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29.01.2010 - 06:07

Dialog mit den Schwerbehindertenvertrauenspersonen.

Mainz (kobinet) Die Schwerbehindertenvertrauenspersonen in den Betrieben und Verwaltungen spielen nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten, Ottmar Miles-Paul, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dies betonte Miles-Paul gestern bei einem Treffen im rheinland-pfälzischen Sozialministerium mit Schwerbehindertenvertrauenspersonen.

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in Mainz (ZsL) koordiniert schon seit vielen Jahren einen Runden Tisch der Schwerbehindertenvertrauenspersonen in den Betrieben und Verwaltungen in Rheinhessen. Gestern tagte der Runde Tisch in Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten im Sozialministerium in Mainz. "Mir ist es wichtig, mit den Schwerbehindertenvertrauenspersonen im Gespräch zu sein, denn Sie sind eine ganz wichtige Schnittstelle für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie können dazu beitragen, dass behinderte Menschen eingestellt werden, Sie können aber auch ganz erheblich dazu beitragen, dass behinderte Menschen ihre Jobs behalten", so Miles-Paul. Und genau dies sei in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz gelungen, denn im Vergleich zu Ende der 90er Jahre konnte die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Rheinland-Pfalz von über 9.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen auf unter 6.000 gesenkt werden. "Selbst in der Krise hat die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Rheinland-Pfalz nicht zugenommen", so Miles-Paul.

Der Landesbehindertenbeauftragte warb dafür, dass die UN-Konvention auch in den Betrieben umgesetzt wird und zeigte hierfür eine Reihe von Möglichkeiten auf. Er hoffe, dass im Sinne eines kooperativen Aktionsplanes auch viele gute Beispiele aus den Betrieben kommen und bot hierfür seine Zusammenarbeit an.

Vonseiten der Schwerbehindertenvertrauenspersonen wurde betont, dass es bereits eine Reihe von Instrumenten gäbe, die konsequent genutzt werden müssten. Die Integrationsvereinbarungen, das Betriebliche Eingliederungsmanagement und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz seien dafür gute Beispiele. Kritik hagelte es in Richtung Agentur für Arbeit, die vieles verkompliziere und verhindere. Auch hier müsse im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention endlich Bewegung für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kommen. moh
 

 
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