
Bad Mergentheim (kobinet) Rechtsanwalt Leonhard Steigmeier aus Bad Mergentheim war am vergangenen Samstag als Mitglied des ForseA-Anwaltsnetzwerkes in Lobbach. Wie bereits berichtet (siehe kobinet-nachrichten vom 01.03.2010), referierte der Präsident des Bundessozialgerichtes Peter Masuch über die Wirkung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auf die Rechtssprechung.
Auf den Internetseiten von ForseA e.V. führt Steigmeier unter anderem aus: "Bei Wegfall des § 13 SGB XII werden andere Begriffe in den Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung rücken. Nach meiner Einschätzung wird der Umfang des zeitlichen Bedarfs der Versorgung hierbei eine gewichtige Rolle spielen. Bereits seit längerer Zeit verweisen Sozialhilfebehörden beispielsweise unter Berufung auf die Bindungswirkung des § 62 SGB XII auf zeitliche Bestimmungen in MDK-Gutachten, die im Zusammenhang mit der Bestimmung der jeweiligen Pflegestufe, erfolgten. Es wird also so getan, als ob sich in den dort genannten Verrichtungszeiten der gesamte pflegerische Versorgungsbedarf der betroffenen Person widerspiegeln würde. In gerichtlichen Verfahren kann man dem selbstverständlich mit Beauftragung eines Sachverständigengutachtens begegnen. Teilweise werden hierbei jedoch gerade Sachverständige des MDK eingesetzt, die dann sehr schnell der Versuchung erliegen, auf das Instrumentarium zurückzugreifen, das ihnen nun einmal geläufig ist. Gerade in diesem Zusammenhang zeigen sich die recht unglücklichen Formulierungsmängel im SGB XI sowie im SGB XII. Meines Erachtens liegt die große Schwierigkeit darin, dass es an verbindlichen Maßstäben zur Bedarfsfeststellung im Bereich des SGB XII fehlt bzw. überhaupt die Definition des Bedarfsbegriffes nach wie vor nicht ausreichend gelungen ist. Der Wandel im Verständnis des Begriffs der Behinderung mag, nein muss hier den Weg weisen."
Darüber hinaus spricht er erhebliche Bedenken hinsichtlich der Dumpinglöhne und der allzu oft registrierten Hinhaltetaktik der Kostenträger an.
Den kompletten Text hat ForseA auf seine Kampagnenseiten für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe gestellt. In Kürze wird dort das in Lobbach von ISL, ForseA und dem Forum behinderter Juristen überarbeitete Forderungspapier veröffentlicht. gba
Das Gesetz zur sozialen Teilhabe wird dringend gebraucht.
Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
Die stellvertretende ForseA-Vorsitzende Dr. Corina Zolle zeigte es überdeutlich: Die staatlichen Restriktionen - noch dazu verstärkt durch drangsalierende Sozialbehörden - haben ein derartiges Ausmaß erreicht, dass Assistenz- und sonstige Bedarfe als strafwürdiges Verhalten empfunden wird. Ob in weiten Teilen Baden-Württembergs, im Machtbereich der Sozialagentur Sachsen-Anhalt oder in Hannover: Überall werden Staatsdienerinnen und -diener kreativ, wenn es gilt, Menschen mit Assistenzbedarf Leistungen zu verzögern, zu kürzen oder ganz zu verweigern. Die vorgeschobene Unkenntnis der Gesetze führt zu monatelangen Verzögerungen. Beispielsweise hätte die Region Hannover die Steuerberatungskosten von behinderten Arbeitgebern gleich, spätestens nach dem Widerspruch erstatten können. Nein, selbst nach der Niederlage in der ersten Instanz war man Argumenten nicht zugänglich, strebte die Entscheidung in der zweiten Instanz an und beschwerte sich auch noch in einem Leserbrief an die kobinet-nachrichten, weil dort über das Rechtsmittel nicht berichtet wurde. Es kam wie es kommen musste, auch hier gewann der Kläger. Das interessante Urteil wird ForseA in Kürze veröffentlichen. Aber das ist nur ein Thema von vielen. Ob Oberbürgermeister Stephan Weil (SPD) ahnt, welche Briefe in seinem Namen an Bürgerinnen und Bürger der Leinestadt verschickt werden?
Aber diese Frage kann man sich in vielen Regionen Deutschlands stellen. Der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik blieb innerhalb des Berliner Regierungsviertels hängen. So wird beispielsweise Eltern mit einem schwerbehinderten Kind in Baden die Kostenübernahme für eine Rampe am Kleinbus verweigert, da das Kind ja auch den Spezialfahrdienst nutzen kann. Dass damit kurzfristige Fahrten oder gemeinsame Ausflüge unmöglich gemacht werden, stört weder die Landrätin Dorothea Störr-Ritter (CDU), noch die Sachbearbeiter der Behörde.
In Sachsen-Anhalt war es einem jungen Mann erst nach dreijährigem zähen Kampf möglich, ein Altersheim wieder zu verlassen, das er wegen einer Notsituation "vorübergehend" aufsuchen musste. Ob dieser jetzt in Frieden seine Freiheit genießen kann, wissen die Götter und die CDU/SPD-Regierung in Magdeburg.
Es wird also höchste Zeit für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe. Es wird in diesem Jahr erarbeitet und muss von der Politik beschlossen werden. Es wird nichts anderes verlangt als das, was Bundestag, Bundesrat und der Bundespräsident in einem weit umfassenderen Papier, der Behindertenrechtskonvention bereits schon einmal unterschrieben haben.