
Berlin (kobinet) Das derzeitige System und die Begrifflichkeit der Rehabilitation in Deutschland müssen im Licht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen komplett auf den Prüfstand gestellt werden. So lautet das Fazit heute am Ende einer zweitägigen Fachkonferenz von Netzwerk Artikel 3, der Arbeitsgruppe Recht und Politik der Rehabilitation in der DGRW (Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften) und des IMEW (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft).
"Der segregierende Teufelskreis der Rehabilitation muss jetzt endlich durchbrochen werden", betonte Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe auf der Veranstaltung in Berlin. Um dies zu erreichen, sollten drei Punkte eine Rolle spielen: Erstens müsse das bislang vorherrschende medizinische Modell von Behinderung in der Rehabilitation von einem menschenrechtlichen Modell abgelöst werden. Zweitens müsse dies durch ein "Change-Management" aktiv mit Anreizen von außen begleitet werden und drittens müsse sich Rehabilitation in Zukunft als Diversity-Ansatz verstehen, bei der die menschliche Vielfalt mit individuellen Ansätzen aufgegriffen werde.
Zu Beginn des zweiten Tages der Fachkonferenz erläuterte Sabine Häfner vom Netzwerk Artikel 3 die Bedeutung der UN-Konvention für Frauen mit Behinderungen und hob die Notwendigkeit etwa von geschlechtsdifferenzierten Statistiken hervor. Professor Markus Krajewski von der Universität Bremen stellte eindrücklich dar, warum auch die Bundesländer an die Konvention gebunden sind. Ottmar Miles-Paul, Landesbehindertenbeauftragter von Rheinland-Pfalz, sprach über die Probleme und Erfolge bei der Entwicklung eines Aktionsplans auf Länderebene.
In der abschließenden Podiumsdiskussion räumte Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, ein, dass 99 Prozent der deutschen Ärztinnen und Ärzte die Konvention nicht kennen. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation, betonte, dass ein durchgängiges Disability Mainstreaming gerade auch bei den Organen der Selbstverwaltung im Gesundheitsbereich wichtig sei. Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, äußerte seine Zweifel daran, dass die jetzige Form der privaten Krankenversicherung mit der UN-Konvention vereinbar sei.
Die Vielfalt der angesprochenen Themen zeige, so die Bilanz der Veranstalter, dass man gerade erst begonnen habe, eine neue Sichtweise in die Rehabilitation einzuführen. Dies sei ein langjähriger Prozess, der vor allem durch die aktive Beteiligung der Betroffenen zu gestalten sei. Es ist geplant, in Kürze einen Tagungsbericht im Internet zu veröffentlichen. sch
Gisela Maubach schrieb am 19.01.2010, 19:29
Ergänzend möchte ich hierzu noch über eine heutige Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berichten:
Auf der Seite des BMAS findet man unter "Bürgertelefon" für jeden Themenbereich eine spezielle Durchwahl-Nummer, damit man "schneller eine Expertin oder einen Experten am Apparat" hat, der oder die weiterhelfen kann.
Unter "Infos für behinderte Menschen" habe ich heute um Rat gebeten, weil eine Bearbeitung beim Landschaftsverband Rheinland ganz offensichtlich in die Länge gezogen wird. Bei einem Antrag auf Übernahme des behindertengerechten Umbaus eines PKW fällt plötzlich auf, dass die seit mehr als zwei Monaten vorliegenden Kostenvoranschläge nicht vergleichbar wären, weil die Umrüsterfirmen mit unterschiedlichen Rampensystemen arbeiten.
Heute erhalten wir nun eine Liste vom LVR mit 15 verschiedenen Umrüsterfirmen (auf der auch die beiden eingereichten enthalten sind), während auf den Hinweis, dass die gesetzlichen Fristen nach § 14 SGB IX bereits überschritten sind, gar nicht erst reagiert wird.
Auf meine Anfrage habe ich von einem netten Herrn beim Bürgertelefon des BMAS die Antwort erhalten, dass das SGB IX von den Kostenträgern "sehr stiefmütterlich" behandelt wird, so dass wir den neuen Forderungen des LVR nachkommen sollten, weil die "sowieso am längeren Hebel sitzen" (Zitat).
Eine derartige Empfehlung des "Experten" vom zuständigen Bundesministerium muss man wohl nicht weiter kommentieren, um zu erkennen, dass auch der politische Wille auf den Prüfstand muss.
