
Berlin (kobinet) Der Berliner Behindertenverband (BBV) prüft rechtliche Schritte, weil in der Bundeshauptstadt entgegen gesetzlicher Vorschriften neue Barrieren aufgebaut werden. BBV-Vorsitzender Ilja Seifert erklärte heute in einer Pressemitteilung, Barrieren zu errichten, sei kein Kavaliersdelikt.
Bei mindestens drei öffentlichen Bauwerken der Hauptstadt wurden im ablaufenden Jahr 2009 die Vorschriften zur Schaffung von Barrierefreiheit offensichtlich nicht eingehalten. Das kann und will der BBV nicht widerstandslos hinnehmen. Es handelt sich um die namenlose Fußgängerbrücke über die Spree zwischen dem Bahnhof Friedrichstraße und dem Schiffbauerdamm, den Neubau der Rathausbrücke, bei dem der barrierefreie Zugang zum Spreeufer "vergessen" wurde und das Grimm-Zentrum, den hochgelobten Neubau der Bibliothek der Humboldt-Universität.
"Es ist keineswegs ein ‚Kavaliersdelikt', wenn uns die Teilhabemöglichkeit durch die Errichtung neuer Barrieren auf weitere Jahrzehnte hinaus im wahrsten Sinne des Wortes ‚verbaut' wird. Da unsere Mahnungen und Proteste allein offensichtlich nicht hinreichend ernst genommen werden, prüft der BBV jetzt rechtliche Schritte", erklärte Seifert. Nötigenfalls werde das Verbandsklagerecht genutzt, um wenigstens nachträglich zu erreichen, dass die mühsam erkämpften Gesetze eingehalten und behinderte Menschen nicht länger ausgeschlossen werden.
"Wenn diese nachträglichen Umbauten teuer werden, liegt die alleinige Verantwortung dafür bei den Bauherrn und den Genehmigungsbehörden", betonte der Verbandsvorsitzende. Wäre fachkundiger Rat rechtzeitig eingeholt und von Anfang an gebührend beachtet worden, hätten Mehrkosten vermieden werden können. sch