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kobinet-nachrichten 02.03.2010 - 18:54
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Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

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Karlsruhe/Berlin (kobinet) Die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten der Bürger in Deutschland müssen gelöscht werden. Das hat heute das Bundesverfassungsgerichts entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten überraschend deutlich das 2008 verabschiedete Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung für nichtig und ordneten eine sofortige Löschung der Daten an. Von Datenschützern und auch vielen Menschen mit Behinderungen wurde das Urteil mit Erleichterung aufgenommen.

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. begrüßte das heutige Urteil der Richter, die in der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgeheimnis sehen und diese Praxis für verfassungswidrig erklärten.

Vorstandsmitglied Winfried Holz erklärte in Berlin: "Die
Deutsche AIDS-Hilfe kämpft seit Jahren gegen die anlasslose
Speicherung der Telefon- und Internetdaten, da sie dadurch die Vertraulichkeit der HIV- und Aids-Beratung gefährdet sah. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Regelung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, da sie das Grundrecht auf den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt."

Das Bundesverfassungsgericht griff in der Begründung seines
Urteils Argumente auf, die von der AIDS-Hilfe von Anbeginn an gegen die Vorratsdatenspeicherung angeführt wurden: "Auch
wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus den Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen lassen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination
detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen
Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und
Schwächen." sch


 

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