Alexander Drewes schrieb am 18.01.2010, 00:17
Dass also bis heute das Wunsch- und Wahlrecht weitgehend außen vor gelassen wird, dass es eine bislang geradezu lächerliche Anzahl an Persönlichen Budgets vorhanden ist (ich stehe gerade für eine Klientin unmittelbar vor Verhandlungen mit einem Reha-Träger, der über ein Jahr verzögert hat), dass selbst die Zuständigkeitsklärung gerade nach Schaffung des § 14 SGB IX (in dem die Zuständigkeitsfragen abschließend geklärt sind) teilweise nach wie vor Monate dauert, ist doch von den Rehabilitationsträgern so gewollt. Zwar spart man die Kosten nicht auf Dauer, aber man kann wenigstens die Leistungsgewährung verzögern (und spart schon somit, weil dann der Nachweis der erbrachten Leistung durch den Leistungsnehmer erfolgen muss). Dass das SGB IX (wie im Übrigen ja auch das BGG und selbst das AGG) so stumpfe Schwerter sind, liegt allerdings vielfach auch einfach daran, dass sich kaum ein Leistungsnehmer einmal tatsächlich daran macht, seine Rechte juristisch auch geltend zu machen. Man kann selbst mit den vorhandenen Rechtsmitteln schon erstaunlich viel erreichen.
Es gibt daneben aber - und insofern ist den Kritikern in den Leserbriefen natürlich Recht zu geben - bislang allerdings geradezu erbärmlich wenig juristisches Personal, dass sich mit Fragen das Behindertenrecht beschäftigt. Das liegt allerdings auch - das soll durchaus nicht verschwiegen werden - daran, dass sozialrechtliche Materien nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (das ist dasjenige Gesetz, wonach Rechtsanwälte ihre Leistungen abrechnen) in einer nachgerade erschreckenden Weise schlecht vergütet werden. Folglich will aus der Anwaltschaft auch kaum jemand (und schon gar nicht ausschließlich) Sozialrecht machen. Allerdings ist das selbst den Wichtigen und Gewaltigen in den Anwaltsverbänden mittlerweile aufgefallen. Man kann zwar nicht sagen, dass gegen die bisherige Vergütungsregelung "Stum gelaufen" wird, aber mittelfristig könnte das Sozialrecht selbst als "Orchideenfach" für Anwälte interessant werden.
Dass man daneben die Verbände der Behindertenselbsthilfe eigentlich mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten müsste, um ihren Aufgaben, die sie nach den neueren Gesetzgebungswerken haben, auch tatsächlich gerecht werden können, steht auf einem ganz anderen Blatt, müsste allerdings von den Verbänden selbst und unmittelbar viel plakativer an die Politik heran getragen werden, als das bislang der Fall ist.
--
Alexander Drewes (LL.M.)
mailto:Drewes.Alexander@web.de
Alexander Drewes schrieb am 18.01.2010, 00:10
Obwohl der Artikel tatsächlich ungewöhnlich schwierig geschrieben ist (und ich weiß, wovon ich schreibe, ich neige selber dazu, mich viel zu kompliziert auszudrücken), wirft die danach hier stattgehabte Diskussion wie auch die eigentliche Tagung zwei wesentliche Fragestellungen auf:
Zum einen, wie man mit hoch komplexer Fachsprache umgehen soll. Dass es eine solche - überwiegend juristisch und soziologisch fundierte - Fachsprache gibt, hat nicht nur den Zweck, Menschen, die sie nicht beherrschen, davon abzuschrecken. Diese Sprachen sind - das mag jetzt komisch klingen, ist aber tatsächlich so - einmal deshalb entstanden, um sich unter Experten vereinfacht ausdrücken zu können, schlichtweg gesagt: damit es schneller geht. Dass Fachsprache auch im Journalismus verwendet wird, sollte natürlich nicht so sein, man sollte jedoch mit Vorwürfen in dieser Hinsicht konkret an diese Redaktion - immerhin ausschließlich ehrenamtlich tätig - eher spaarsam umgehen. Mich stören hier eher teilweise die Gewichtung von Beiträgen und die - und das ist erstaunlich - weitgehende kritiklose Übernahme von Nachrichten selbst von Einrichtungsträgern (selbst wenn es dabei um Einrichtungen geht; das spricht dann teilweise dem ansonsten von der Behindertenbewegung hoch gehaltenen Parameter, dass man ambulante vor stationären Dienstleistungen vorziehe, durchaus Hohn).
