
Berlin (kobinet) Fast 10 Jahre nach seiner Einführung bleibt nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Dr. Ilja Seifert das Persönliche Budget für die Bundesregierung ein Buch mit sieben Siegeln. Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion der Linken äußerte sich heute unbefriedigt über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage seiner Partei. Sie zeuge von einer erstaunlichen Ahnungslosigkeit der Bundesregierung.
Seit 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf diese Leistungsform. Laut unvollständigen freiwilligen Meldungen der Sozialleistungsträger gibt es per 31. Dezember 2008 knapp 7000 Persönliche Budgets. Davon entfallen allein auf Rheinland-Pfalz 4600 und auf Berlin 900 Persönliche Budgets, während es in Nordrhein-Westphalen nur 25 und in Brandenburg nur 3 geben soll. Über belastbare Erkenntnisse für das Jahr 2009 verfügt die Bundesregierung nicht.
Seifert: "Die insgesamt geringe Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets und diese Unterschiede zwischen den Ländern kann die Bundesregierung nicht erklären. Es wird Zeit, sich nicht mehr mit diesem Instrument zu schmücken, sondern seine Wirkungslosigkeit ernsthaft zu hinterfragen und dabei die Vielzahl von Hinweisen der Betroffenen und ihrer Verbände einzubeziehen." sch
klaus Weinzettel schrieb am 09.02.2010, 14:30
Das "Persönliches Budget (PB)- Buch mit sieben Siegeln"
das kann ich als betroffener nicht sagen!
Natürlich stimmen die Aussagen, über Mitarbeiter in den Ämtern, dass Sachbearbeiter meist nichts wissen, so ist es uns auch gegangen, aber nach nun sage und schreibe
10 Monaten habe ich das PB, für meine Tochter, endlich durchbekommen.
Vor Antragstellung im März 2009 habe ich auch davon, keine Ahnung gehabt.
Bei Fragen über staatliche Hilfe bekommt der Fragesteller meist nur recht wenig Antworten.
Nur wenn man das Zauberwort nennt, nämlich genau nach dem fragt was im Gesetz steht,
geht die Angelegenheit erst richtig los. Mit allen positiven bzw negativen Entäuschungen.
Warum so wenig PB in Deutschland ?
In den meisten Fällen wird dem Antragsteller ein Zückerchen genehmigt, der sagt sich dann
natürlich, ,,toll ich bekomme etwas „ und zieht von dannen weil er es nicht besser weiß.
Das er aber für sich das PB beantragen wollte, darauf wird gar nicht eingegangen.
Na ja mit, zB. einer Mobilitätspauschale von 30 € im Monat, ist ja auch schon etwas und nichts passiert weiter.
Aber es geht auch anders, innerhalb von 2 Tagen habe ich Materialien, Aussagen,
Gesetzestexte aus dem Internet gelesen, den Sinn begriffen und gehandelt.
Natürlich habe ich die Ignoranz gespürt die mir vom Amt entgegen kam.
Aber ich habe mich nicht entmutigen lassen, da ich ja wusste was meiner
Schwerbehinderten Tochter zusteht. Ich habe gekämpft bei allen Trägern die mit
Involviert waren. Eine untätigkeits Klage war auch dabei.
Letztendlich , ein letztes Fazit von mir :
Alls was im Gesetz steht ist vollkommen ausreichend um ein PB durchzusetzen,
ob nun von geringer oder hoher Geldleistung, was ein würdevolles Leben eines Schwärbehinderten, eine 24 Std. Assistenz oder auch geringer oder Arbeitsassistenz gewährleistet. Natürlich darf dabei die teilhabe am Leben nicht fehlen.
Ich selber bin in dieser Materie so fit geworden, kann also sagen, denen vom Amt
noch etwas beizubringen.
Also nie Aufgeben, kämpfen und es wird sich vieles verbessern mit einem PB.
Sollte man einmal nicht mehr weiter wissen, die richtigen Leute Fragen, die sich auskennen
und weiter machen.
Liebe Grüße
Klaus Weinzettel
Udo Kreth schrieb am 16.01.2010, 17:17
Ja das persönliche Budget!!! Ich sebst bin bei einer großen BKK Schwerbehindertenobmann und habe vor ca. 2 Monaten durch Zufasll das erste mal was vom pB gehört und gelesen.
