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19.01.2010 - 21:36

Hamburg beschließt inklusive Schule.

Hamburg (kobinet) Hamburg will Kinder mit Behinderungen zukünftig in den Alltag der allgemeinbildenden Schulen integrieren, berichtete heute der Norddeutsche Rundfunk. Eltern behinderter Kinder dürfen laut neuem Schulgesetz erstmals frei wählen, ob ihr Nachwuchs eine Sonderschule oder eine allgemeinbildende Regelschule besuchen soll. Entsprechende Eltern-Informationen über das größere Mitspracherecht hat die Hamburger Schulbehörde an die Schulleiter versandt.

Zurzeit gehen dem Bericht zufolge rund 6.500 Kinder auf spezielle Förder- oder Sonderschulen in Hamburg. Doch mit der Neuregelung könnten diese Bildungseinrichtungen in der Hansestadt ein Auslaufmodell werden. Hamburg setzt mit der neuen Richtlinie die Vorgaben aus der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen um. "Unser Ziel ist es, Kinder mit Behinderungen nicht zu isolieren, sondern ihnen die Möglichkeit zu geben, am normalen Schulleben teilzunehmen", begründet die Behörde den Schritt.

Martin Eckert vom Elternverein "Leben mit Behinderung" sieht in den neuen Regelungen eine "Riesenchance", allerdings gebe es auch noch viele Fragen. Zum Beispiel müsse geklärt werden, wie die nötige Unterstützung für mehrfach- oder stark verhaltensauffällige Kinder an einer Regelschule organisiert werde. Hamburg verfügt allerdings bereits an mehreren Schulen über Integrations- und integrative Regelklassen, in denen es entsprechende Erfahrungen gibt. Zurzeit werden in diesen Klassen 1.100 Kinder unterrichtet. sch

 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Christian Rathmann schrieb am 23.01.2010, 12:14

Übernahme der Kosten geklärt?

"Hamburg setzt mit der neuen Richtlinie die Vorgaben aus der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen um. "Unser Ziel ist es, Kinder mit Behinderungen nicht zu isolieren, sondern ihnen die Möglichkeit zu geben, am normalen Schulleben teilzunehmen", begründet die Behörde den Schritt."

Ist es inzwischen geklärt, dass Deutsche Gebärdensprache gemäß des Artikels 24, Abs. 3 (b) der UN-Konvention der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung dabei berücksichtigt ist? Es würde mich interessieren zu wissen, wie es mit dem Einsatz von gebärdensprachkompetenten Pädagoginnen und Pädagogen und mit der Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscheinsätzen geregelt ist.

Gruß,
Christian Rathmann

Hans Wocken schrieb am 20.01.2010, 20:55

Hamburger "Reform"

Ich unterstütze durchaus den Ausbau einer sechsjährigen Primarschule und werde die Hamburger Schulreform nachdrücklich verteidigen, allerdings mit der Faust in der Tasche. Meine Kritik ist nachlesbar auf der Homepage von VIHS: www.vihs.de

Hans Wocken

Martin Eckert schrieb am 20.01.2010, 14:31

Hier die Quelle

Die Presseerklärung ist das eine, das Gesetz das andere und die Umsetzung? Da werden wir noch ordentlich zu streiten haben. Hier der link zum Gesetzestext.
Kurz zum Gesetz: Ein Anspruch auf Integration besteht beginnend mit den Klassen 1 und 5 - wohlgemerkt nicht für eine bestimmte Regelschule.
Im Übrigen würde ich das ganze Hamburger Vorhaben als Integration und nicht als Inklusion bezeichnen.
www.hamburg.de/schulrecht/
Martin Eckert

Eva-Maria Thoms schrieb am 20.01.2010, 11:44

Lüge

Es lohnt sich, offizielle Pressemitteilungen ganz zu lesen, bevor man glaubt, was in der Überschrift steht. Hamburgs Schulsenatorin Christa Goetsch hat nicht vor, die Entscheidung über die Schule den Kindern mit Behinderung bzw. ihren Eltern zu überlassen. Oben schreibt sie, sie wolle den Betroffenen ein "Recht zu wählen" geben. Unten steht etwas Anderes: "Die endgültige Entscheidung, an welcher Schule das Kind aufgenommen wird, trifft die Schulbehörde nach Rücksprache mit den Eltern." Ich weiß nicht, wie Sie so etwas nennen. Ich nenne es eine Lüge.

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