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13.01.2004 - 18:32

Behindertenbeauftragter Niedersachsens: Gesundheitsmodernisierungsgesetz verbessern.

Hannover (kobinet Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, Karl Finke, hat den Bundesausschuss in der Krankenversicherung aufgefordert, der Verpflichtung nach § 2a SGB V zu genügen und bei der Umsetzung des Gesundheitsreformgesetzes den besonderen Belangen behinderter Menschen Rechnung zu tragen. Er bezeichnete es als neues wichtiges Kapitel in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung, dass der nach § 91 SGB V vorgesehene Bundesausschuss am heutigen Dienstag erstmals unter Beteiligung von Patientenvertreterinnen und -vertretern zusammen gekommen sei. Besonders erfreulich sei, dass Menschen mit Behinderungen dabei durch den Deutschen Behindertenrat vertreten wurden.

Finke kritisierte das Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Für behinderte Menschen und für chronisch Kranke müsse die einprozentige Belastungsgrenze gelten, erklärte Finke. Es sei unbedingt erforderlich, dass der Personenkreis, der bei Arztbesuchen auf Transporte angewiesen ist, die Kosten weiterhin von der Krankenkasse bezahlt bekomme, um überhaupt den Arzt aufsuchen zu können, fordert Finke weiter. Auch die nach seiner Meinung unsinnige Therapiepause von zwölf Wochen müsse wieder zurückgenommen werden. Jede dieser Pausen gefährde den vorherigen Therapieerfolg.

Der niedersächsische Behindertenbeauftragte verlangt weiterhin eine Verbesserung der Situation von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern. Diese seien von der Zuzahlung besonders hart betroffen. Sie hätten bei dem zur Verfügung stehenden geringen Barbetrag (Taschengeld) eine relativ hohe Zuzahlung zu leisten, sagte der Behindertenbeauftragte. hjr
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

werner bitz schrieb am 15.01.2004, 18:44

GMG verbessern!

Finke ist ein unverbesserlicher Optimist! Die Beteiligung von Patientenvertretern im neu geschaffenen, dem eigentlichen BÄK vorgelagerten gemeinsamen Bundesausschuss ist allenfalls ein erster Schritt, manche Fachleute reden von Feigenblatt! Den im "Kerngeschäft", z.B. dem Ausschuß für vertragsärztliche Leistungen, der demnächst die Definition von "chronisch Kranken" zu liefern hat, sind sie NICHT dabei!

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