
Berlin (kobinet) Schwere Vorwürfe erhebt heute der Paritätische Wohlfahrtsverband gegen die BILD-Zeitung. Die Berechnungen, die die Zeitung unter der Überschrift "Macht Hartz IV faul?" veröffentlicht habe, seien allesamt falsch und in der deutlichen Absicht manipuliert, Stimmung gegen Hartz-IV-Bezieher zu machen. Der Verband hat den Deutschen Presserat angerufen. "In der aktuell aufgeheizten Debatte wird mit solchen Falschinformationen Politik gemacht. BILD muss deshalb eine Richtigstellung vornehmen", so Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft der Zeitung vor, bei den Vergleichsrechnungen zwischen dem verfügbaren Einkommen von Familien im Hartz-IV-Bezug und Haushalten von Geringverdienern wichtige Einkommensquellen systematisch unterschlagen zu haben. Das Wohngeld und der Kinderzuschlag seien in allen Fällen ignoriert worden, obwohl sie den Arbeitnehmerfamilien zustünden.
"Je nach der von BILD aufgeführten Beispielfamilie summieren sich die unterschlagenen Leistungen auf über 700 Euro. Bei den Hartz-IV-Haushalten wird dagegen auf einen Zuschlag für Diabetiker verwiesen, der seit über einem Jahr abgeschafft ist. Hätte BILD richtig gerechnet, hätte sie jedoch keine Schlagzeile gehabt. In Wirklichkeit ist der Lohnabstand bei allen dargestellten Haushalten gewahrt", stellt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider klar. "Was hier passiert, ist verantwortungslose Stimmungsmache mit falschen Fakten. Dies ist schon mehr als schlampiger Journalismus." sch
Hans Becker schrieb am 10.02.2010, 10:39
Frau Müller, sie scheinen überhaupt nicht zu merken das sie schon lange durch schaut wurden. Sie wollen hier Menschen für dumm verkaufen. Klappt hier aber nicht. Es ist das beste sie suchen sich eine andere Plattform.
Alexander Drewes schrieb am 09.02.2010, 16:31
... wird mit jedem ihrer Beiträge schlimmer
Jetzt vergleicht "Fr. Müller" bereits Leistungen für Heilmittel mit denjenigen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wie billig wird hier demnächst eigentlich demnächst von den Befürwortern der Absenkung der Grundsicherung noch argumentiert?
Man nehme einen Topf halb voll Äpfel, schütte weiterhin zur Hälfte Birnen hinzu und behaupte hernach, es sei Sauerkirschkompott. So kommt mir - zunehmend mehr - die Argumentation (allein die Verwendung dieses Begriffes für die Äußerungen von "Fr. Müller" stellen schon nahezu eine Beleidigung des Begriffs Argument dar).
Dann wäre ich doch dankbar, wenn mir von Seiten meiner Kontrahentin nicht unentwegt Dinge in den Mund gelegt würden, die ich nicht geschrieben habe. Insofern ist, wer lesen kann, klar im Vorteil. Unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen eine Befreiung von der RF-Gebühr erlangt werden kann, findet sich enumerativ auf der Website der GEZ unter dem links auf der Startseite befindlichen Link "Befreiung". Danach ist die Aussage, man könne nur und ausschließlich im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Befreiung von der RF-Gebühr erlangen, nachweislich falsch! Und, werte "Fr. Müller", _das_ gilt bundesweit!
Offensichtlich haben Sie auch sonst beim Lesen gewisse Schwierigkeiten, sonst kann Ihnen kaum entgangen sein, dass ich geschrieben habe, dass auch sog. Minijobs der Sozialversicherungspflicht unterliegen (in minderem Umfang und ohne, dass hierbei Rentenversicherungsansprüche erworben werden können, trotzdem wird man auch zur Rentenversicherung veranlagt). Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu wiederholen: Der gesamte Niedriglohnsektor in Deutschland stellt einen fortwährenden und nicht hinnehmbaren Skandal dar. Das hier ist allerdings nicht das Forum, über _diesen_ Sachkomplex fundiert zu diskutieren (wenn Sie das am Thema Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe aufgezogen hätten, wäre es z.B. ein Thema, über das man hier auch längerfristig diskutieren könnte). Weder sind die kobinet-nachrichten dazu da noch auch nur dazu in der Lage, an der Situation der (politisch ja von den die Regierung tragenden Fraktionen gewollten) im Niedriglohnbereich Beschäftigten irgendetwas zu ändern. _Diese_ Diskussion sollte man also füglich in Foren fortführen, die sich meinethalben mit dem Thema Grundsicherung als solchem beschäftigen.