Die Informationen die die Bundesregierung dazu rausgegeben hat sind so oberflächlich das selbst ich der sich mit Gesetzen auskennt nicht durchblickt. Bei näheren Betrachten und nachlesen wo bekomme ich welche Informationen her stellte ich sehr große Defizite fest. Noch nicht mal meine Gewerkschaft kann mir hier Informationen zur Verfügung stellen, geschweige denn Schulungen zu dem Thema anbieten,
Da wundert sich die Bundesregierung warum nur so wenige das pB in Anspruch nehmen? Gut reden können unsere Politkier in der Mehrzahl ja aber wenn es drum geht wirkliche Hilfe zu erbringen wird erst mal nachgerechnet wann ist die nächste Wahl, was muss ich tun damit ich wieder gewählt werde, welche Vorteile bringt es mir wenn ich mich für dieses thema einsetzte.
Genug Polemik.
Ich hoffe nur das Ilja Seifert noch etliche wachrütteln kann damit das pB auch so umgesetzt wird wie es eigentlich sein sollte.
sigrid braun schrieb am 15.01.2010, 16:55
jetzt versuche ich den 4ten anlauf um endlich genaue adressen zu bekommen wer bei uns im umkreis sich genau auskennt
es gibt verschiedene stellen die aber nie genau auskunft geben konnten !!!
wer und wann und wo man(n frau)
für sich den antrag bekommt ausfüllt und hinschicken muss
die krankenkasse sagt das gibt es nicht
die indipro macht es nicht mehr
die ihk die im netz als bezugsperson genannt wird ist nicht mehr zuständig z.z.im urlaub usw.....
ich möchte doch nur einen antrag
den ich ausfüllen lassen kann und abschicke
um endlich auch mal ein wenig selbst zu entscheiden was ich mit dem geld könnte
hilfreich wären auch verständliche grössen
wenn man(n frau) behindert ist und bekommt rente
in höhe von
mit oder ohne pflegegeld
dann kann man(n frau)
den antrag stellen
oder gibt es das pers.budget nur wenn man im heim betreut wird?
warum nicht so einfach wie auch die schwerbehinderung geregelt ist
ein amt und das prüft ob die erforderlichen voraussetzungen gegeben sind und fertig
so vertröste ich jetzt seit monaten immer wieder mitmenschen die mich aufsuchen im ehrenamt um antworten zu bekommen
noch habe ich hoffnung
Uwe Baeder schrieb am 15.01.2010, 07:29
Habe mich gerade mit dem Thema PB beschäftig, bin selber seit 2006 Dauerberentet mit 44 Jahren und zu 70% mit dem Merkzeichen aG,B,G,T und zu dem Pflegestufe I ohne Ausssicht auf Heilung * meiner Erkrankung ist Tod Bringend* und umfasst viele Fassetten von Diagnosebildern und kann jeden Tag ohne Vorwahrnung ein ende Haben.
So Nun schon schwer genug sich damit Außeinander zu setzen und Umgehen / Leben zu müssen/sollen, habe ich zu dem noch das Problem täglich mit Diskriminierung und Ausgrenzungen zu Leben.
Zu meiner Rente die aller dings sehr Niedrig ist, erhalte ich noch vom Sozialamt Grundsicherung und von der Pflegekasse das Pflegegeld.
Also mein Tägliches Leben / Versorgung meine Miete & Strom, Haftplicht für den Rollstuhl, Sterbeg.VS sind soweit abgesichert, auch bei der Übernahme von HZ-kosten oder Mietanpassungen habe ich soweit kein Problem.
Auch wenn es denn um die Übernahme von Kosten für eine Einzelfallhilfe / Beziehungsweise * Neu* ab 01.2010 Betreutes Einzellwohnen geht ist dies abgesichert !
Nur wie ebenfalls bei meinen Vorgängern des PB zu lesen war, bei der Durchsetzung von weiteren Ansprüchen wie zb. Mehrbedarfe für Ernährung -erhöhte Stromkosten etc. da stößt mann auf die vielfälltigsten Probleme.
