
Berlin (kobinet) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßte heute, dass endlich eine Norm die Kontraste im öffentlichen Raum regelt. 15 Jahre lang hat der Verband gekämpft, dass die DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" nun in Kraft treten konnte. "In einem nächsten Schritt setzen wir uns jetzt dafür ein, dass dieses Regelwerk in die Bauordnungen der Länder übernommen wird", so DBSV-Präsidentin Renate Reymann.
Die neue Norm regelt Kontrastgrenzwerte, Beleuchtung, Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen. Informationen im Sinne dieser Norm sind z. B. Fahrpläne, Wegweiser, Absperrungen, Gefahrenstellen, aber auch Bedienelemente von Automaten, WC-Anlagen oder Aufzügen. Wichtigster Anwender wird die Deutsche Bahn sein, die vom DBSV in die Entwicklung der Norm eingebunden wurde. sch