Und ich bleibe dabei: Sie bleiben hier jeden, absolut jeden Nachweis dafür schuldig, weshalb es Ihnen unmöglich sein soll, Ihren Minijob durch Aufstockungsleistungen nach dem SGB II auf ein halbwegs erträgliches Maß zu bringen.
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Alexander Drewes, LL.M.
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Gisela Maubach schrieb am 09.02.2010, 15:38
Wer so hartnäckig die Aufstocker-Freibeträge leugnet, sollte folgendes zur Kenntnis nehmen:
Die erwähnte Mutter, die bei einer Textil- und Gebäudereinigungsfirma zu einem 1-Euro-Job verpflichtet wurde, hatte im Vorfeld von der ARGE folgende Hinweise bekommen (liegen mir schriftlich vor):
"Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Träger der Maßnahme in Verbindung."
"Bitte teilen Sie mir umgehend das Ergebnis des Gesprächs schriftlich, telefonisch oder persönlich mit."
Sofern die "Anbahnung der Arbeitsgelegenheit" durch das eigene Verhalten verhindert würde, würde es sich um "pflichtwidriges Verhalten" handeln.
Und weiter steht dort:
"Als Folge (Sanktion) Ihres pflichtwidrigen Verhaltens wird Ihr Arbeitslosengeld II in einem ersten Schritt um 30 % der Ihnen zustehenden Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II) abgesenkt."
Spätestens dann würde selbst der letzte Leugner zur Kenntnis nehmen müssen, dass man ohne Arbeit weniger Geld hat . . .
Petra Müller schrieb am 09.02.2010, 14:46
Sieht so aus, als würden die Harz-IV-Sätze (zu Recht!!) erhöht! Aber trotzdem bzw. um so mehr hat der, der arbeitet weniger!
Ziel kann doch nicht sein, dass man zu seinem Lohn, noch ALG 2 beantragen soll!
Ziel muss sein, dass JEDER Arbeit hat um sich und seine Familie zu ernähren!!
Wir haben am Ende definitiv (auch mit ALG2-Aufstockung!) weniger, als ohne den Job!
Und das ist die Wahrheit und keine Hetze o.ä. Was evtl. noch sein kann ist, dass sich irgend ein Amt verrechnet hat.........
JEDER Job muss sozialversicherungspflichtig werden! Keine (so extrem hohen) Mindesbeiträge an die Krankenversicherung!! Sondern prozentuelle Beiträge für JEDES Einkommen!
Und noch mal! Da wo ich lebe, wird nur der von der GEZ-Zahlung befreit, der ALG 2 bekommt!
Ich weiß nicht, wie man so inständig behaupten kann, dass man auch mit „nur“ niedrigem Einkommen, von der GEZ-Zahlung befreit wird. Das gab es vor einigen Jahren vielleicht mal; aber heute nicht mehr!
Ich betone noch mal! Ich möchte nicht hetzen und nicht provozieren! Ich möchte auf etwas hinweisen, was nicht sein darf!
Noch etwas (was nicht zum eigentlichen Thema gehört, aber wenn man´s global sieht doch)
Mit welchem Recht werden von der Krankenkasse Kosten für „einfache“ Stütz-Kniestrümpfe in einer Summe übernommen, die ca. der Summe entspricht, von der ein ALG2-Empfänger einen Monat lang leben soll?
Da passt doch etwas nicht!!!! Oder Krankentransportkosten für ca. 5 km die mehrere hundert Euro kosten sollen...... Die Krankenkassen zahlen ohne Murren! Warum?????
Alexander Drewes schrieb am 08.02.2010, 14:36
... in diesem Land herrscht die Freiheit, sich in Wort, Schrift und Bild frei auszudrücken. Dass manche Leute - ob nun bewusst oder unbewusst - zu den Sozialhetzern gehören, ist deshalb nicht schön, aber durchaus hinnehmbar. Deshalb darf man in diesem Land auch den größten Blödsinn verbreiten, solange er nicht in die Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift oder Straftagen im Bereich der Ehrenschutzes umfasst.
Wenn "Fr. Müller" hier wieder und wieder konstatiert, ihr bliebe mit einem Minijob ein geringeres Entgelt als sie es erwirtschaften könne, wenn sie Auftstockungsleistungen nach dem SGB II beantragt, so sagt sie - mittlerweile augenscheinlich völlig bewusst - die Unwahrheit.