Der zweite Punkt, und das scheint mir der wichtigere, ist, dass die Rehabilitationsträger durchaus wissen, wie die gesetzlichen Grundlagen beschaffen sind (auch wenn man sich dort manchenteils dumm stellt). Das hat z.B. eine Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (die teilweise besser unter dem Kürzel BAR bekannt ist) kurz nach Schaffung des SGB IX deutlich gezeigt. Auf dieser Tagung waren auch die Rehabilitationsträger in nicht unbeträchtlicher Zahl vertreten. Schon damals wusste man auch von deren Seite sehr deutlich, was das SGB IX für Auswirkungen haben würde.
--
Alexander Drewes (LL.M.)
mailto:Drewes.Alexander@web.de
Gisela Maubach schrieb am 17.01.2010, 14:27
Inhaltlich fehlen dem Artikel die hier unten aufgeführten Themen der Leistungsvorenthaltung und Profitgier.
Den Ausführungen von Herrn Lefèvre schließe ich mich in vollem Umfang an und möchte beispielhaft darstellen, wie doppeldeutig das Wort 'Teilhabe' verstanden werden kann:
Wenn man in § 45c SGB XI liest, dass je Kalenderjahr 25 Millionen Euro für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für demenzkranke Pflegebedürftige ausgegeben werden, klingt das zunächst sehr hoffnungsvoll.
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b müssen aber "qualitätsgesichert" sein, und das bedeutet, dass das Geld überwiegend bei den zugelassenen Anbietern dieser Betreuungsleistungen landet.
Bisher habe ich mit zwei Anbietern Erfahrungen gemacht, wobei der erste ausschließlich Ehrenamtler zu den Betreuungseinsätzen schickt, während der zweite Anbieter immerhin geringfügig Beschäftige arbeiten lässt, die einen Stundenlohn von 9 Euro erhalten. Da die Pflegekasse hierfür aber 20 Euro pro Stunde an den Anbieter zahlt, ergibt sich die Frage, wer davon dann den größten "Teil hat"? Außerdem ergibt sich die Frage, was man unter diesen Voraussetzungen unter Qualitätssicherung versteht.
Wenn das System der Rehabilitation auf den Prüfstand muss, dann gehört das von Herrn Lefèvre geforderte Umdenken zwingend dazu, denn ansonsten wird selbst die beste Sichtweise in die Rehabilitation weiterhin Theorie bleiben.
gertrud heck-funke schrieb am 17.01.2010, 11:08
inhaltlich mag ja alles in ordnung sein bei diesem artikel aber sprachlich ist er ein unding, eine ziemlich hohe barriere.
gertrud
Wolf Lefèvre schrieb am 16.01.2010, 23:00
Hallo liebe Leser des Kobinet,
hier hoffentlich deutlicher Wortwahl ein Kommentar:
Solange bezüglich der Belange behinderter Menschen der Profitgier von Geschäftemachern, wie z. B. auch einiger privater Krankenversicherungskonzerne keine Grenzen gesetzt werden, mit dem Leistungsvorenthaltungskonzept mancher öffentlicher Leistungsträger der Willkür von kleinen Sachbearbeitern Tür und Tor öffnet ist und mancher Entscheidungsrichter die Gesetzes-, Grundrechts- und Sozialbindung einer gerichtlichen Entscheidung aktiv unbeachtet lässt, besteht großer Veränderungsbedarf und der Mut zur ehrlichen politischen Aussage.
Dass behinderte Menschen, mit als schwächste Mitglieder unserer Gesellschaft, mit aller Restkraft und hohem aktivem Einsatz, selbst für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und Achtung ihrer Menschenwürde kämpfen müssen, ist kennzeichnend für den Nachbesserungsbedarf in der Verantwortungskompetenz mancher Entscheidungsträger unserer Demokratie.
Hier ist Umdenken angesagt, da der Faktor „Mensch“ und nicht der „ungezügelte Profit“ Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft sein muss.
Lippenbekenntnisse alleine bewirken keine positiven Veränderungen. Demokratische Verbesserungen im Zusammenleben bedürfen der engagierten Mitwirkung jedes Einzelnen.
Behinderte Menschen müssen sich „jetzt“ mit aller Kraft für die Achtung ihrer Würde und gegen eine Vorenthaltung ihrer Grundbedürfnisse einsetzen.
Die politischen Lippenbekenntnisse von Entscheidungsträgern zur UN-Behindertenrechtskonvention sind ein geeigneter Hebel, um Verantwortung und Ehrlichkeit einzufordern und damit eine Verbesserung unserer berechtigten Grundbedürfnisse zu ermöglichen. Wenn jeder unverzagt mit Kraft und Wille an der aktiven Umsetzung der Konvention mitwirkt, besteht eine reale Chance zur Erfüllung unserer Bedürfnisse oder wenigstens zur Verbesserung unserer Situation.
