
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage vom 4. November 2025 drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf, schnell Regelungen für eine diskriminierungsfreie Triage zu verabschieden, die in allen Bundesländern einheitlich hohe Schutzstandards garantieren. Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Wir brauchen dringend gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen davor schützen, benachteiligt zu werden, wenn intensivmedizinische Ressourcen nicht ausreichen und Triage-Situationen eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 sehr deutlich gemacht, dass der ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen enge verfassungsmäßige Grenzen gesetzt sind und es einer gesetzlichen Absicherung braucht, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass dabei bestimmte Personengruppen diskriminiert werden.“







