Unwahr sind weiterhin ihre Behauptungen in Bezug auf die Krankenversicherung, auf Hinzuverdienstgrenzen und die Befreiung von der RF-Gebühr unabhängig vom Einkommen. Ich konstatiere: Entweder ist "Fr. Müller" dermaßen betriebsblind, dass sei einfach nicht sehen will, dass sie selbst im System von Hartz IV geringe, aber durchaus mögliche Aufstockungsmöglichkeiten hat oder - und diesen Verdacht muss man hier ja förmlich bekommen - es handelt sich um jemanden, der von bewusst interessierter Seite schreibt.
Wie auch immer, die Diskussion zu diesem Thema ist mit _diesem_ Gegenüber ausgereizt. Sofern von "Fr. Müller" weitere Beiträge erfolgen sollten, wird von hiesiger Seite nur noch ein Hinweis erfolgen, wenn weiterhin unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Wozu sich auf Dauer an jemandem abarbeiten, der augenscheinlich nichts anderes als provozieren will?
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Alexander Drewes, LL.M.
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Petra Müller schrieb am 08.02.2010, 14:15
.... und es bleibt (fast) dabei!
So, ich hab mich nun nochmal bei den Ämtern erkundigt und hab einiges durchrechnen lassen!
GEZ-Befreit wird NUR der, der eine Bescheinung vorlegt, dass er ALG2 bekommt. Egal wie niedrig sein Einkommen ist! Unser Einkommen ist für Kinderzuschlag zu gering, Wohngeld wird mit Minijob gekürzt......
Wenn wir tatsächlich durch ALG2 aufstocken, haben wir am Ende noch immer 50 € weniger, als wenn ich den Minijob nicht hätte! Tur mir leid, wenn es nach Hetze aussieht. Ist aber Fakt!
Gisela Maubach schrieb am 07.02.2010, 15:52
Sehr geehrte Frau Müller,
das ursprüngliche Thema lautete "Stimmungshetze mit falschen Fakten", und Sie machen ununterbrochen nichts anderes als dieser Hetze noch Nahrung zu geben.
Sie haben in Ihrem ersten Leserbrief behauptet, dass Sie 360 Euro draufzahlen müssten, WEIL Sie arbeiten gehen.
Da diese Aussage falsch ist, habe ich dargestellt, dass man als Erwerbstätiger aufgrund von Freibeträgen immer mehr Geld zur Verfügung hat als ohne jegliche Erwerbstätigkeit. Und wer auf's Aufstocken verzichtet, kann dafür nicht die anderen ALG-II-Empfänger verantwortlich machen.
Ansonsten werde ich ab sofort keine weiteren Stellungnahmen mehr zu Ihren zunehmend unsachlichen Äußerungen abgeben.
Alexander Drewes schrieb am 07.02.2010, 15:29
Werte "Fr. Müller",
doch, doch, Fr. Maubach ist schon durchaus in der Lage, Ihre "Beiträge" richtig zu lesen, einzig sind Sie entweder nicht in der Lage, die daraus entwickelten Gedankengänge nachzuvollziehen oder es geht Ihnen, diese These von Fr. Maubach teile ich mittlerweile, letztlich um etwas völlig anderes, nämlich darum, zwischen die betroffenen Beteiligtengruppen auch noch einen Keil zu treiben (das haben hier, nebenbei, schon andere vergeblich versucht und das wird im Zweifel auch Ihnen nicht gelingen).
Wie ich vorhin schon schrieb, kann man sich trefflich über die sog. Minijobs streiten. Ohne jetzt sonderlich hinsichtlich der gesetzgeberischen Begründung ausholen zu wollen hat der Bundesgesetzgeber dieses Instrument in der Hauptsache zur Eindämmung der Schwarzarbeit geschaffen (und - auch das soll nicht verschwiegen werden - zur weiteren Entlastung der Sozialversicherungskassen).
Es bleibt dabei:
Es ist falsch, wenn Sie behaupten, man bekäme als Aufstocker im Alg-II-Bezug weniger denn als Minijobber.
Es ist falsch, wenn Sie die Befreiung der RF-Gebühren ausschließlich an den Alg-II-Bezug knüpfen.
Es ist falsch, dass Ihr Mann gezwungen wäre, in eine private Krankenversicherung einzuzahlen, ohne hierfür aus der Grundsicherung eine Erstattung erlangen zu können.
