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20.01.2010 - 06:50

Neues Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern.

Düsseldorf (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2009. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden.

Das Steuermerkblatt 2009/2010 berücksichtigt nach Informationen des Verbandes unter anderem die Änderungen, die sich durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1. Januar 2010 ergeben haben. Dazu gehört zum Beispiel die Erhöhung des Kindergeldes. Eingegangen wird ferner auf den gestiegenen Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge, den erwachsene Kinder nicht überschreiten dürfen, damit ihre Eltern Kindergeld beziehen können. Ausführlicher als bisher und anhand vieler konkreter Beispiele wird erläutert, wie Eltern überprüfen können, ob ihnen im Jahr 2010 ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung zusteht. Berücksichtigt wird dabei die aktuelle Fassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die 2009 stark überarbeitet wurde und für die Familienkassen verbindlich ist.

Erstmals dargestellt wird außerdem, unter welchen Voraussetzungen eine Auszahlung des Kindergeldes an das Sozialamt erfolgen kann. Das Steuermerkblatt 2009/2010 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik "Recht und Politik" kostenlos als Download zur Verfügung. moh

Wer die ab Februar 2010 erhältliche gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möchte, sende bitte einen mit 90 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag - DIN lang - an den:

BVKM
Stichwort "Steuermerkblatt"
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
 

 
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