
Erfurt (kobinet) Am kommenden Dienstag, den 9. Februar soll von 9.30 - 11.00 Uhr die erste Mahnwache vor der Staatskanzlei in Erfurt für die versprochene Erhöhung des Blindengeldes stattfinden. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen (BSVT) ruft blinde, sehbehinderte und sehende Menschen auf, sich an dem Protest zu beteiligen.
Im vergangenen Herbst gab es die Erfolgsmeldung: Das Blindengeld in Thüringen soll von 220 auf 270 Euro pro Monat steigen. So steht es im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung unter Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen (BSVT) hatte während des Wahlkampfs mit seiner "Schlusslichtkampagne" darauf aufmerksam gemacht, dass in keinem anderen Bundesland so wenig Blindengeld gezahlt wird wie in Thüringen. Was im Koalitionsvertrag jedoch offen bleibt, ist der Zeitpunkt für die Erhöhung des Landesblindengeldes. Dies nutzt die Landesregierung nun, um auf die Bremse zu treten. Sozialministerin Heike Taubert (SPD) erklärte gegenüber der Thüringer Allgemeinen, die Anpassung komme "sehr wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr". Zur Begründung ergänzte sie: "Wir haben nun mal eine Wirtschaftskrise, das geht auch an meinem Etat nicht spurlos vorbei."
Johannes Pohl, der stellvertretende Vorsitzende des BSVT, reagierte empört: "Das lassen wir uns nicht gefallen. Wir gehen auf die Straße." Bereits am kommenden Dienstag, den 9. Februar, von 9.30 bis 11 Uhr soll die erste Mahnwache vor der Staatskanzlei in Erfurt stattfinden. Der BSVT ruft blinde, sehbehinderte und sehende Menschen auf, sich an dem Protest zu beteiligen. "Die Erhöhung des Blindengeldes erlaubt keinen Aufschub", so Pohl weiter. "Wir demonstrieren für die rückwirkende Zahlung zum 1. Januar." Um die Politiker nachdrücklich an ihr Versprechen zu erinnern, sind bis zum 2. März dienstags zu den Kabinettssitzungen weitere Mahnwachen geplant.
Nähere Informationen gibt's bei Matthias Schiedek, Mitglied des Landesvorstands des BSVT, Tel.: 03 66 03 / 889 84 oder 0162 / 162 33 01. moh