Es ist falsch, zu behaupten, Arzthaftungsprozesse gingen grundsätzlich zugunsten des medizinischen Personals aus. Dass mag vor 20, 30 Jahren noch umfänglich der Fall gewesen sein, mittlerweile stimmt das einfach nicht mehr.
Es ist falsch, einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen ärztlichem Kunstfehler und Minijob herzustellen. Das ist in Anbetracht der zwar miserablen aber doch immerhin gegebenen rechtlichen Situation im Grundsicherungsbereich ja geradezu ein Harakiri-Argument.
In Ihrem Wohngeldbescheid hat daneben mit Sicherheit gestanden, dass Sie wesentliche Veränderungen in Ihren Einkommensverhältnissen zu melden haben und dass ein paralleler Bezug von Wohngeld und Alg II augeschlossen ist. Wer liest hier also nicht richtig?
Und, es ist leider eine Zielsetzung neoliberaler Politik, dass sich eine schmale Creme der Gesellschaft finanziell salviert zulasten einer breiten Mittelschicht und einer immer breiter werdenden finanziellen Unterschicht. Das muss einem ja nicht gefallen, es ist aber eine politische Tatsache. Deswegen, mein Tipp, lamentieren Sie nicht, unternehmen Sie doch etwas politisch dagegen! Es gibt eine im Deutschen Bundestag vertretene Partei, die sich die Abschaffung von Hartz IV auf ihre Fahnen geschrieben hat. Bei derselben kann man ja, wenn man Ihre politische Ansicht teilt, durchaus auch Mitglied werden.
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Alexander Drewes, LL.M.
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Petra Müller schrieb am 07.02.2010, 14:54
.... und schon gar nicht gegen ALG-2 Empfänger! Das möchte ich erst mal klar stellen!!
Wenn das Wort „hetzen“ überhaupt Verwendung findet, dann allenfalls im Bezug auf die Politik/er/innen!!!
Sehr geehrte Frau Maubach,
bitte schlagen Sie mir doch eine Arbeitsstelle vor! Ich nehme sie gerne an!!! Wöchentlich 30 Stunden sind möglich! So wie Sie schreiben, sollte man meinen, die Arbeitsplätze „lägen auf der Straße“! So ist es ja weißgott nicht!
Ich denke für 400 € arbeiten gehen ist besser, als gar nichts zu tun!!! Man hat ja dann evtl.
doch „einen Fuß in der Tür“ oder „ist unter Leuten“ oder was weiß ich was..........
Ich habe NIE behauptet, dass Sie in irgend einer Weise etwas selber verschuldet haben!!
Zitat:
Ihre mangelnde Erfolgsaussicht bei einem Kunstfehler-Prozess hat aber definitiv nichts mit dem Thema zu tun, zu welchem Sie sich hier zu Wort gemeldet haben. (Zitat-Ende)
Ich hätte mich hier wahrscheinlich nie zu Wort gemeldet, wenn diese Fehler nicht passiert wären! Diese Fehler haben ganz bestimmt etwas mit unserer derzeitigen Situation zu tun!!
Da können Sie nicht behaupten, dass das nichts mit dem Thema zu tun hat!
Noch ein Zitat:
Es ist absolut korrekt, wenn Wohngeld beim ALG II angerechnet wird, da beim ALG II auch Unterkunftskosten gezahlt werden (Zitat-Ende).
Ich habe auch nie das Gegenteil behauptet, sondern das nur als eine Tatsache mitgeteilt! Nicht dass mir jemand unterstellt, wir hätten ALG 2 (mit Unterkunftskosten) und Wohngeld erhalten!
Und da sie wohl meine Beiträge nicht richtig lasen, muss ich mich leider noch mal wiederholen! Wir haben schon Wohngeld erhalten BEVOR wir ALG 2 bekommen haben. Und weil man das Wohngeld immer für 1 Jahr bekommt, haben wir eine Zeit lang beides bekommen!
Es kann doch nicht Ziel der Politik sein, dass man erwerbstätig ist, und trotzdem hilfebedürftig!?! Nochmal: JEDE Arbeit muss sich lohnen!!!
Gisela Maubach schrieb am 07.02.2010, 14:34
Sehr geehrte Frau Müller,
mittlerweile wird Ihre pauschale Hetze gegen ALG-II-Empfänger unerträglich.
Sie diskutieren hier zu diesem Thema mit Menschen, die selbst schwerstbehindert sind bzw. einen schwerstbehinderten Familienangehörigen haben . . . und dennoch erwerbstätig sind!
