Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
BERLIN (kobinet)
Am 8. Oktober 2026 wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Auswertung der Nutzung vorgeburtlicher Bluttests (NIPT) auf Trisomie beraten. Hintergrund ist, dass der Test, der seit Juli 2022 in begründeten Einzelfällen von den Krankenkassen übernommen wird, zunehmend flächendeckend in Anspruch genommen wird – entgegen der gesetzgeberischen Absicht. Der Antrag verlangt daher eine Überprüfung der Nutzungspraxis. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die Abgeordneten auf, dem Antrag zuzustimmen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin, betont: „Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist – ganz entgegen dem Willen des Gesetzgebers. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert.“




