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24.01.2010 - 18:06

ISL-Schwerpunkt 2010: Gesetz zur Sozialen Teilhabe.

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) will sich in diesem Jahr verstärkt in die Diskussion zur Neuordnung der Eingliederungshilfe einmischen.

"Wir fordern ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe, das einkommens- und vermögensunabhängig ist", betonte Geschäftsführerin Sigrid Arnade zum Abschluss einer zweitägigen ISL-Klausur in Berlin. "Ein solches Gesetz, das wir 2010 gemeinsam mit dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) vorantreiben wollen, darf keine Pauschalierungen und Hilfebedarfsgruppen enthalten, sondern muss auf individuellen Leistungsansprüchen beruhen." Wie kobinet heute weiter erfuhr, sollen in Zusammenarbeit mit dem Forum behinderter JuristInnen auch eigene Vorschläge zu einem sozialen Teilhabegesetz ausgearbeitet werden.

Auf der Klausurtagung wurden die Ankündigungen von Arbeits- und Sozialministerin von der Leyen und des Behindertenbeauftragten Hüppe begrüßt, die Behindertenrechtskonvention in enger Kooperation mit den Betroffenen umzusetzen. Die ISL erwartet dazu bald eine Einladung, um gemeinsam die Standards einer Beteiligung auf Augenhöhe und im Geist der UN-Konvention festzulegen.

"Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit im kommenden Jahr soll es sein, mit der Deutschen Bahn eine Zielvereinbarung zum Problem des würdigen Ein- und Ausstiegs abzuschließen", so Vorstandsmitglied Michael Gerr. "Neben dem weiteren barrierefreien Umbau der Bahnhöfe und der Ausstattung der Züge mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe müssen die Dienstleistungen zum Ein- und Ausstieg den Bedürfnissen der behinderten Fahrgäste entsprechen und nicht dem Dienstplan des jeweiligen Bahnhofes."

Auf der ISL-Klausur wurden außerdem beschlossen, den EU-Richtlinienentwurf zur Gleichbehandlung intensiv zu unterstützen: "Wir können nicht verstehen, dass sich die Bundesregierung so vehement gegen diesen Entwurf sperrt", sagte Vorstandsmitglied Uwe Frevert, "mit der UN-Konvention sind viel weitergehende Maßnahmen bereits gültiges deutsches Recht!" sch


 

 
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