Wenn Sie erklären, dass Ihr Mann "unverschuldet behindert und pflegebedürftig" ist, kommt das bei uns wirklich nicht gut an, da man auch uns sicherlich kein eigenes "Verschulden" anlasten kann!
Wenn Sie als Ursache einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, sollten Sie Ihre Schadensersatzmöglichkeiten mit einem Anwalt klären. Vielleicht kann Ihre Krankenkasse Sie dabei unterstützen, und sicherlich existieren dazu auch Selbsthilfegruppen.
Ihre mangelnde Erfolgsaussicht bei einem Kunstfehler-Prozess hat aber definitiv nichts mit dem Thema zu tun, zu welchem Sie sich hier zu Wort gemeldet haben.
Ihre falschen Darstellungen werden auch nicht dadurch richtiger, indem Sie sie wiederholen.
Es ist absolut korrekt, wenn Wohngeld beim ALG II angerechnet wird, da beim ALG II auch Unterkunftskosten gezahlt werden. Da in aller Regel ALG-II-Empfänger vom Wohngeld ausgeschlossen sind, scheint es sich bei Ihnen um einen sogenannten "Mischhaushalt" zu handeln, was aber nicht Bestandteil dieses Themas sein kann und was Ihnen auch keine Nachteile gegenüber anderen ALG-II-Empfängern verursachen würde.
Auch ich bin zwar keine Befürworterin der ALG-II-Praxis, aber Fakt ist, dass erwerbstätige Hilfeempfänger mehr Geld zur Verfügung haben als nicht-erwerbstätige.
Wenn Sie hier erklären, dass Sie nicht auf "anderer Leute Tasche" liegen wollen und die Füße nicht hochlegen wollen, dann stellt sich doch automatisch die Gegenfrage, was Sie von einem Minijob erwarten, wenn Sie fordern, dass Arbeit sich "lohnen" soll?
Wenn Sie aufgrund von Pflegetätigkeit nicht ganztags arbeiten können, aber dennoch auf ergänzendes ALG II verzichten, kann das kein Anlass sein, öffentlich zu behaupten, dass Sie draufzahlen müssten.
Auffallend ist auch, dass Sie nur erwähnen, was Ihnen beim ALG II abgezogen wurde (Wohngeld), aber das Pflegegeld darf Ihnen beispielsweise NICHT abgezogen werden.
Und wenn Sie nun auch noch mit dem Argument kommen, dass ALG-II-Empfänger bei ebay ihre Waren "an ALG 2 vorbei" verkaufen würden, dann ist das an Unsachlichkeit kaum noch zu überbieten!
Wenn Ihr Gewerbe bei ebay nicht gewinnbringend ist, sollten Sie vielleicht mal Ihre Lebensplanung überdenken, aber bitte verschonen Sie uns mit weiterer Hetze dieser Art!
Alexander Drewes schrieb am 07.02.2010, 13:43
... des Niedriglohnsektors
Wir gehen ja völlig konform darin, "Fr. Müller" oder wer nun auch immer, dass das, was im Niedriglohnsektor seit ca. 10 Jahren passiert ein fortwährender Skandal ist, dem im Grunde viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird (würde man diese Diskussion nämlich einmal ernsthaft führen, käme sehr schnell heraus, dass nicht die Sätze in der Grundsicherung zu hoch, sondern die Arbeitsentgelte im unteren Lohnbereich teilweise sittenwidrig niedrig sind, das alles immer schön kaschiert unter dem Motto, es sei ja nötig, weil uns sonst die Folgen der Globalisierung vollständig überrollen würden). Das werden wir aber jetzt und hier keinesfalls ändern, dazu bedürfte es eines andere politischen Mainstreams, als wir ihn seit zehn Jahren haben.
Soll ich jetzt deswegen auch zu jammern anfangen, weil ich seit Jahren versuche, eine Gleichstellung meiner ausländischen juristischen Examen hier in Deutschland zu erreichen, nur um mich als Jurist selbstständig machen zu können (und von der Administration seit Jahren mit den fadenscheinigsten Argumenten vertröstet werde)? Das ist doch lächerlich. Wenn mich diesbezügliche Depressionen plagen, ich mache doch dafür nicht die gesellschaftlichen Umstände verantwortlich, sondern versuche mittelfristig irgendetwas eigenständig zu bewegen, so gut das eben geht.
