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kobinet-nachrichten
17.12.2009 - 18:05
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Kassel/Berlin (kobinet) Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute entschieden, Festbeträge für Hilfsmittel der Krankenkassen so zu bemessen, dass sie für einen wirklichen Ausgleich der Einschränkung ausreichen. Mit dieser Entscheidung stärkt das Bundessozialgericht nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Markus Kurth den Teilhabeanspruch behinderter Menschen und steht dabei ganz im Zeichen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
"Ich begrüße das heutige Urteil des Bundessozialgerichts, verbietet es doch fortan Festbeträge, die vielfach nicht annähernd den Bedarf von Menschen mit Behinderung decken. Das Urteil hat weit reichende Konsequenzen. Die Krankenkassen müssen nun endlich das nachholen, was sie jahrelang verweigert haben: Sie müssen die gesamten Kosten von bedarfsdeckenden Hilfsmitteln übernehmen", erklärte der behindertenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag. sch
Nach dem Urteil, in dem es um moderne Hörgeräte ging, könnten auf die Krankenkassen Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe zukommen (Az: B 3 KR 20/08 R)
M Schlameus schrieb am 21.01.2010, 15:47
Ich bin mittelgradig schwerhörig und bin auf ein HÖrsystem angewiesen. Dennoch benötige ich ein digitales HÖrgerät, welches meine Tief-, Hochtonbereiche so ausgleicht, das für mich auch eine veständliche Sprache dabei herauskommt bzw, zu Verstehen ist. Ich klage nun seit 2007 vor dem Sozialgericht, weil ich einen Zuschuss, als den normalen Kassenanteil für dieses teure Gerät benötige. bisher ist kein Urteil gefällt. Niemand will dafür zuständig sein, es ging von der Krankenkasse an die Rentenversicherung und dann an die AfA bis zum Schluss alles vor dem Sozialgericht landete. Das Urteil lautet, weil ich das Hörgerät ja auch im privaten Bereich benötige, bräuchte ich doch kein digitales HÖrgerät, eine Begründung, die niemand versteht. Ich legte Widerspruch ein, nun läuft das Verfahren das dritte Jahr, aber es passiert nix. Mittlerweile benötige ich seit einem Jahr ein weiteres Hörgerät, auf der rechten Seite, doch leider kann ich mir aus KOstengründen dieses nicht leisten, weil ich immer noch das andere Gerät abbezahle. Ich bin mittlerweile wieder arbeitslos geworden, weil es mir so nicht möglich ist, am Arbeitsleben teilzunehmen, bzw. einen geeigneten Widereinstieg zu finden. Es ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, doch auch da tut sich nichts, es wird einfach über Jahre hinausgeschoben, ob ich weiter am Leben/ Arbeitsleben oder in der Gesellschaft teilnehmen kann, das interessiert doch niemanden, der dieses Problem nicht selber kennt. Bisher geholfen hat mir noch niemand und ich sehe auch kein Weiterkommen mehr, von den Behörden ist es nur ein Zeitschinderei, mehr nicht. Ich wollte so gern schon selber mal vorsprechen, aber das wird einem ja untersagt, weil es wird nur anhand von Unterlagen entschieden.
Ob mir das neue Urteil helfen kann und inwiefern, ich weiß es nicht mehr..................
uwe wiedemeier schrieb am 31.12.2009, 15:33
Angelika Höhne-Schaller schrieb am 18.12.2009, 06:11
Das Urteil des Gerichtes ist doch nur zu begrüßen. Aber warum wird immer wieder auf eine eventuelle Kostenerhöhung hingewiesen? Hilfsmittel, die den Bedarf nicht decken und darum nicht benutzt werden, sind letztendlich teurer. Vielleicht läßt sich ein nicht bedarfsgerechtes Hilfsmittel zur Zeit am Besten mit einem Wintermantel vergleichen. Wer heute "nur" einen Poncho trägt, benutzt sicherlich nicht das richtige "Hilfsmittel" gegen die außen herrschende Kälte. Auf der anderen Seite muß es aber auch kein polartauglicher Parka sein, wenn er nicht notwendig ist - und genauso ist es auch mit den Hilfsmitteln für behinderte Menschen: sie müssen passen, für die Bedürfnisse, für die entsprechende Anwendung. Nicht mehr und nicht weniger.
Und, wer durch falsche bzw. nicht bedarfsgerechte Hilfsmittel u.U. Schäden erleidet (bis hin zu schweren Unfällen), kann nicht am Leben teilnehmen und gibt letztendlich irgendwann auf. Aber diese Schäden werden ja aus einer anderen Kasse bezahlt und fließen nicht in die Preise der Hilfsmittel ein. Würden sie mit aufgerechnet, wäre ein eventuell teureres, aber dafür passendes, Hilfsmittel letztendlich die günstigere Wahl.
Eine frohe Weihnachtszeit
A. Höhne-Schaller
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