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kobinet-nachrichten
01.03.2010 - 11:24
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Hamburg (kobinet) Die Neufassung des Vergaberechts gefährdet nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung den hohen Standard der Arbeitsvermittlung und Begleitung schwerbehinderter Arbeitnehmer/innen und schränkt bewährte Strukturen für Arbeitgeber ein. Deren Vorsitzende Angelika Thielicke warnte heute davor, dass die Integrationsfachdienste trotz hoher Qualität vor dem Aus stehen könnten.
Preiswettbewerb und offene Ausschreibung sind nicht immer eine Garantie für die langfristige Sicherung bewährter Arbeitsmarktinstrumente. Diese Erfahrung machen derzeit die sogenannten Integrationsfachdienste. Das bundesweit aufgebaute Netz dieser 238 Dienste hat sich zu einem bedeutenden Faktor bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung und besonderem Unterstützungsbedarf entwickelt.
Dies belegen Zahlen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im Oktober 2009 vorgelegt hat: Danach wurden 2008 von Integrationsfachdiensten über 96.000 Personen unterstützt. Im Bereich Vermittlung lag die Vermittlungsquote bei 32,7% und im Bereich der Arbeitsplatzsicherung lag die Sicherungsquote bei 73,1%. Dies wird angesichts der Zielgruppe sowohl von Seiten der Integrationsämter als auch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als Erfolg gewertet. Doch dieser Erfolg wird mit den neuen Vergaberegeln stark gefährdet.
Bisher hat das Sozialrecht eine freihändige Vergabe der Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglicht. Dies kann sich im Rahmen der Novellierung des Vergaberechts zum 1. April ändern. Bei einer Ausschreibungspraxis ist zu befürchten, dass sowohl kompetentes und erfahrenes Personal als auch die verlässlichen regionalen betrieblichen Kooperationsstrukturen zerschlagen werden.
Deshalb werden Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung aufgefordert, "sich für eine weiterhin mögliche freihändige Vergabe einzusetzen und die entsprechenden neuen rechtlichen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen, um dadurch die aktuell bestehende hohe und verlässliche Qualität in der Arbeit für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen zu sichern". sch
Nina Waskowski schrieb am 19.03.2010, 11:28
Auf der Seite des Integrationsamtes ist zu lesen, dass sich die Integrationsfachdienste aus den Mitteln der Ausgleichsabgaben finanzieren. Im Klartext heißt das dann: sie leben von den Menschen mit Behinderung, die sie nicht vermitteln, denn für diese muss dann die Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Form der Finanzierung motivierend auf die Arbeit auswirkt. Vielleicht liegt darin die Ursache für die erreichten Vermittlungszahlen. Je weniger Menschen vermittelt werden, desto sicherer ist die Finanzierung des IFD und damit das Gehalt des Angestellten.
Man sollte einfach über eine leistungsorientierte Vergütung nachdenken, die nicht aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe stammt. Mit diesen Geldern, so man denn die Zahlungen überhaupt einfordert (siehe Artikel Silvia Schmidt), kann man dann sinnvolle Arbeitsangebote auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen.
Nina Waskowski
Markus Döller schrieb am 19.03.2010, 09:35
Inklusion heißt das Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft willkommen sind. Das habe ich bei meinem Sozialpädagogik-Studium gelernt. Ich bin selbst körperbehindert. Ich bin Spastiker und habe eine Athetose. Nach dem Studium habe ich mich überall hinbeworben und habe nur Absagen bekommen, auch von allen Diakonischen Einrichtungen in Baden Württenberg. Dann bin ich in das Berufsförderungswerk RehaStep gekommen. Von dort aus habe ich zwei Praktika gemacht, eines im Koordinationstreffen Tübinger Behindertengruppen und eines in der Diakonie Stetten. In der Diakonie Stetten war ich als Praktikant über zwei Monate lang für die Dokumentation von Berichten über die Einwohner der Diakonie Stetten zuständig. Ich habe mich angestrengt.
Beim Abschlußgespräch haben mein Chef von der Diakonie Stetten und mein Coach von RehaStep über meinen Kopf hinweg beschlossen, dass ich für diesen Beruf zu stark eingeschränkt bin. Meine Sprache sei für diesen Beruf zu langsam.
Nun frage ich wo ist der Inklusionsgedanke geblieben, dass "Jeder" wie er ist willkommen ist. Ich könnte mich nur auf die schriftlichen Arbeiten konzentrieren, während andere Sozialarbeiter den Klientenkontakt übernehmen. Man kann sich nicht "Inklusion" auf die Fahne schreiben und gleichzeitig sagen, dass man aufgrund seiner Behinderung nicht den Beruf geeignet ist.
Geschrieben am 19.03. 2010 von M.Döller
Karin Kestner schrieb am 02.03.2010, 18:17
Es geht hier nicht um die Integrationsämter, sondern um die Integrationsfachdienste, die immer schon auch auf die Gelder geschaut haben und es auch mussten. Aber eben in manchen Bereichen wirklich keine Ahnung vom Klientel haben.
Karin Kestner
Karin Kestner schrieb am 02.03.2010, 13:19
Die Integrationsfachdienste sind sicher in einigen Bereichen sehr gut aufgestellt, doch eben nicht in allen Bereichen. Es wird immer wieder Menschen geben, die sich gut aufgehoben fühlen und gut beraten wurden, doch nicht alle diese Dienste sind gut informiert.
Die Freihandvergabe war nicht der Königsweg und jetzt könnte der Wettbewerb vieles verbessern.
Eine Freihandvergabe wird oft falsch verstanden als: „Wir bekommen die Aufträge doch sowieso, weshalb soll ich mich also anstrengen.“
Hier sollte man auch das PB einführen und sich die Hilfe holen, von der man weiß, dass sie einem selbst nutzt!
Viele Grüße
Karin
Wolf Lefèvre schrieb am 01.03.2010, 18:21
Eine Neufassung des Vergaberechts darf nicht zur Beeinträchtigung der Zuständigkeiten und der Arbeit der Integrationsfachdienste führen.
Es hat sich in allen Bereichen in denen eine Abgabe von staatlichen Tätigkeiten an Dritte (Private) vollzogen wurde, (Arbeitsagenturen, Post, Bahn, Energieversorgung) gezeigt, dass die Leistungsqualität und die Gewährleistung sozialer Grundbedingungen auf der Strecke blieb.
In unserer derzeitigen Gesellschaft zählt aber offensichtlich nur noch Profitgier und persönliche Bereicherung, koste es was es wolle, auch ohne Rücksicht auf die Grundbedürfnisse der Schwächsten unserer Gesellschaft. Als Folge einer ungezügelten Profitsucht einzelner fährt derzeit nicht nur unsere komplette Wirtschaft, sondern auch der Sozialstaat und damit letztlich die ganze Gesellschaft mit Vollgas an die Wand.
Ich habe mit der Arbeit des Integrationsamtes, im krassen Gegensatz zu meiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung, nur gute Erfahrungen gemacht und qualifizierte Beratung und Hilfe erhalten. Die privaten Leistungsträger und Leistungserbringer haben in den meisten Fällen nur die aktive Vorenthaltung von gesetzlichen Leistungen und die Abrechnung überteuerter Schlechtleistungen zu Lasten der Abhängigen und Wehrlosen zur Vorgabe.
Die Hilfe der vom unternehmerischen Profit unabhängigen Integrationsämter hat sich bewährt und darf nicht in Frage stehen.
Die Novellierung des Vergaberechts sollte nicht zu einem Organisationsverschulden des Staates als Aufgabenträger gesellschaftlicher und sozialer Daseinsvorsorge führen.
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