Wie hat Theodor Heuss noch so schön gesagt: Es ist keine Schande, hinzufallen. Es ist aber eine Schande, danach nicht wieder aufzustehen.
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Alexander Drewes, LL.M.
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Alexander Drewes schrieb am 07.02.2010, 13:41
Fr. Müller stellt die Rechtslage hier teilweise bewusst falsch dar, was zunehmend mehr den Verdacht aufkeimen lässt, dass es sich weder um eine Fr. Müller noch um das hier vorgestellte Schicksal geht, sondern wir es - zum wiederholten Male, erinnert sei nur an den vorgeblichen Hrn. Stahl in der Antidiskriminierungsdiskussion - wieder einmal mit einem agent provocateur zu tun haben.
Es gibt mittlerweile eine relativ gut funktionierende Pateientenberatung in Deutschland. Es gibt - mittlerweile - sowohl Anwälte als auch gutachtende Ärzte, die sich durchaus nicht scheuen, auch Krankenhäuser zu verklagen (ohne hier gezielte Werbung betreiben zu wollen: Hr. Rechtsantwalt Dr. Tolmein macht z.B. auch Arzthaftungsrecht). Wenn mithin ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt, kann man auch klagen. Im Falle der Mittellosigkeit gibt es die Instrumente der kostenlosen Rechtsberatung bzw. Prozesskostenhilfe.
Dass es angeblich lediglich eine einkommensabhängige Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr gibt, ist nachweislich falsch. Dazu habe ich in einem vorherigen Beitrag schon etwas geschrieben.
Das Argument mit der Krankenversicherung verstehe ich nach wie vor nicht. Man hat im Alg-II-Bezug einen Rechtsanspruch auf Kostenübernehme der Krankenversicherungsbeiträge. Wenn es denn bei "Fr. Müller" nicht hinreicht, verstehe ich nach wie vor nicht, weshalb sie nicht aufstockt.
Daneben ist jeder Job prozentual sozialversicherungspflichtig, bei den sog. Minijobs liegen lediglich die Prozentsätze deutlich niedriger.
Man kann sich sicherlich füglich darüber streiten, ob die Minijobs ein adäquates Instrument sind, den Arbeitsmarkt tatsächlich zu beleben (allerdings halte ich dieses Forum dafür nicht für den richtigen Ort). Wenn man sich auf eine solche Arbeitstätigkeit aber schon einlässt und sich sodann trotzdem scheut, die hierfür zusätzlich angebotenen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, erschließt sich mir das ganze hier aufgezogene Lamento nicht.
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Alexander Drewes, LL.M.
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Petra Müller schrieb am 07.02.2010, 11:54
Die Pflegebedürftigkeit ist tatsächlich nach einer OP (Ärztefehler!?!???) aufgetreten!
Was sollen wir tun? Jahrelang klagen? Ohne Geld!? Ohne Nerven? Und am Ende (nach Jahren!!) doch verlieren!!!
Haben sich die Ärzte vor der OP doch gründlich abgesichert..............
Ich bleibe dabei: Arbeit muss sich lohnen! Und für uns lohnt es sich definitiv nicht! Jedenfalls nicht so.
Würde JEDER Job und JEDES Einkommen (egal wie hoch) prozentual sozialversicherungspflichtig werden, wäre uns (zumidest etwas) geholfen.
Von der GEZ kann man sich nur befreien lassen, wenn man ALG 2 bekommt!! Egal wie gering die Einküfte sind!
Wohngeld haben wir zum ALG 2 bekommen! Wurde aber am ALG 2 abgezogen!
Zu fein dazu!?!? Nein, sind wir nicht! Haben wir ja auch schon bekommen! Aber wenn man lieber für sich selber sorgen will! Nicht die Füße hochlegen und auf anderer Leute Tasche liegen! Dann sollte sich Arbeit lohnen!!!
Ich war/bin so ehrlich und habe für meine Verkäufe auf ebay usw. ein Gewerbe angemeldet....... Andere verkaufen da ihre Waren so....... an ALG 2 vorbei! Auch das muss ich nun aufgeben! Und glaubt mal nicht, dass die Arge dafür die Krankenversicherung tragen würde! Das Gewerbe bringt ja auch weniger ein, als die Krankenversicherung kostet!
Gisela Maubach schrieb am 07.02.2010, 10:14
Nach dem zweiten Leserbrief von Frau Müller erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion.
