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kobinet-nachrichten
22.12.2009 - 15:38
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Die aktuelle Forderung des Wirtschaftsweisen Wolfgang Franz, Hartz IV um ein Drittel zu kürzen, ist heute vom Sozialverband Deutschland (SoVD) als absurd zurück gewiesen worden. Der Vorschlag des Vorsitzenden des Sachverständigenrats der Bundesregierung verhöhne die Menschen, die von Armut bedroht seien, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.
"Sachverständige der Bundesregierung sollten sich lieber Gedanken darüber machen, wie die Ursachen von Armut und Ausgrenzung bekämpft werden können. Forderungen, die zu einer Verschärfung der Situation
von sozial benachteiligten Menschen führen, sind unverantwortlich", betonte Bauer.
Fünf Jahre Hartz IV hätten gezeigt, dass die Arbeitsmarktpolitik dringend überprüft werden muss. Es sei nicht gelungen, Langzeitarbeitslose verstärkt in Arbeit zu vermitteln, wie aktuelle Analysen belegen. "Insbesondere die Situation der Kinder im Hartz IV-Bezug ist dramatisch. Der bisherige Regelsatz deckt nicht das Existenzminimum ab und muss daher unbedingt erhöht werden", so der Verbandspräsident.
Der SoVD fordert eine Überprüfung der Regelsätze der Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit mit dem Ziel, diese dauerhaft bedarfsgerecht auszugestalten und fortzuschreiben. Insbesondere die Leistungen für Kinder müssten bedarfsgerecht gestaltet werden und ihnen gleiche gesellschaftliche Teilhabechancen garantieren. sch
DRP Radio schrieb am 05.01.2010, 11:48
Dieser Mann, Wolfgang Franz hat noch nicht von Hartz gelebt und für einen € zu diesen Menschenunwürdigen verhältnissen gearbeitet.
Im wurde als Muttersöhnchen schon alles in die Wiege gelegt und hat nun gut reden, sowie ein übertriebenes Gehalt.
Seine Privaten,Politischen,Machenschaften,Bereicherungen wurden aber nun schon weitergegeben und werden gegebenfalls ausgestrahlt und es ist nur noch eine Frage der Zeit bis Dieser Arogante A.... auch soweit ist und sich nichts mehr leisten kann.
Es wäre schön wenn sich die etwas über 7000000 Hartz IV Empfänger dazu hergeben würden (die nicht als Arbeitslose zählen) mit uns eine Petition gegen solche Leute und Regierung machen würden.
Hartz VI verstösst gegen mindestens 10 Grundrechte!
Wenn das so weiter geht, sind wir bald wieder soweit wie früher.
www.drpradio.de
Gisela Maubach schrieb am 22.12.2009, 22:47
Wie viel Menschenverachtung muss man eigentlich in sich aufgesogen haben, um eine derartige Forderung aufzustellen?
Und wie sicher kann sich ein "Sachverständiger" in seinem Job sein, wenn er höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert oder gar nicht erst kennt?
Bereits am 10.11.1998 hatte das Bundesverfassungsgericht klare Aussagen zur Höhe des Existenzminimums gemacht - zu finden u.a. hier:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls19981110_2bvl004293.html
Bei Randnummer 54 ist beispielsweise zu lesen: "Die von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden existenzsichernden Aufwendungen müssen dem tatsächlichen Bedarf - realitätsgerecht - bemessen werden"!
Außerdem soll dieses Existenzminimum "verbrauchsbezogen ermittelt und auch regelmäßig den veränderten Lebensverhältnissen angepaßt werden."
Wenn man die Entwicklung verfolgt hat, kommt man nicht um die Erkenntnis herum, dass bereits in der Vergangenheit die Regelsätze der Sozialhilfe immer zu Ungunsten der Betroffenen "reformiert" wurden. Nach dem "Warenkorb" (bis 1990) und dem "Statistikmodell" wurde im Föderalen Konsolidierungsprogrammgesetz von 1993 bestimmt, dass bis 1.7.1999 eine neue Verordnung zur Festlegung der Regelsätze existieren müsse. Das wurde nicht eingehalten. Ab 1998 orientierten sich die Regelsätze an der Rente, die ihrerseits an die Nettolohnentwicklung gekoppelt war. Als im Jahr 2000 ein deutlicher Anstieg der Nettolöhne erfolgte, koppelte man die Rente incl. der Regelsätze von dieser Erhöhung einfach ab.
Die Hartz-IV-Entwicklung ist allgemein bekannt, und allgemein bekannt ist außerdem, dass das weitaus größte Armutsrisiko bei den Alleinerziehenden liegt.
Laut Statistischem Bundesamt sind zwar 82 % aller Alleinerziehenden erwerbstätig, aber trotzdem beziehen 42 % Hartz-IV-Leistungen!
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in den Leitsätzen von 1998 erklärt: "Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt", aber offensichtlich gibt es immer noch sogenannte "Sachverständige", die das immer noch nicht zur Kenntnis genommen haben.
Außerdem sollte dieser Sachverständige sich noch darüber informieren, dass die Höhe von "Hartz IV" identisch ist mit derjenigen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, so dass auch immer Menschen mit Behinderung von den unerträglichen Hartz-IV-Diskussionen betroffen sind.
Es ist erschreckend, wie weit wir uns bereits davon entfernt haben, was wir mal Sozialstaat genannt haben . . .
Susanne Schumann schrieb am 22.12.2009, 21:44
es gibt Besitzstandsregelungen: oder verzichtet der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz auf 33 Prozent seines Einkommens?
Der Vorschlag kann wohl kaum ernst gemeint sein. Von einem Wirtschaftsweisen sollte man etwas mehr erwarten als solche unrealen Ideen. Ausser Ausgaben zu reduzieren kommt nichts? schwach! Sieht es so schlecht aus, dass man das Einkommen derjenigen reduzieren muss die sowieso nichts mehr haben?
Ingrid Pütz schrieb am 22.12.2009, 19:05
Der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz weiß nicht wovon er spricht.
Wie bekommt man einen solchen Job, wenn der Überblick bei diesem Thema gleich NULL ist.
Erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung werden auch nach Hartz IV abgegolten. Die Betroffenen haben keine Möglichkeit sich die kleine Kröte weder jetzt noch in Zukunft zu verdienen. Sollen Menschen mit Behinderung und Grundsicherung das zeitliche segnen, dann wird es preiswert.
Wirtschaftsweise ist wohl eine überhebliche Bezeichnung bei soviel unwissen.
Die derzeitige Politik bereitet intensive Bauchschmerzen für Menschen mit Behinderung.
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