
Köln (kobinet) Die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege eine "Empfehlungsvereinbarung über ein pauschales Vergütungsverfahren für die Wohnangebote der Eingliederungshilfe in NRW" geschlossen.
Mit dieser Vereinbarung wird die fachliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt. Die Vereinbarungspartner einigten sich unter anderem auf die Einführung eines einheitlichen Finanzierungssystems für stationäre und ambulante Leistungen. Zudem wurden die Leistungsentgelte bis zum 31. Dezember 2011 festgelegt: Die Grund- und Maßnahmepauschalen der stationären Wohneinrichtungen werden zum 1. April 2010 um 1,5 Prozent, ab dem 1. Januar 2011 erneut um ein Prozent erhöht. moh
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