Wenn sie beschreibt, dass im Fall ihres Mannes die Pflegebedürftigkeit "unverschuldet" entstanden ist, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass diejenigen Menschen, deren Behinderungen NICHT auf ärztliche Kunstfehler zurückzuführen sind, ihre Pflegebedürftigkeit selbst "verschuldet" hätten . . .
Alexander Drewes schrieb am 07.02.2010, 08:43
Es geht Fr. Müller augenscheinlich wirklich nur darum, den hier beschriebenen Hetzkampagnen gegen Leistungsbezieher der Grundsicherung weiter Vorschub zu leisten.
Anders ist ihre jetzt insbesondere auch in ihrem zweiten Leserbrief zutage getretene Argeumentation überhaupt nicht zu verstehen. Würde Fr. Müller Aufstockerleistungen beantragen, hätte sie z.B. einen Krankenversicheurngsanspruch für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Von den Rundfunk- und Fernsehgebühren kann man sich befreien lassen, wenn man geringe Einkünfte (ab der Pflegestufe II wird das Merkzeichen automatisch im Schwerbehindertenausweis eingetragen; wie Fr. Müller die Situation ihres pflegebedürftigen Mannes beschreibt, dürfte es sich hierbei um einen Pflegebedürftigen mindestens der Pflegestufe II handeln). Die Fahrtskosten zum Arbeitsplatz kann man sich im Hartz-IV-Bezug mindestens teilweise erstatten lassen. Schulgeld? Staatliche Schulen verlangen kein Schulgeld. Das Wohngeld ist zum 01.01.2009 zum Teil um 90% erhöht worden. Und natürlich kann kein parelleles Wohngeld zu Leistungen nach dem SGB II beantragt werden, weil die Kosten der Unterkunft bereits über das SGB II abgedeckt werden (wenn ich auch gerne zugebe, dass viele Kommunen da erheblich schummeln). Und: Natürlich kann es teilweise "Sinn der Sache" sein, ergänzende Leistungen der Grundsicherung zu beantragen, dazu u.a. ist das SGB II ja geschaffen worden. Wenn man sich allerdings zu fein dazu ist oder aus welchen Gründen auch immer (und keine Bange, ich weiß, wie viele Mitarbeiter der Argen mit Leistungsbeziehern "umspringen"), sollte man hier nicht auch noch in ein Lamento verfallen.
Wenn Fr. Müllers Mann zudem aufgrund einer Operation schwerbehindert geworden ist, sollte man sich zumindest einmal Gedanken darüber machen, ob hier nicht ein ärztlicher Kunstfehler gegeben sein könnte, dann wäre Schadensersatz aus unerlaubter Handlung gegeben.
Ich hätte es wirklich nicht für möglich gehalten, dass ausgerechnet ich mich hier einmal als ein Verteidiger der Hartz-IV-Gesetzgebung heraus kristallisieren würde, aber bei _so_ einer Argumentation wie bei der von Fr. Müller platzt mit dann einfach der Kragen. Mir ist auch klar, dass einiges an meiner Argumentation jetzt vermutlich recht kaltherzig klingt, aber schieres Lamentieren über die Situation ohne sie augenscheinlich selber auch nur im Mindesten ändern zu wollen kann ja wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
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Petra Müller schrieb am 07.02.2010, 07:50
Es ist eine Tatsache!
Ohne Harz IV und Minijob fehlen uns
ca. 80 € aus meinem Gewerbe (kann ich nicht weiter führen, weil sonst ca. 150 € an Krankenversicherung anfallen!!) Dann müssen wir für die Arbeit Benzinkosten, Parkgebühren zahlen. Ich zahle den Mindestbetrag an die Rentenversicherung. GEZ wird wieder fällig, Das Schulgeld fehlt uns. Mein Mann muss sich wieder selber krankenversichern. Und das Wohngeld wird (wenn nicht ganz gestrichen) gekürzt. Ja! Wir haben ALG2 und Wohngeld bekommen! Das geht. Wohngeld wurde vor ALG2 beantragt! Wurde uns dann am ALG2 abgezogen.
ALG 2 ergänzend beantragen!`?!? Das ist doch wohl nicht Sinn der Sache??
Vollzeit kann ich nicht arbeiten gehen, weil mein Mann behindert und pflegebedürftig ist.
Übrigens unverschuldet! Nach einer OP!
JEDER Job muss sozialversicherungspflichtig werden und Minijobs müssen begrenzt werden!