Sämtliche Ansprüche die in frage kommen musste ich mir erst einmal selbst er *GOOGELN* also von wegen Beratung *lach mich weg *
Hinzukommt das wenn du mit diesen Ansprüchen dann noch Anträge stellst, Stößt du dabei auf taube Ohren / Inkompetenz und Ablehnung, zu dem wirst du fortan ge Mobbt! von seiten der Sachbearbeiter und deren Vorgesetzten.
Oft ist es wie bereit beschrieben das die Sachbearbeiter nicht mal eine Ahnung haben das es weitere Möglichkeiten von Geld oder Sachleistungen
gibt und schon mal garnicht Wissen wie diese durchzusetzen sind.
Fazit : Antrag = Ablehnenderbescheid = klage Sozialgericht
Eigendlich wollte ich das PB für mich jetzt in Anspruch nehmen aber das werde ich dann mal lieber lassen da meine Probleme schon vielfälltig genug sind, und noch mehr Stress vertrage ich nicht *gg*
allen einen schönen Tag noch aus Berlin .
Gisela Maubach schrieb am 14.01.2010, 21:21
Die Antwort der Bundesregierung dokumentiert ein erstaunliches Desinteresse, da wiederholt auf fehlende Informationen verwiesen wird.
Und zur Frage 4 bezüglich der Verfahrensdauer beschränkt man sich beispielsweise auf das Zitieren des Gesetzestextes des § 14 SGB IX. Ausgerechnet bei diesem Paragraph habe ich bereits die Hoffnung aufgegeben, dass er irgendwann mal im Unendlichen die Realität noch tangieren könnte. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort zur Verfahrensdauer mit, dass der Rehabilitationsbedarf spätestens drei Wochen nach Antragseingang festgestellt werden muss - sofern der Antrag nicht weitergeleitet wurde.
Abgesehen davon, dass die gesetzlichen Fristen von den Sozialämtern überwiegend nicht eingehalten werden, habe ich in meiner langjährigen Förderkreis-Tätigkeit KEINEN EINZIGEN (!) Fall erlebt, der bei Nichtzuständigkeit korrekt weitergeleitet wurde. Die Betroffenen werden weiterhin hin- und hergeschickt, so dass § 14 SGB IX, den die Bundesregierung hier zitiert, genauso wenig Anwendung findet wie das Persönliche Budget, welchem es hier dienlich sein soll.
Der Hinweis auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage lässt eine unglaubliche Ignoranz erkennen, denn im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Gesetzgeber sich zwar mit Behindertenfreundlichkeit schmücken kann, aber wenn die Kostenträger eben diese Behindertenfreundlichkeit ignorieren, dann müssen die Behinderten halt selbst für die Umsetzung der Gesetze sorgen. Man ist ja in Übung.
Besonders amüsant ist die Antwort auf die Frage nach geschultem Personal, wobei man darauf hinweist, dass zusätzlich zu den Bundesfachtagungen vom BMAS auf der REHACARE 2007 und 2008 jeweils eine Informationsveranstaltung zum Persönlichen Budget durchgeführt wurde.
Die Mitarbeiter der Sozialämter müssten demnach ja bestens informiert sein. Falls nicht, haben sie immerhin noch die Möglichkeit, sich im Diskussionsforum der Sozialämter untereinander auszutauschen, welches nach Protesten als geschlossenes Forum weitergeführt wird:
www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200901142117.html
Im Oktober 2008 war zum Thema Behindertenrechtskonvention dort noch zu lesen, dass in Deutschland behinderte Menschen "mit einer unvergleichbaren Lobby" schon mehr Rechte hätten als nichtbehinderte.
Wenn die Konsequenz auf derart unsachliche Kommentare darin besteht, die Öffentlichkeit aus diesem Forum auszuschließen, fördert das nicht gerade das Vertrauen.
Die unterschiedlichen Fallzahlen in den Bundesländern machen deutlich, dass die Umsetzung des Persönlichen Budgets eine Sache des Engagements ist, und dort wo dieses Engagement weiterhin ausbleibt, wird das PB wegen seiner Komplexität auch weiterhin zum Scheitern verurteilt sein - zumal die Bundesregierung noch nicht mal wahrgenommen hat, dass es hier ein Problem gibt . . .
Gisela Maubach
Förderkreis Schwerkranke Kinder e.V.
Karin Kestner schrieb am 14.01.2010, 18:39
Die Antwort liest sich wie eine Satire!
