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14.12.2009 - 19:45

ELENA kommt!.

Von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Berlin (kobinet) Am 01.01.2010 wird ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) als neues und zusätzliches Meldeverfahren in Deutschland eingeführt. Mit einem verführerischen Mädchennamen ausgestattet, entpuppt es sich als nimmersattes datenverschlingendes Wesen. Selbst zum jetzigen Zeitpunkt wissen die wenigstens, was dieses neue Meldeverfahren bedeuten soll und niemand kann den wirklichen Aufwand einschätzen.

Mit ELENA muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer monatlich eine Meldung, ähnlich einer Verdienstbescheinigung, an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) per Datenübermittlung schicken. Die ZSS speichert diese Daten sozusagen auf Vorrat. Muss ein Arbeitnehmer eine Leistung bei einer Behörde beantragen, gibt dieser mit einer Signaturkarte die Daten zum Abruf für das Amt frei, der Arbeitgeber wird nun nicht mehr herangezogen. Überall wird der enorm verringerte Arbeitsaufwand für Arbeitgeber angepriesen, weil übers Jahr weder Verdienst- noch Arbeitsbescheinigungen ausgestellt werden müssen. Allerdings bleiben Zweifel, ob monatlich zu erstellende Meldungen für jeden einzelnen Arbeitnehmer weniger Verwaltungsaufwand bedeuten als Bescheinigungen bei Bedarf. Größere Unternehmen, in denen ohnehin schon alles elektronisch erfasst wird, werden wenig Probleme haben. Die Software wird angepasst und fertig. Kleine Betriebe, zum Beispiel behinderte Arbeitgeber, müssen das alles von Hand machen. Der Aufwand ist vermutlich so, als ob für jeden Assistenten monatlich eine Vielzahl von Bescheinigungen zu erstellen ist. Nicht mal die Flucht zum Steuerberater hilft weiter. Dieser braucht ja auch die Daten. Dennoch werden die Steuerberater enormen Zulauf erfahren, da der technische Aufwand für Lohnabrechnungen noch einmal deutlich steigt.

In letzter Zeit rückt der Datenschutz wieder vermehrt in das öffentliche Interesse. Mit ELENA werden sehr sensible Daten zu Arbeitsstunden und Verdienst, auch Abmahnungen, Krankzeiten, Streik und Aussperrung z.B. werden vorrätig gespeichert, somit auch für Arbeitnehmer, die eventuell nie eine Leistung bei einer Behörde beantragen. Seit den Datenverlusten an allen Orten der letzten Zeit wissen wir, dass es keine wirklich sicheren Speichermöglichkeiten gibt. Außerdem wird sich die ZSS als kostbarer Datenbesitzer herumsprechen und irgendwann werden nicht nur staatliche Leistungen an die Datenfreigabe geknüpft sein, sondern beispielsweise auch Kredite oder Versicherungen. Der Antragsteller entscheidet zwar in jedem Fall, ob er seine Daten freigibt. Keine Freigabe bedeutet vermutlich dann auch keine Leistung. Gegen diese permanente Datenerhebung ist die Volkszählung 1983 direkt als harmlos zu betrachten. Heute wird so etwas beschlossen und eingeführt, ohne dass noch irgendwer Notiz nimmt. Kann man dieses Verhalten schon als Abstumpfung ansehen? Gestern erst hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schwere Bedenken erhoben und sieht die Grenze der Zulässigkeit überschritten. Hat ihn denn vorher niemand nach seiner Meinung gefragt?

Nähere Infos zu ELENA
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Wolf Lefèvre schrieb am 15.12.2009, 19:54

Barriere ELENA-Datenvorratsspeicherung

Hallo,
ich habe mich als Arbeitsassistenznehmer im Arbeitgebermodell, mit der Pflicht und Handhabung der monatlichen ELENA-Meldung zur ZSS ab 01.01.2010 beschäftigt und versucht Informationen zu geeigneten Signaturkarten und Lesegeräten zu erlangen. Auch das Herunterladen der Testversion ist mir nicht gelungen. Wie ich während der Feiertage die Sache bis zur Meldepflicht im Januar organisieren soll, wird von mir als erhebliche Barriere gegen meine Selbstbestimmung empfunden. Neben den behinderten Menschen haben offensichtlich auch die Datenschützer nicht wirklich eine angemessene Beachtung in unserer Gesellschaft. KOBINET ist damit ein wichtiges Forum zur Information und Aufklärung über unsere Bedürfnisse. Danke.

Hubertus Thomasius schrieb am 15.12.2009, 09:01

Testen, testen und nochmals testen

Hallo,
gleich wie zwiespältig ich dazu stehe aber eines ist jetzt für Arbeitgeber schon möglich: mit Testdaten können die Verfahren getestet werden, siehe www.das-elena-verfahren.de/verantwortung/zss/testverfahren.
Vielleicht findet sich der eine oder andere Arbeitgeber (persönliches Budget) und testet das ab 2012 dann laufende System. Und vielleicht berichtet dann der oder die ArbeitgeberIn darüber. Ich stehe auch gern hinweisend zur Verfügung. Ich selbst bin kein Arbeitgeber und habe selbst mit ELENA wenig am Hut aber von solchen Netzwerken verstehe ich ein klein wenig. und wir können aufklären und uns positionieren.
Meine E-Mail-Adresse steht im Impressum von kobinet-nachrichten.org .

Versucht es und wir alle werden klüger.

Beste Grüße Hubertus Thomasius

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