Gisela Maubach schrieb am 07.02.2010, 00:11
. . . bevor man dummen Stammtisch-Parolen durch deren Veröffentlichung aus angeblich eigener Betroffenheit noch zu mehr Hetze verhilft.
Wie Herr Drewes bereits dargestellt hat, ist es falsch, dass jemand WEGEN einer Erwerbstätigkeit weniger Geld zum Leben hat als ein Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII.
Genau das Gegenteil ist der Fall, was man im SGB II unter den §§ 11 und 30 findet. Aufgrund der dort aufgeführten Freibeträge wird der Bedarf nicht nur auf ALG-II-Niveau aufgestockt, sondern die Tatsache, dass man dadurch mehr Geld zur Verfügung hat, ist ja gerade als Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vorgesehen.
Sofern die angegebenen Zahlen von Frau Müller der Wahrheit entsprechen, hat sie es bisher versäumt, einen Antrag auf ergänzendes AGL II zu stellen. Ansonsten ist die Darstellung von Frau Müller nicht nur falsch, sondern ich finde es sogar verantwortungslos, wenn sie schreibt, dass sie es sich nicht mehr lange "leisten" könne, arbeiten zu gehen und dann ihren Minijob kündigen müsse.
Laut § 10 SGB II ist (mit wenigen Ausnahmen) JEDE Arbeit zumutbar, so dass es Frau Müller passieren kann, dass sie als ALG-II-Empfängerin dann mehr Stunden arbeiten muss als jetzt in ihrem Minijob.
Mir ist eine alleinerziehende Mutter eines behinderten Kindes bekannt, die zur Wahrnehmung einer "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" über 25 Stunden pro Woche im Bereich Haushaltsservice (Bügeltätigkeiten)verpflichtet wurde. In der zugrundeliegenden "Vereinbarung" ist beschrieben, dass Behördengänge und Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen haben und dass unentschuldigte Fehlzeiten zu Leistungskürzungen des ALG-II-Regelsatzes führen.
Beim Leserbrief von Frau Müller stellt sich mir die Frage, ob sie die Rechtslage tatsächlich aus Unwissenheit falsch darstellt oder ob es sich genau um diejenige Hetze handelt, bei der bewusst Falschmeldungen verbreitet werden.
Sollte letzteres der Fall sein, kann man sich ungefähr vorstellen, aus welcher Richtung diese Stimmungsmache kommen könnte . . .
Alexander Drewes schrieb am 06.02.2010, 20:12
Der voran gegangene Leserbrief erweckt zunächst den Eindruck, man müsse bei Minijobs noch selber in erheblichem Umfang zuschießen. Das ist nachweislich falsch.
Der Leserbrief erweckt weiterhin den Eindruck, mit einem Minijob und einer zusätzlichen Rente sei eine Aufstockung auf das Niveau der Leistungen der Grundsicherung (sei es nun für Arbeitsuchende oder wegen voller Erwerbsminderung oder aufgrund Alters) nicht möglich. Auch das ist nachweislich falsch. Insofern sind mir die hier genannten Zahlen sämtlich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Wenn man die entsprechenden Leistungen nicht in Anspruch nimmt, kann man doch die Solidargemeinschaft nicht auch noch dafür verantwortlich machen, dass man zu wenig verdient. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde - das war sicherlich kein Hauptaspekt der Regierung, stellte aber eine uralte Forderung der Sozialverbände dar - doch auch deshalb geschaffen, um die verschämte Armut derjenigen, die nicht einmal Sozialhilfe beziehen wollte, etwas effektiver bekämpfen zu können. Dass mit dem System "Fordern und Fördern" zugunsten des Forderns und zulasten des Förderns von vornherein allerdings administrativ Schindluder getrieben wurde, liegt im System der Grundsicherungsgesetzgebung begründet.
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Alexander Drewes, LL.M.
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Petra Müller schrieb am 06.02.2010, 19:22
Fakt ist (jedenfalls für unsere Familie) dass wir mit Minijob, Rente meines Mannes am Ende ca. 360 € WENIGER haben, als wenn ich nicht arbeiten würde und wir von Harz 4 leben würden!!!!
Ich gehe arbeiten und "ZAHLE!!!" dafür 360 €! Und das jeden Monat! Lange können wir uns das nicht mehr leisten! Dann muss ich kündigen!
Hans-Reiner Bönning schrieb am 22.01.2010, 15:52
Seriöse Zahlen und Fakten und eine klare Bilanz aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes findet man unter www.5jahre-hartz4.de