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13.01.2004 - 15:28

Volkssolidarität fordert dringend Korrektur der «Gesundheitsreform».

Berlin (kobinet) Der Bundesverband Volkssolidarität hat die deutsche Bundesregierung aufgefordert, die gröbsten Fehler der «Gesundheitsreform» möglichst schnell zu beseitigen. Die wachsende Verunsicherung für die Bürgerinnen und Bürger müsse beendet werden, erklärte heute in Berlin der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Bernd Niederland. Es seien dringend Korrekturen erforderlich, die vor allem chronisch Kranken, Menschen mit Behinderungen und Einkommensschwachen ebenso wie für Ärzte und medizinisches Personal wieder eine gesicherte und zuverlässige gesundheitliche Versorgung ermöglichen. Die Praxisgebühr führe zu einer finanziellen Hemmschwelle für Geringverdiener, Sozialhilfeempfänger, Kleinrentner, Studenten und Auszubildende, ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. Die Volkssolidarität fordert ein Änderungsgesetz des SGB V. Dazu müsse die mit wachsendem bürokratischen Aufwand verbundene Praxisgebühr sofort wieder abgeschafft werden. «Ärzte und medizinisches Personal sollten nicht länger gezwungen sein, Inkassoaufgaben zu erfüllen, sondern sich auf qualitativ hochwertige Leistungserbringung für ihre Patienten konzentrieren können», betonte Niederland. Die neuen Zuzahlungsregelungen gehen nach Ansicht der Volkssolidarität für viele Versicherte an die Grenzen der Belastbarkeit. Besonders betroffen seien Heimbewohner, denen oft nur der Taschengeldsatz verbleibe, um die Kosten ihrer Unterbringung bestreiten zu können. Der Mehrheit der Heimbewohner seien daher die neuen Zuzahlungsregelungen nicht zuzumuten. Sie sollten deshalb generell von der seit dem 1. Januar geltenden Regelung ausgenommen werden. Gefordert wird außerdem eine Definition des Personenkreises chronisch Kranker, die diesen Kreis nicht aus Kostengründen unzulässig eingrenzt und zu Lasten der Betroffenen geht, sondern im Interesse der Patienten flexibel angewendet werden kann. Es müsse gewährleistet werden, dass auch Diabetiker, Demenzkranke, psychisch Kranke, Patienten mit Inkontinenz und Menschen mit Behinderungen nicht aus dem Personenkreis chronisch kranker Menschen ausgeschlossen werden. Eine Definition müsse sich an der bisherigen Praxis orientieren. Die Abschaffung der Fahrtkosten-Erstattung treffe vor allem chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen sowie Patienten in strukturschwachen Regionen. Die in einigen Regionen drohende Unterversorgung, wie beispielsweise in Ostdeutschland, verschärfe diese Belastungen für die Patienten zusätzlich. Es gehe jetzt um die Beseitigung der schlimmsten Fehler der «Gesundheitsreform», für die rot-grün und CDU/CSU gemeinsam verantwortlich seien, betonte der Verbands-Geschäftsführer. Für die Finanzierung schlägt Niederland vor, die Versicherungspflicht- und die Beitragsbemessungsgrenze an den entsprechenden Wert in der gesetzlichen Rentenversicherung anzunähern. Dies würde Besserverdienern mehr abverlangen, wäre aber immer noch gerechter und solidarischer als das gegenwärtige Abkassieren bei denen, die ohnehin am wenigsten haben. «Im Interesse der Betroffenen ist die neu ernannte Patientenbeauftragte, Frau Kühn-Mengl, gefordert, diese Korrekturen wirksam zu unterstützen. Es reicht jedenfalls nicht aus, wenn die Patientenbeauftragte sich nur darauf beschränken sollte, die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger an die Bundesgesundheitsministerin weiter zu vermitteln - dann hätte sie ihren Auftrag verfehlt», heißt es in der Erklärung der Volkssolidarität. Auf seiner Internetseite hat der Verband eine Umfrageseite zur «Gesundheitsreform» eingerichtet. hjr  

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

eva behrens schrieb am 11.08.2007, 13:24

Leben am rand der gesellschaft

Chronich krank untergebracht abgeschoben !Das ist das was ich selber seid Jahren am eigenen leib erfahre.Betreuer helfen Staatskasse zu füllen aber der betreute bleibt auf der strecke !Die Gesundheimsreform heisst für mich noch weniger rechte ,weniger geld keine hoffnung auf verbesserung der Lebensqualität !

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