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10.12.2009 - 17:21

Behindertengleichstellungsgesetz verbessern - aber richtig.

Wiesbaden (kobinet) Die Novellierung des hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes geht nach Ansicht der Grünen in vielen Punkten in die richtige Richtung. "Sie bleibt andererseits hinter den Anforderungen an eine moderne Behindertenpolitik zurück. Die Landesregierung kommt mir vor wie ein 400-Meter-Läufer, der, nach der Hälfte der Strecke abbricht und denkt 200 Meter sind auch genug. Statt Sprint, Aufgabe", erklärte in der heutigen Debatte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Jürgens.

Der Landtagsabgeordnete bemängelte vor allem einen Konstruktionsfehler, den das Gesetz von Anfang an hatte: "Es gilt nicht für die Kommunen. Das tägliche Leben findet nun mal am ehesten in den Kommunen statt und hier gilt das Gesetz nicht. Die hessischen Kommunen sollen ein weißer Fleck auf der Landkarte der Gleichstellung bleiben. Das kann nicht sein. An die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen und an das Grundgesetz sind auch die Kommunen gebunden."

Deshalb wollten die Grünen im Landesrecht eine verbindliche Verpflichtung der Kommunen - eine Forderung, die von nahezu allen Organisationen der betroffenen Menschen geteilt wird. "Wenn wir jetzt wieder nur einen Zwischenschritt machen mit dem sogenannten Plan, verschwenden wir weitere fünf Jahre auf dem Weg zur Gleichstellung", so Jürgens.

"Das Kernproblem in diesem Zusammenhang ist, dass das paternalistische Denken gegenüber Menschen mit Behinderung noch nicht überwunden wurde. So sollen zwar die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden, aber nur ideell. Im Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit ist weiter kein Cent für diese Arbeit vorgesehen. Warme Worte in Sonntagsreden aber keine Taten. Das kennen die Menschen mit Behinderung zur Genüge."

Dagegen begrüßen die Grünen ausdrücklich die Erweiterung der Ansprüche für hör- und sprachbehinderte Eltern bei der Kommunikation mit der Schule ihrer Kinder mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetschern oder andere Hilfen. Dies war bisher beschränkt auf die Eltern hörender und sehender Kinder und wird jetzt zu Recht auch erstreckt auf behinderte Kinder.

"Der Entwurf hat Licht und Schatten. Er geht in die richtige Richtung, deshalb werden wir ihn nicht ablehnen. Er greift aber viel zu kurz, deshalb können wir ihm nicht zustimmen", sagte Jürgens. Die Grünen werden sich daher der Stimme enthalten. sch
 

 
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