
Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch
Hofgeismar (kobinet) Hessen verbessert nach Angaben der Sozialstaatssekretärin Petra Müller-Klepper sein Versorgungsangebot für unheilbar kranke und sterbende Menschen.
"Hessen ist das erste Bundesland, in dem die Finanzierung der so genannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine entsprechende Vereinbarung mit den Krankenkassen gesichert ist", sagte Müller-Klepper. "Damit steht nun ein flächendeckendes Vertragsangebot für diesen so wichtigen wie sensiblen Leistungsbereich zur Verfügung." Sterbende Menschen wollten am Lebensende zu Hause versorgt werden und zwar von spezialisierten Arzt-Pflege-Teams, betonte die Staatssekretärin bei einer Fachtagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar zum Thema "Entscheidungen an der Grenze zwischen Leben und Tod".
Voraussetzung für ein menschenwürdiges Sterben sei, dass die Sterbenden nicht allein gelassen würden. Dies gelinge am besten, wenn palliative Versorgung und hospizliche Begleitung flächendeckend zur Verfügung stehen. Hessen sei hier auf einem guten Weg: "Es gibt hierzulande bereits 106 ambulante Hospizinitiativen und zehn stationäre Hospize", so die Staatssekretärin. Seit 1990 befinde sich die Hospizbewegung in einer kontinuierlichen Wachstumsphase. Mittlerweile sei in Hessen ein landesweites Netz entstanden. Der Umgang mit dem Lebensende sei Gradmesser für die Humanität einer Gesellschaft. "In Würde sterben mit einer Begleitung, die das Leid mildert - dafür treten die ambulanten hessischen Hospizdienste mit rund 1.200 ehrenamtlichen Hospizhelfer sowie die stationären Hospize und die so genannten Palliativ-Stationen in Krankenhäusern ein, in denen unheilbar Kranken eine entsprechende Schmerzbehandlung zu teil wird. Diese Dienste wollen ein Sterben ermöglichen, das sich an den Bedürfnissen und Wünschen des Betroffenen
ausrichtet."
Der Gedanke einer angemessenen Sterbebegleitung müsse in allen Institutionen und im ambulanten Bereich integriert und umgesetzt werden. Eine gute Sterbebegleitung gepaart mit einer umfassenden palliativen Versorgung könne der Angst vor einem langen Sterbeprozess, vor Schmerzen und Hilflosigkeit wirksam begegnen und ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt ermöglichen. Dagegen wäre Sterbehilfe kein Akt der Humanität, sondern eine ethische und moralische Kapitulation der Gesellschaft, unterstrich Petra Müller-Klepper. "Es ist Aufgabe des Staates, die Bedingungen und Chancen für menschenwürdiges Leben und Sterben zu schaffen - für ein Gesundheitssystem, das die Fortschritte der Medizin bis hin zur Minimierung des Schmerzes allen Mitgliedern der Gesellschaft eröffnet, sowie eine Ordnung, die auch den hilflosesten Mitgliedern der Gesellschaft den Schutz der Rechtsordnung bis zuletzt garantiert", sagte die Staatssekretärin. Sie begrüße es daher, dass der Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten des 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 1. September 2009 die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen geregelt und zugleich eine Pflicht zur Beachtung der Behandlungswünsche und der mutmaßlichen Wünsche des Betroffenen festgeschrieben hat.