soll jetzt zum 25. November enden. Deswegen haben beide Studierende einen neuen Eilantrag beim Sozialgericht Hamburg gestellt, um wenigstens bis zur Klärung in der Hauptsache weiter studieren zu können.
Rechtsanwalt Tolmein erklärt: "Die Erhöhung des Bildungslevels und die Verbesserung der Bildungschancen stehen auf der politischen Agenda ganz weit oben. Da ist schwer nachzuvollziehen, wieso hier in Hamburg zwei jungen Menschen die Möglichkeit, angemessen zu studieren, systematisch verbaut werden. Es wirft auch ein düsteres Licht auf eine Weltstadt, wenn sie junge Behinderte, die hierher kommen, als erstes versucht ins Heim zu zwingen."
Der Fall von Frau Bießmann und Herrn Leder ist nicht isoliert zu betrachten. Auch eine andere behinderte Frau, die seit über zwanzig Jahren im Stadtteil Eimsbüttel in einem Haus mit ihrer Mutter lebt, versucht die Freie und Hansestadt derzeit die Pflege aus Kostengründen in einem Heim am Stadtrand zu Schleswig-Holstein zu organisieren. "Hier zeichnet sich ein Trend ab, an der Assistenz von behinderten Menschen zu sparen. Während sonst viel von Selbstbestimmung und Teilhabe die Rede ist, werden diese Werte für die Gruppe der Menschen mit hohem Assistenzbedarf systematisch eingeschränkt", kritisiert Rechtsanwalt Tolmein. Dass ausgerechnet die schwarz-grüne Koalition versucht, Menschen mit hohem Assistenzbedarf ins Heim zu zwingen, ist politisch skandalös und rechtlich unzulässig.
Die Rechtsgrundlage für diese Verfahren liefert § 13 Abs. 1 SGB XII, der besagt, dass stationäre Versorgung ausnahmsweise Vorrang vor ambulanter Versorgung hat, wenn sie zumutbar ist und die ambulante Versorgung erhebliche Mehrkosten verursacht. Nach Auffassung der Kanzlei Menschen und Rechte verstößt diese Norm gegen die neue UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das Völkergewohnheitsrecht auf Nicht-Diskriminierung und damit gegen Artikel 25 GG. Der Gesetzgeber sollte sie daher dringend abschaffen. Bis dahin ist sie jedenfalls völkerrechtskonform, also restriktiv auszulegen. Diesen Anforderungen wird die derzeitige Hamburger Praxis nicht einmal ansatzweise gerecht. sch
Michael Koßler schrieb am 29.11.2009, 13:32
Hamburg nennt sich "Tor zur Welt". Fragt sich, zu welcher Welt sich Tore öffnen sollen. Eine Welt sozialer Kälte, in der die sogenannten Gesunden sich gedankenlos über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen hinwegsetzen? Hat sich einer der Verantwortlichen schon einmal ernsthaft Gedanken darüber gemacht, wie sehr Menschen verletzt werden, denen man die selbstverständlichsten Rechte verwehrt, wie das Recht zur Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung? Auf welcher Basis entscheiden sie über das, was Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die sonst aktiv und engagiert im Leben stehen, zumutbar ist? Ist Integration Behinderter in die Gesellschaft ein politisch ernst gemeintes oder nur auf dem Papier verbrieftes Ziel? Bleibt zu wünschen, dass sich die Tore öffnen, ihre Torheit ablegen und sozialere und menschlichere Entscheidungen treffen.
georg claus schrieb am 24.11.2009, 15:53
Was bitte, hat das noch mit Selbstbestimmung zu tun? Dieses Verhalten der Behörden ist eine Entmündigung der Behinderten. Hier wird gegen den Willen der Behinderten beschieden. Man sperrt ja auch nicht alle Hartz 4 Empfänger gegen Ihren Willen in den Knast, um die monatlichen Kosten gering zu halten. Alleine schon der Versuch, zeigt schon die Sicht der Behörden auf die Behinderten Menschen. Nicht nur, dass der Behinderte Mensch alleine schon durch Ihre Behinderung gestraft sind, nein, er wird auch noch einmal bestraft, dadurch dass er ein Kostenfaktor ist. Ich frage mich, was geht in solchen Beamten (StaatsbeDIENSTETEN) vor, die jeglichen Respekt vor Bürgern mit Behinderungen verloren haben.
Gotthilf Lorch schrieb am 23.11.2009, 12:29
Leider ist diese Vorgehensweise immer mehr zum Trend geworden – vom Norden in Hamburg bis nach Süden in Baden-Württemberg. Während die Bundesregierung bald wieder großzügige Steuergeschenke verteilt, wird Menschen mit hohem Pflegebedarf aus Kostengründen immer öfter die Zwangsinhaftierung angeboten.
Es wird wirklich langsam Zeit, dass wir uns formieren und lautstark wehren – ehe die Tore hinter uns geschlossen sind und uns niemand mehr hören kann !
Wasilios Katsioulis schrieb am 21.11.2009, 13:40
... wenn es jetzt nicht gelingt Menschen mit Behinderungen die Infrastruktur zur Verfugung zu stellen, die diese benoetigen um eigenständig Studieren zu koennen, wird es voraussichtlich noch viele Jahre dauern bis ausreichend qualifizierte Menschen mit Behinderungen zur Verfugung stehen werden, um die Notwendigen politischen und administrativen Veraenderungen zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen zu verwirklichen.
Die Entscheidung der Sozialbehoerde in Hamburg diesen Studenten ihren notwendigen Assistenzbedarf zu verweigern hat daher ueber die juristische Dimension hinaus auch eine sehr negative gesellschaftliche Auswirkung und ist auch deshalb schnellstmöglich zu korrigieren, damit die angehenden Studenten endlich nicht mehr durch solche administrativen Huerden in ihrem Studium ZUSAETZLICH behindert werden!