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07.12.2009 - 00:03

UN-Konvention und angemessene Vorkehrungen.

Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte lädt ein zur Konferenz "Wenn sich die Welt für mich ändern muss..." - Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen", die am 8. Dezember von 11:00 - 17:00 Uhr im dbb forum, Friedrich Straße 169/170, in Berlin stattfindet.

Das Konzept "angemessene Vorkehrungen" ist seit der UN-Behindertenrechtskonvention aufs Engste mit dem menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz verbunden. Angemessene Vorkehrungen sind ein Instrument, um substantielle Gleichstellung einer behinderten Person in einer bestimmten Situation im Vergleich zu nicht behinderten Personen herzustellen. Wird zum Beispiel ein Arbeitsplatz und die damit verbundene Arbeitsorganisation für eine blinde oder gehörlose Person so gestaltet, dass sie die wesentlichen Funktionen der Stelle ausfüllen kann, liegen angemessenen Vorkehrungen vor. Zu solchen Vorkehrungen können auch die Anpassung der Arbeitszeiten wie Teilzeitregelungen oder die Umorganisation von Zuständigkeiten und Arbeitsabläufen gehören. Angemessene Vorkehrungen sollen im Einzelfall einer behinderten Person nicht nur die Chance eröffnen, sich gleichberechtigt mit anderen auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben und vorzustellen, sondern im Ergebnis gewährleisten, dass diese Person diese Stelle tatsächlich auszufüllen kann, heißt es in der Veranstaltungsankündigung. moh
 

 
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