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19.02.2010 - 06:22

Durchbruch für Anerkennung von DAISY-Playern.

Koblenz (kobinet) Gestern hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz den Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf die Ausstattung mit einem DAISY-Player durch seine Krankenkasse bestätigt. Nach Einschätzung der Juristen der gemeinsamen Rechtsberatungsgesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf dürfte dieses Urteil der Durchbruch für die Anerkennung dieses Anspruchs durch die verschiedenen Krankenkassen sein.

Hintergrund dieses zweitinstanzlichen Urteils war nach Informationen von DBSV-direkt ein für den Betroffenen negatives Urteil des Sozialgerichtes Koblenz (S 8 KR 485/06), gegen welches dieser die Berufung eingelegt hatte. Hatte das Koblenzer Gericht noch ausgeführt, dass eine Ausstattung nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspräche, da mit diesem Gerät nur speziell im DAISY-Format aufbereitete Informationen zugänglich gemacht werden könnten, so ließ das Landessozialgericht bei weltweit über 128.000 produzierten Titeln keinen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit. Klargestellt hat es auch, dass es sich bei DAISY-Playern unzweifelhaft um Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V und damit um Gebrauchsgegenstände des alltäglichen Lebens und keinesfalls nur um aufgerüstete CD-Abspielgeräte handle. moh
 

 
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