
Berlin (kobinet) Nach einer Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz wird Studieren mit Behinderung zur Chefsache. Das stellte heute im kobinet-Interview Dr. Christiane Schindler von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks fest. Auf einer Tagung im Mai soll in Berlin über die Umsetzung dieser Empfehlung beraten werden.
kobinet: Chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der Hochschulbildung ist das Ziel der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS). Gibt es eine Übersicht oder aktuelle Schätzung der Zahl derzeit immatrikulierter Studierender, für deren Interessen Sie sich einsetzen?
Schindler: 8% aller Studierenden fühlen sich durch eine Behinderung oder chronische Krankheit im Studium beeinträchtigt. Das ergab die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. 2006, zum Zeitpunkt der Erhebung, waren das rund 140 000 Studierende. Die IBS setzt sich gegenüber Politik, Verwaltung und Hochschulen dafür ein, dass sie alle mit gleichen Chancen studieren können. Sie berät Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung und unterstützt die Beauftragten und Berater/innen an den Hochschulen.
kobinet: Im April vergangenen Jahres hat die Hochschulrektorenkonferenz die Losung "Eine Hochschule für Alle" ausgegeben. Welche positiven Beispiele können bei der Entwicklung barrierefreier Hochschulen genannt werden?
Schindler: Mit dieser Empfehlung wird Studieren mit Behinderung zur Chefsache. Die Hochschulleitungen verpflichten sich darin zu Gesprächen mit den Interessenvertretungen behinderter Studierender und den Behindertenbeauftragten, zu einer Bestandsaufnahme und konkreten Maßnahmen zum Abbau von Barrieren. Einige Hochschulen haben bereits Gespräche aufgenommen, Lenkungsgruppen eingesetzt oder erste Aktivitäten verabredet. In anderen muss der Umsetzungsprozess erst noch angeschoben werden. Die IBS hat für den 6. und 7. Mai 2010 zu einer Tagung nach Berlin eingeladen, um den bisherigen Prozess der Umsetzung der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz zu evaluieren.
kobinet: Wie wirken sich Impulse aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen aus, Hindernisse beim Hochschulzugang auszuräumen und Chancengleichheit im Studium zu erreichen?
Schindler: Die Behindertenrechtskonvention stellt in Artikel 24 klar, dass Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung haben müssen. Sie nimmt den Staat in die Pflicht dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung von diesem Recht auch wirklich Gebrauch machen können. Das gibt Rückenwind. So zum Beispiel in der aktuellen Auseinandersetzung mit Bund und Ländern, in der es um die Finanzierung der notwendigen technischen Hilfen und Assistenzen für Studierende mit Behinderung geht. Hier besteht ein großes Defizit, das dringend zu beseitigen ist. (Das Gespräch führte Franz Schmahl)