Bitte helfen sie alle mit, es geht um unsere Teilhabe an der Gesellschaft.
Wer resigniert bleibt, kann nichts verändern und verbessern.
Sabine Dittmann schrieb am 16.01.2010, 07:37
Diesen Text musste ich dreimal lesen, um ihn einmal zu verstehen. Jedenfalls hoffe ich, dassmir das einigermaßen gelungen ist.
Die Idee, mal über den Begriff und die derzeitige Praxis der Rehabilitation nachzudenken ist ja nicht schlecht. Aber wenn dann dabei heraus kommt, dass die notwendigen Veränderungen mit so komplizierten Begriffen benannt werden wie hier, dann ist das nicht so sinnvoll. Durch unser Sozialsystem blickt so schon keiner mehr durch, das muss man nicht mit aller Gewalt noch komplizierter machen. Zumal es inzwischen beachtenswerte Bemühungen gibt, mit Hilfe von "leichter Sprache" Veröffentlichungen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten verständlich zu machen. Und wenn man schon neue Begriffe prägt, können sie ruhig aus der deutschen Sprache sein.
Gisela Maubach schrieb am 16.01.2010, 01:39
Nachdem ich gerade noch bei Wikipedia nachgeschaut habe, was 'segregieren' bedeutet, habe ich den Beitrag jetzt hoffentlich einigermaßen verstanden.
Da hat also eine Konferenz mit hochbezahlten Experten stattgefunden - mit dem Ergebnis, dass man innerhalb eines langjährigen Prozesses eine neue Sichtweise in die Rehabilitation einführen möchte.
Eine andere Konferenz hat am 25. und 26. November 2009 in Berchtesgaden stattgefunden - nämlich die der Arbeits- und Sozialminister. Dort wurde beschlossen, die Fragestellung "Entwicklung von Maßstäben für praktikable, möglichst bundesweit vergleichbare und auf Partizipation beruhende Verfahren der Bedarfsermittlung und des Teilhabemanagements" in einem Bund-Länder-Begleitprojekt zu bearbeiten. Dies wurde im Rahmen des Tagesordnungspunktes "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" beschlossen.
Da die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen den größten Leistungsblock der Sozialhilfe darstellt, kann man sich mit etwas Fantasie vorstellen, in welche Richtung sich die Eingliederungshilfe entwickeln wird.
Gleiches gilt für die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bei der Reform des Begriffes der Pflegebedürftigkeit, da die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 zwischen 39 % und 58 % zunehmen wird.
Was ich am meisten im derzeitigen System vermisse, ist Ehrlichkeit.
Wenn Gesetze so konstruiert werden, dass niemand mehr durchblickt und Kostenträger eine Kultur des Ablehnens entwickeln können, dann ist dies in der Tat kein "menschenrechtliches Modell", aber das Problem liegt sicherlich nicht schwerpunktmäßig in der Begrifflichkeit der Rehabilitation.
Wir hatten beispielsweise die Eltern eines behinderten Mädchens erfolgreich bei einem Widerspruch gegen das Sozialamt unterstützt, und nachdem die Ablehnungsgründe nicht mehr haltbar waren, wurden die Eltern aufgefordert, den Widerspruch zurückzunehmen, weil man ansonsten keinen Bewilligungsbescheid erstellen könnte!
Sowas hat nichts mehr mit mangelnder Ausbildung der Sachbearbeiter zu tun, sondern da steckt Absicht dahinter.
Menschen mit Behinderung verzweifeln an Dauerkämpfen gegen die Willkür der "Rehabilitations"träger. Es wäre wünschenswert, im Rahmen einer menschenrechtlichen Gesetzgebung zu diskutieren, welche WIRKSAMEN (!) Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen ergriffen werden können.
Bisher scheint die Bundesregierung sich dafür nicht zu interessieren, was am Beispiel des Persönlichen Budgets deutlich wird. Und welchen Stellenwert die UN-Konvention hat, erkennt man daran, dass 99 Prozent der deutschen Ärzte sie noch nicht mal kennen.
Formulierungen wie segregierender Teufelskreis, Change-Management, Diversity-Ansatz oder Disability Mainstreaming passen vielleicht in Promotionsarbeiten o.ä., aber ob das die richtige Ebene ist, um die wirklich wichtigen Probleme der Menschen mit Behinderung in Angriff zu nehmen und die Betroffenen zur aktiven Beteiligung zu motivieren, wage ich zu bezweifeln.