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18.12.2009 - 00:01

Novellierung der Landesbauordnung gefordert.

Mainz (kobinet) Im Zuge der Diskussion um eine Novellierung der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung fordert das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz (ZsL) die umgehende Überarbeitung des Gesetzes.

"Um die behinderungsübergreifende Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz weiter voranzutreiben, ist es unerlässlich, in der Landesbauordnung Veränderungen vorzunehmen. Dabei müssen die jeweils geltenden DIN-Normen für barrierefreies Bauen konsequente Berücksichtigung finden. Nur dadurch lassen sich einheitliche Standards umsetzen", so die Geschäftsführerin des ZsL Mainz, Gracia Trapp. "Besonders wichtig ist dabei der § 44 zu Wohnungen. Landesweit herrscht ein gravierender Mangel an barrierefreien Wohnungen. In der bisherigen Bauordnung sind die Angaben zur Errichtung von barrierefreien Wohnungen zu unspezifisch, so dass häufig die Bedarfe von Menschen mit Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt werden und die Wohnungen damit schlecht oder gar nicht nutzbar sind. Beispielsweise sind die Bäder oftmals nicht mit den dringend benötigten bodengleichen Duschen ausgestattet", führt Trapp aus. Bei Berücksichtigung der entsprechenden DIN-Norm würde das nach Ansicht von Gracia Trapp nicht mehr vorkommen können.

"Für den § 51 - Öffentlich zugängliche Gebäude - fordern wir, dass auch Arbeitsstätten, in denen mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden, barrierefrei gestaltet werden müssen. Damit müssten die Arbeitsstätten in die Liste der baulichen Anlagen aufgenommen werden", so Gracia Trapp. Eine weitere Forderung des ZsL ist, dass Altbauten entsprechend der Vorgaben für Neubauten barrierefrei zu modernisieren sind. Ausnahmen sollen nach Ansicht des ZsL Mainz nur zulässig sein, wenn die barrierefreie Gestaltung einen Mehraufwand der Gesamtkosten von 25 Prozent überschreitet. Damit würde eine erhebliche Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit erzielt werden. moh
 

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