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kobinet-nachrichten
04.12.2009 - 16:26
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Hamburg (kobinet) Die beiden Masterstudierenden Jenny Bießmann und Sascha Leder, die dieses Semester von Marburg nach Hamburg gewechselt sind, müssen - zumindest vorerst - nicht ins Heim. In einem gestern Abend zugestellten Eilbeschluss haben die Kammern 6 und 56 des Sozialgerichts Hamburg beschlossen, dass die beiden Studierenden Anspruch auf ambulante Versorgung durch Assistenten haben und nicht gezwungen werden können, in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu wechseln.
Die Kammern 6 und 56 begründeten ihre Entscheidung damit, dass die von der Stadt Hamburg als geeignet vorgeschlagene Pflegeeinrichtung gar keine freien Plätze zur Verfügung hat. Das Sozialgericht äußerte aber auch Zweifel, ob so eine stationäre Pflegeeinrichtung den Studierenden unter Berücksichtigung von Artikel 19 der Übereinkunft über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, die mittlerweile auch geltendes deutsches Recht ist, zumutbar wäre. Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention regelt, dass Menschen mit Behinderungen nicht wegen ihrer Behinderung in bestimmte Wohnformen gezwungen werden dürfen. § 13 SGB XII regelt nicht ganz deckungsgleich, dass grundsätzlich ambulante Versorgungsformen Vorrang vor stationären Angeboten haben, es sei denn, die stationären Angebote wären zumutbar und die ambulanten Angebote unverhältnismäßig viel teurer.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte, der die beiden Studierenden vor Gericht vertreten hat, beurteilt die gerichtliche Entscheidung positiv: "Das Sozialgericht hat als eines der ersten deutschen Gerichte in einer Entscheidung deutlich gemacht, dass sozialrechtliche Bestimmungen im Licht der Behindertenrechtskonvention auszulegen sind und dass damit die Möglichkeiten von Menschen mit
Behinderungen, ihr Leben selbst zu bestimmen gewachsen sind." Dr. Tolmein fordert den Gesetzgeber auf, § 13 SGB XII an die Behindertenrechtskonvention anzupassen. Die schwarz-grün regierte Freie und Hansestadt Hamburg forderte er auf, die Entscheidung zu akzeptieren: "Es kann nicht sein, dass der Sozialetat der Stadt auf Kosten von pflegebedürftigen Behinderten geschont werden soll." sch
Bernd Masmeier schrieb am 05.12.2009, 13:29
Zunächst auch von meiner Seite aus der Kanzlei von Oliver Tolmein einen herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg. Allerdings: Wenn Richter jetzt und in Zukunft ihre Tätigkeit verantwortlich ausüben wollen, führt kein Weg (sprich: keine Rechtsprechung) an der Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen vorbei. Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Hamburger Richter so argumentierten, wie sie argumentierten.
Bei dieser Feststellung bitte ich allerdings darum, eines zu berücksichtigen: Die besagte UN-Konvention ist für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass ihre Regelungen auf Fälle, die vor diesem Tag bei deutschen Gerichten anhängig geworden sind, noch keine Anwendung finden können. Wenn sich möglicherweise einige Menschen darüber empören mögen, dass das Bundessozialgericht in einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung entschieden hat, die fragliche UN-Konvention sei nicht anwendbar, weil sie im Zeitpunkt des Streitfalles noch gar nicht gegolten habe, so sei diesen Personen gesagt, dass das BSG gar nicht anders entscheiden konnte. Schon wegen des Gebots der Rechtssicherheit, das für alle Seiten gelten muss, dürfen Rechtsänderungen nur in sehr seltenen Fällen rückwirkend angewendet werden; in diesen Fällen muss die rückwirkende Geltung ausdrücklicher Bestandteil der beschlossenen Regelung sein.
Wasilios Katsioulis schrieb am 05.12.2009, 09:39
hoffentlich werden nun auch die Hamburger Zivilgerichte in der Hansestadt dem positiven Beispiel des Hamburger Sozialgerichtes folgen und die Rechte Behinderter Menschen anerkennen, indem sie die UN Konvention ueber die Rechte Behinderter anerkennen.
Gratulation an die Kanzlei und Dr Tolmein zu diesem Erfolg!
Corina Zolle schrieb am 04.12.2009, 21:34
...mal eine gute Nachricht. Ist endlich angekommen, dass auch behinderte Menschen das Recht haben ihren Aufenthaltsort zu wählen und nicht aus Kostengründen in ein Heim abgeschoben werden können. Eine Anpassung des Paragraph 13 SGB XII in Richtung Art. 19 der Behindertenrechtskonvention ist längst fällig. Jetzt wird unsere Regierung, die bei der Umsetzung der Konvention größte Zurückhaltung übt, tatsächlich von den Gerichten überholt. Eigentlich ist das ein Vorbeifahren, denn in Berlin ist nach wie vor stehender Verkehr!
Glückwunsch zu dieser Entscheidung und Glückwunsch an Oliver Tolmein und die Kanzlei Menschen und Rechte für diesen Erfolg. Hoffentlich ist dies ein Auftakt für die Umsetzung der gesamten Behindertenrechtskonvention, denn auch andere Bereiche liegen noch sehr im Argen. Denken wir nur an die permanente Wegnahme unserer Einkommen und unserer Notfallrücklagen.
Jens Merkel schrieb am 04.12.2009, 20:46
... bekommen die Kostenträger von den Gerichten eine erste Entscheidung mit Hinweis auf den Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention vorgeschrieben. Hier fragt man sich aber leider immer wieder, weshalb es erst immer wieder Gerichte sein müssen, die über Menschenrechte entscheiden!?
Natürlich gilt der Glückwunsch Oliver Tolmein und der Kanzlei Menschen und Rechte für diesen tollen Erfolg. Jetzt muss es uns gelingen, dieses Ergebnis weiterzutragen, damit auch die Bundesregierung endlich merkt, dass sie nichts ohne uns über uns entscheiden kann.
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass wir die Ziele der Bundesinitiative "Daheim statt Heim" so schnell als möglich im Sinne der BRK umsetzen können und wir es ja noch erleben, dass wir uns als BI "Daheim statt Heim" wegen Aufgabenerfüllung für überflüssig betrachten können.
Jens Merkel
Mitstreiter und Ansprechpartner in Sachsen
der BI "Daheim statt Heim"
Klaus Mück schrieb am 04.12.2009, 19:15
Anti-Diskriminierungsgesetz, Übereinkunft über die Rechte der Menschen mit Behinderung, Teilhabe an der Gesellschaft ... ein klarer Aufruf an die Politik, endlich die passenden Gesetze auf den Weg zu bringen und nicht mehr die Bedürftigkeit als Voraussetzung für Teilhabe zu setzen. Es ist aber auch ein klarer Aufruf an uns Menschen mit Behinderung, hier Einhalt zu gebieten und unsere Rechte einzufordern. Jetzt und nicht morgen, gerne aber gemeinsam.
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