Die Sozialämter sollen ihr Personal schulen - ich lach mich schlapp. Denen musste ich alles beibringen!
Betroffene können Klage einreichen - super Idee!
Wenn ich nicht so zäh gewesen wäre, die gehörlosen Eltern hätten es allein nie geschafft, hätten nach der ersten Ablehnung überhaupt PB zu zahlen aufgegeben.
Es wird doch mit der Unwissenheit spekuliert!
Mir fehlen die Worte
Karin Kestner
Antje Asmus (Mitarbeiterin bei Ilja Seifert, MdB) schrieb am 14.01.2010, 16:27
Auf www.ilja-seifert.de finden Sie die Antwort in voller Länge. Unter der Rubrik "Behindertenpolitik" können Sie das Dokument (Bundestagsdrucksache 17/406) einsehen bzw. herunterladen.
Nina Waskowski schrieb am 14.01.2010, 10:46
Dem vorhergehenden Leserbrief ist nichts mehr hinzuzufügen!
Abgesehen davon würde ich in besonders schwer betroffenen Regionen die Sachbearbeiter gegen kompetente Menschen mit Behinderung austauschen. So erhöht man nicht nur die Quote behinderter Arbeitnehmer, sondern vermutlich auch die Qualität der Arbeit.
Die aus behördlicher Sicht vermutlich eher als Nachteil zu wertende Folge wäre sicher das fehlende Einsparungspotential im "Zuschussgeschäft mit Behinderten". An dessen Stelle stünde dann die lang schon versprochene Umsetzung der UN-Konvention, die Verwirklichung des Teilhabegedankens und die tatsächliche Grundsteinlegung für die Ermöglichung einer selbständigen Lebensführung für jeden Menschen unabhängig der Schwere seiner Behinderung. Auch der Respekt gegenüber behinderten Menschen ließe sich durch diesen Austausch nicht-behinderten Personals gegen Menschen mit Behinderung deutlich erhöhen. Die somit arbeitslos werdenden Sachbearbeiter hätten dann auch ein Gespür dafür, wie es ist, chancenlos und abgelehnt statt akzeptiert und respektiert zuhause zu sitzen. Vielleicht würden sie dann auch feststellen, dass ein Arbeitsleben nicht nur zu einem geregelten Tagesablauf führt, sondern auch zu Geld auf dem Konto, welches nicht ganz unwesentlich zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beiträgt.
Das persönliche Budget ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, am Arbeitsleben und schafft Unabhängigkeit. Über diese für viele Sachbearbeiter offensichtlich völlig fremde Sachverhalte sollte jeder dieser Behördenmitarbeiter einmal nachdenken, denn man gelangt nur allzuschnell ebenfalls in eine solche Situation und hat dann keine Möglichkeit mehr, seine zuvor getroffenen Fehlentscheidungen zu revidieren.
Nach einem nachgewiesenen Lerneffekt dieses Tausches ließe sich ja über einen vorbehaltlichen Rücktausch des Personals reden, denn Reden ist ja immer eine gute Sache ;-)
Herzliche Grüße aus dem schönen Land Brandenburg
Karin Kestner schrieb am 13.01.2010, 22:55
Es ist doch kein Wunder, dass es so wenige Anträge auf Budget gibt, bzw es wenige bewilligte gibt.
Ich habe hier für 5 Familien fast ein Jahr kämpfen müssen, alle Gesetze und Argumente selbst vorbringen müssen, von Beratung keine Spur, die Servicestellen keine Ahnung, die Sachbearbeiter entweder völlig ahnungslos oder aber nicht Willens sich damit zu beschäftigen, die ließen sich von institutioneller Seite sogar noch belabern, damit den Anbietern nicht die Pfründe genommen werden....alles mussten Alexander Drewes und ich selbst rauskramen.....
Dass Sachbearbeiter meist nichts wissen, wissen wir alle, doch es sollte sich eigentlich so langsam rumgesprochen haben, was das PB bedeutet. Und wenn nicht wäre eine Schulung angesagt!
Vielleicht kann man ja mal ein Projekt beantragen, in dem Selbstbetroffene die Sachbearbeiter über Recht und Sachlage aufklären - kostenpflichtig natürlich!
Viele Grüße
Karin Kestner