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15.12.2009 - 00:05

Berlins Behindertenbeauftragter will Bauordnung ändern.

Berlin (kobinet) Der Neubau der zentralen Bibliothek der Humboldt-Universität in Berlin weist zahlreiche Barrieren auf (kobinet 23.11.09). Studentin Kristina Voigt und Architekt Klaus-Dieter Wüstermann haben im Grimm-Zentrum auf zahlreiche Bausünden hingewiesen. Berlins neuer Landesbehindertenbeauftragter Jürgen Schneider kündigte Konsequenzen in der RBB-Abendschau an, berichtete Susanne Krumpholz für kobinet:

Die Studentin Kristina Voigt hat in ihrem Mängelbericht die unzureichende Barrierefreiheit im Grimm-Zentrum dargestellt. Danach gibt es im gesamten Gebäude von 1250 Arbeits- und Computerarbeitsplätzen nur 2 barrierefrei nutzbare Arbeitsplätze im Erdgeschoss mit einem elektrisch höhenverstellbaren Tisch. Im 2. Stockwerk gibt es z.B. keine Toilette für RollstuhlfahrerInnen. Im gemeinsam erhobenen Bericht bemängelt der Architekt und Beauftragte für barrierefreies Bauen beim Blinden- und Sehbehindertenverband Brandenburg Klaus-Dieter Wüstermann das Fehlen eines allgemein üblichen taktilen Leit- und Orientierungssystems und kontrastierende Markierungen auf Glasflächen. Das einzige Bildlesegerät im Haus ist zudem nicht zugänglich, sondern steht in der Arbeitskabine für sehbehinderte und blinde NutzerInnen, die nur nach Anmeldung mit Formular nutzbar ist.

Angesprochen auf die zahlreichen Barrieren und Mängel in der Bibliothek räumt der Leiter der technischen Abteilung der Humboldt-Universität im Bericht der Berliner Abendschau des RBB ein: "Wir haben nach unserem Verständnis behindertengerecht geplant. Ich möchte natürlich nicht verhehlen, dass wir in der Ausführung durchaus noch die einen oder anderen Mängel festzustellen haben." Es wird jetzt eine Kommission eingesetzt, die sämtliche Barrieren und Baumängel und ihre Beseitigung untersucht.

Bereits im März 2009 stellte der damalige Landesbehindertenbeauftragte Martin Marquard gravierende Mängel in einer Liste zusammen. Sein Nachfolger Dr. Schneider dazu: "Es gibt erhebliche Verstöße gegen die Berliner Bauordnung. Das sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro belegt werden können. Zum Beispiel gibt es für die Haupttreppen keine Handläufe."

Der Berliner Behindertenverband beabsichtigt, die Bauherren zu verklagen (kobinet 6.12.09). Darauf angesprochen, legt Schneider die notwendige Vorgehensweise dar: "Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen festgestellt werden und dann muss man sehen, wer zur Verantwortung gezogen wird." Schneider bestätigte der Abendschau, dass das Grimm-Zentrum kein Einzelfall unter den Bausünden ist: "Es gibt einen gewissen Trend zu Vollzugsdefiziten. Wir haben hervorragende Gesetze, aber die Vollzugsdefizite zeigen, dass etwas nicht in Ordnung ist bei der Überprüfung. Wir müssen uns wirklich Gedanken machen, wie wir das in Zukunft verhindern wollen." Er schlägt vor, solche Neubauten einer Pflicht zur Zertifizierung zu unterziehen. "Ein Zertifikat ‚Barrierefrei' schafft Verantwortlichkeiten, verschafft Zuständigkeiten und anschließend ist die Überprüfbarkeit auch viel besser gegeben als derzeit. Ich denke, das kann man relativ kurzfristig machen. Dazu muss allerdings die Berliner Bauordnung geändert werden." sch


 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Wolf Lefèvre schrieb am 15.12.2009, 21:34

Barrierefreies Verantwortungsbewusstsein

Hallo,
die Landesbauordnungen regeln die grundsätzliche gesetzliche Pflicht zum barrierefreien Bauen. Das ist nicht das eigentliche Problem. Die Barriere zum verantwortungsbewussten (gesetzeskonformen) Bauen liegt in der Sozialkompetenz der Bauherrn und im Gesetzesvollzug. Derzeit werden in unserm Land sogar unnötige Barrieren in der Planung von Altenpflegeheimen genehmigt (z. B. durch die aktive Verweigerung von Investoren zum Einbau notwendiger Bettenaufzüge). "Barrierefreie" Hotels sind oft für Gäste mit E-Rollstühlen nicht geeignet (z. B. Breite von Aufzugtüren oder Betten, die nicht mit einem Lifter unterfahrbar sind....). Abgesenkte Bordsteine reißen einem die Lenkrollen aus dem Rollstuhl. In Kurhäusern sind Behindertentoiletten nicht erreichbar. Ich könnte die Aufzählung unendlich fortführen.
Die Verantwortlichen sollten sich bewusst werden, dass Sie selbst alt oder auch behindert, mit ihren eigenen Barrieren und den Verstößen gegen geltendes Baurecht konfrontiert werden können. Die Ignoranz der Tatsachen holt sie dann ein und erst dann verstehen sie was eine Barriere bedeutet.
Habgier und schneller Gewinn steht gegen Sozialkompetenz, Menschlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Da helfen keine Bauvorschriften, die interessieren ohnehin weder einen Bauherrn, noch seinen Planer oder eine Behörde.
Wir sind hier nicht in Perm am Ural, wo gegen Behördenvertreter staatsanwaltschaftlich wegen unzureichender Kontrolle ermittelt wird.
Weder ein Bahnchef, noch die Flughafenbetreiber oder sonstige Verantwortliche wurden bisher wegen tatsächlichen Vorschriftenverstößen gerichtlich objektiv zur Rechenschaft gezogen. Dann müssten Versicherungskonzerne ja Schmerzensgeld und Schadenersatz bezahlen.
Das braucht sicher kein behinderter Mensch, der bekommt doch einen "AOK-Rollstuhl" und Hartz IV, was will der denn mehr. Die Kassen sind leer.
Und wenn einer sowieso nicht davonlaufen kann (weil er im Rollstuhl sitzen darf), dann reicht seine kleine Welt zwischen Barrieren sicher aus.
Als Behinderter habe ich den Vorteil, mich viele Jahre bewusst an die barrierebegrenzte Welt im Pflegeheim schon vorzubereiten und zu gewöhnen, während es vermeintlich barrierefreie Menschen oft schlagartig und völlig unvorbereitet trifft. Also versuchen wir für alle, Barrieren abzubauen, dafür ist jeder Weg der richtige.

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