
Dresden (kobinet) Mit Bestürzung hat der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, die neuesten Aussagen des Finanzministers Prof. Unland zur Kenntnis genommen. Demnach wolle der Finanzminister auch bestehende gesetzliche Regelungen, wie das Landesblindengeldgesetz (LBlindG), auf den Prüfstand stellen.
Bisher habe der Beauftragte im Zuge der Sparzwänge vor allem nach dem Motto gehandelt, mit den von der Kürzung Betroffenen Verbänden ins Gespräch zu kommen und gemeinsam nach neuen Möglichkeiten zu suchen. So habe bei den Verbänden der Behindertenhilfe bereits ein Umdenken eingesetzt. Für mögliche Förderungen 2011 wird bereits jetzt über Kooperationen mit Partnern aus der Behindertenhilfe nachgedacht, um Doppelungen zu vermeiden. "Die Behindertenverbände überlegen realistisch, wie sie ihre Arbeit weiterhin qualitativ gestalten können – gerade im Hinblick auf die schwierige Finanzlage des Freistaates. Gerade deshalb ist es ein herber Rückschlag, dass der Finanzminister nun unter anderem das Landesblindengeldgesetz (LBlindG) in Frage stellt", erklärte Stephan Pöhler.
Der Beauftragte Stephan Pöhler nimmt seine Beratungsfunktion gegenüber der Staatsregierung sehr ernst und wird diesem Vorgehen nicht zustimmen, heißt es in einer Presseinformation des Landesbehindertenbeauftragten. §10 des Sächsischen Integrationsgesetzes (SächsIntegrG) schreibt vor, dass der Beauftragte bei gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen gehört werden muss. Dies gilt auch für den Finanzminister. Im Koalitionsvertrag hat die Regierung ihre Ziele festgeschrieben, die unter anderem auch Familienfreundlichkeit und umfassende Barrierefreiheit beinhalten. "Diese grundlegenden gesellschaftspolitischen Ziele sollten keine Lippenbekenntnisse bleiben. Das Sächsische Integrationsgesetz wurde geschaffen, um die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Ressorts stärker zu vertreten. Es wird Zeit, dass auch alle Ressorts dies zur Kenntnis nehmen und bei Behindertenfragen Behinderte fragen. Geplante Änderungen von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen oder andere Einschränkungen in der Behindertenhilfe wären nicht nur ein Rückschritt sondern auch ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das kann und darf sich Sachsen nicht leisten", so Stephan Pöhler. moh