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kobinet-nachrichten 26.12.2009 - 00:01
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http://www.kobinet-nachrichten.org

Gebrauchsanleitung für den Umgang mit Qualitätsberichten

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Mainz (kobinet) Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet eine Gebrauchsanleitung für den Umgang mit Qualitätsberichten von Pflegeheimen.

Derzeit werden die ersten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeheimen veröffentlicht. Die Qualitätsberichte sollen die Transparenz in der Pflege verbessern, so die Absicht des Gesetzgebers. Außerdem sollen sie Betroffenen bei der Suche nach einem passenden Heim eine Orientierungshilfe bieten. "Die Veröffentlichungen werden die gewünschte Transparenz nicht herstellen", kritisiert Ulrike von der Lühe vom Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Die Bewertungen sind für die Betroffenen irreführend, wenn Einrichtungen mit einer guten Versorgung der Bewohner beispielsweise wegen Mängeln in der Dokumentation schlechte Noten erhalten. Umgekehrt können Einrichtungen mit gravierenden Mängeln bei der Versorgung der Bewohner trotzdem gute Noten erhalten, wenn sie gewisse rein formale Kriterien wie beispielsweise das Vorliegen schriftlicher Verfahrensanweisungen zu Erster Hilfe und Verhalten in Notfällen erfüllen und damit die schlechte Versorgung ausgleichen können."

"Betroffene sollten sich daher auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung verlassen", rät Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wichtig sind vielmehr die Noten, die für einzelne Kriterien beispielsweise aus den Bereichen "Pflege und medizinische Versorgung" oder "Umgang mit demenzkranken Bewohnern" vergeben werden. Diese wichtigen Informationen erhalten künftige Heimbewohner erst, wenn sie sich auf einer zweiten Darstellungsebene gezielt bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher anschauen. Hat beispielsweise ein Pflegeheim im Qualitätsbereich "Pflege und medizinische Versorgung" ein "sehr gut" bekommen, kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass in dieser Einrichtung Pflegebedürftige in einzelnen Fällen sogar mangelhaft gepflegt wurden.

Damit Betroffene die Qualitätsberichte verstehen und richtig bewerten können, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine "Gebrauchsanleitung" mit Checkliste erstellt. Sie soll dabei helfen, die Ergebnisse individuell auszuwerten. Die Gebrauchsanweisung "Noten für Pflegeheime" kann auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/Pflegeheimnoten angesehen und heruntergeladen werden. Sie liegt auch als kostenlose Broschüre in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor. moh

Der Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 1,45 Euro frankierten, adressierten DIN-A-5 Rückumschlages an folgende Adresse:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Postfach 4107
55031 Mainz.
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Wolf Lefèvre schrieb am 26.12.2009, 20:41

Alle Macht den Versicherungskonzernen

Liebe Leser,
wer glaubt, dass die an der Qualitätsprüfung Beteiligten (neutral???) die tatsächliche Qualität von Altenheimen oder sogar die Interessen der betroffenen Heimbewohner zur Vorgabe haben, glaubt besser an den Weihnachtsmann. Seit 26 Jahren gehört die Überprüfung von Alten- und Pflegeheimen zu meinen gesetzlichen Pflichten. Der Betrieb von Alten- und Altenpflegeheimen ist ein knallhartes auf Profit orientiertes Geschäft, das sehr oft nicht unbedingt dem Wohl der Heimbewohner dient. Das Pflegepersonal arbeitet bei oft schlechter Entlohnung unter teilweise unsäglich widrigen Arbeitsbedingungen. Nach dem Abschöpfen des Erbvermögens, werden letztlich unter Einbeziehung des Elternunterhalts der Nachkommen die Träger der Sozialhilfe zur Kasse gebeten. Die Zahlungen der Pflege- und Krankenkassenkonzerne werden ohnehin auf die gesetzlich oder privat Versicherten umgelegt.
Die Profitansprüche vieler Anbieter lassen verantwortbare Bedingungen für die tatsächlichen Mindestgrundbedürfnisse der Betroffenen oft vollständig in den Hintergrund treten. Wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.
Man sollte sich nicht von Qualitätsversprechen oder Plüschsofas im Eingangsbereich blenden lassen! Die Qualität eines Altenwohn- und Pflegeheimes hängt neben dem Leistungsanbieter vom Betreiber, dessen Heimleitung, insbesondere von der tatsächlichen Anzahl qualifizierten Personals und dessen Arbeitsbedingungen ab. Und genau darin liegt das größte Defizit. Es gibt beispielsweise europäische Vorgaben für eine Mindestanzahl anwesenden Personals. Es ist aber kein Heimbetreiber bekannt, der diese Mindestanforderungen erfüllt.
Es wird regelmäßig vorgetragen, dass der Personalschlüssel von den Krankenversicherungskonzernen vorgegeben wird, die u.a. auch die Tätigkeit des MDK reglementieren.
Also bitte Qualitätszertifikate sehr kritisch in die Auswahl mit einbeziehen, wie dies auch die Verbraucherzentrale empfiehlt.
Ich wünsche jedem eine qualifizierte und menschenwürdige Pflege, bei verantwortbaren Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal.

© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
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