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22.02.2010 - 15:15

Tierparkmitarbeiter wollten Handbiker abweisen.

Berlin (kobinet) Rechtsanwalt Dr. Martin Theben wurde am vergangenen Samstag in eigener Sache beinahe zum Opfer einer Diskriminierung. Als der Rollstuhlfahrer mit seiner Familie den Tierpark in Berlin-Friedrichsfelde (Motto: Der Hauptstadtzoo!) besuchen wollte, wurde er von den zuständigen Mitarbeitern am Eingang brüsk aufgefordert, sein mitgeführtes Handbike draußen zu lassen. Ansonsten, so die weitere knappe Erklärung der Tierparkbediensteten, müsse man ihm den Zutritt zum Tierpark verwehren. Er könne sich aber werktags eine schriftliche Genehmigung von der Tierparkverwaltung erteilen lassen.

Zur Begründung wurde Theben erläutert, die Mitnahme von Fahrrädern sei aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Erst dessen scharfer Protest, ein Handbike sei kein Fahrrad, und das couragierte Auftreten anderer Besucher ließen den zusehends verunsicherten Mitarbeiter von seinem Vorhaben Abstand nehmen. Theben forderte ihn auf, sich bei der Geschäftsführung über die tatsächliche Weisungslage zu informieren.

Zu diesem fast verunglückten Wochenendausflug erklärt Rechtsanwalt Dr. Martin Theben heute gegenüber kobinet: "Tatsächlich sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierpark-Friedrichsfelde GmbH ein Verbot der Mitnahme von Fahrrädern, Rollern, Bobby-Cars, Skateboards, Laufrädern, Schlitten und ähnlicher Gegenstände aus Sicherheitsgründen vor. Jedoch handelt es sich bei einem Handbike nicht um ein Spiel- oder Freizeitgerät, sondern um ein Hilfsmittel. Es dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Die AGB des Tierparks müssen im Lichte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes und des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz so ausgelegt und angewendet werden, daß Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Ich fordere den Landesbehindertenbeauftragten und die zuständige Senatsverwaltung auf sicherzustellen, daß die Tierpark-Friedrichsfelde GmbH ihre Mitarbeiter entsprechend anweist. Bei den anderen Besuchern bedanke ich mich ausdrücklich für ihre Solidarität." sch


 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Bernhard Lange-Seemann schrieb am 23.02.2010, 09:20

Glück gehabt

Da hat er ja noch mal so richtig Glück gehabt, der Simulant. Auch Rollstühle werden manchmal als Sportgeräte verwendet. Gut, dass der Hüter der Ordnung das nicht wusste.

Jürgen Wecke schrieb am 23.02.2010, 06:14

Klasse

Soviel dumm verlangt nach Prämie, Zulage oder so.

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