
Volmarstein (kobinet) Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) ist aufmerksam und betroffen hinsichtlich der Geschehnisse im Johanna-Helenen-Heim der Evangelischen Stiftung Volmarstein in den 50er und 60er Jahren. In diesem Haus waren Kinder und Jugendliche mit Behinderung schwerer körperlicher und seelischer Gewalt ausgesetzt. Sie sind gequält, misshandelt und gedemütigt worden. Der BeB bedauert das Unrecht und Leid, das den Betroffenen zugefügt worden ist, und spricht ihnen sein Mitgefühl aus, heißt es in einer Presseinformation des Verbandes.
Der BeB begrüßt die rückhaltlose Aufklärung der zum Teil mehr als 50 Jahre zurückliegenden Praxis durch die Evangelische Stiftung Volmarstein. Dies war die Voraussetzung für notwendige, um Aussöhnung und persönliche Genugtuung bemühte Gespräche mit den Betroffenen, aber auch die Grundlage für Lernprozesse von Einrichtungen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Verantwortlichen im Rechtswesen, in der Sozialhilfe-Verwaltung und der Politik. Der BeB ist dankbar, dass es in Volmarstein gelungen ist, mit allen Beteiligten gemeinsam einen konstruktiven Weg der Auseinandersetzung und der Bewältigung zu finden, so der Verband.
Der BeB hält es für angezeigt, dass die Behindertenhilfe-Praxis der Nachkriegszeit unter Berücksichtigung der äußeren Umstände und der inneren Verhältnisse in den Heimen – wie bereits in der Psychiatrie geschehen – kritisch aufgearbeitet wird. Er ermutigt seine Mitgliedseinrichtungen ausdrücklich zu einer vertieften Beschäftigung mit der eigenen Institutionsgeschichte und insbesondere auch mit dem Thema "Gewalt in der Behindertenhilfe". Gute Beispiele wie zum Beispiel auch die Aufarbeitung der Diakonischen Stiftung Wittekindshof sollten Schule machen.
Der BeB hofft, dass auch andere öffentliche und karitative Träger, die in der Nachkriegszeit an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung beteiligt waren, ihren Beitrag zur Aufarbeitung dieses Teils unserer Geschichte leisten. Gleichzeitig muss nach Auffassung des BeB darauf geachtet werden, dass es nicht bei einer rückwärtsgerichteten Betrachtung der Verhältnisse bleibt, sondern im Kontext der Zeit Umstände und Ursachen für Gewaltanwendung nüchtern analysiert und Konsequenzen für heutiges und zukünftiges Handeln deutlich gemacht werden. Der BeB ist seinerseits um entsprechende flankierende Maßnahmen bemüht. Er wird seine Mitgliedseinrichtungen umfassend informieren, Hinweise zur qualifizierten und produktiven Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte der jeweiligen Einrichtung geben und für den Erfahrungsaustausch zwischen den Einrichtungen sorgen. Beispielsweise hat der BeB im Januar 2010 einen Info-Tag für Mitglieder veranstaltet und für das kommende Jahr ist eine groß angelegte Fachtagung zum Thema "Gewalt in der Behindertenhilfe" in Planung.
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB bundesweit annähernd 50 Prozent der Angebote der Behindertenhilfe sowie wesentliche Teile der Sozialpsychiatrie ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen, heißt es in der Presseinformation. moh
Gisela Maubach schrieb am 26.03.2010, 16:15
Lange Rede – kurzer Sinn:
Schwerstbehinderte Kinder, die sich nicht eigenständig mitteilen können, sind dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen, wobei diese sich zwangsläufig ein umfangreiches Fachwissen aneignen müssen.
Sofern man Entscheidungen trifft, die nicht den Vorstellungen der „Fachleute“ entsprechen (im vorliegenden Fall gegen die Festhaltetherapie unmittelbar nach der Einschulung), gilt man in aller Regel als „nicht kooperativ“.
Es kostet dann enorm viel Kraft, immer mit der notwendigen Sachlichkeit alle Entwicklungsphasen eines schwerstbehinderten Kindes zu steuern und notfalls auch Alternativen zu eröffnen.
Diese Form der Belastung kann man auf Dauer nur durchhalten, wenn man lernt, Prioritäten zu setzen, um auch zukünftig ein Minimum an Lebensqualität zu erreichen.
Meiner Meinung nach ist NIEMAND (!) berechtigt, Behinderten oder deren Eltern „selbstgefälliges Schweigen“ vorzuwerfen, weil sie hinsichtlich früherer Fixierungen oder anderer Erniedrigungen „so merkwürdig stille sind“.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn Betroffene die Vergangenheit nicht wieder zur Gegenwart machen möchten, denn auch die Entscheidung, sich nach all den Jahren endlich mal mit positiv besetzten Gedanken zu beschäftigen, hat was mit Selbstbestimmung zu tun!
Gisela Maubach schrieb am 26.03.2010, 16:05
An den unterschiedlichen Darstellungen von Herrn Keitel und S. Schmidt kann man erkennen, wie komplex das Thema „Gewalt“ ist, und daher finde ich pauschale Aussagen (wie z.B. „Selbstgefälliges Schweigen von Behinderten“) sehr bedenklich.
Überall wo Macht ausgeübt wird, wird es aufgrund der Wehrlosigkeit von Schwächeren auch immer wieder zu Missbrauch dieser Macht kommen, wobei es im Behindertenbereich besonders schwierig sein dürfte, die Vergangenheit aufzuarbeiten, weil es zwischen Therapie und Misshandlung fließende Übergänge gab, und allein diese Erkenntnis hatte mich als Mutter so manches Mal an den Rand der Verzweiflung gebracht.
Mein zu früh geborenes Kind wurde vor 23 Jahren nach längerer intensivmedizinischer Behandlung aus der Uni-Klinik entlassen – und zwar mit einem konkreten Therapieplan hinsichtlich von Epilepsie und muskulärer Hypotonie.
Dass mein Baby die Vojta-Therapie mit lautem Schreien begleitete, stellte meine Belastbarkeit auf eine harte Probe, aber bis heute bin ich davon überzeugt, dass diese Bewegungsreflexe die spätere motorische Entwicklung ermöglicht hatten.
Dass es aber sogar unter Fachleuten zu gegensätzlichen Sichtweisen kommt, erkannte ich schon recht früh:
Im Alter von 2 Jahren wurde im SPZ des Städtischen Kinderkrankenhauses eine Frühförderung abgelehnt (Zitat Arztbericht: „Er wirkte hier aber sehr agil und experimentierfreudig, so daß es als sinnvoller angesehen wird, daß er darin Unterstützung erfährt und seinem eigenen Vorhaben entsprechend ernst genommen wird. Trotz der Entwicklungsverzögerung wird eine Frühförderung darum nicht als sinnvoll angesehen.“), während ich in der anderen Frühförderungseinrichtung, die ich anschließend aufgesucht hatte, gefragt wurde, warum ich jetzt erst käme.
Von den bereits erwähnten Fixierungen im Sonderkindergarten hatte ich nur zufällig erfahren, als ich meinen Sohn dort mal vorzeitig abgeholt hatte. In eben diesem Kindergarten wurde dann ohne mein Wissen ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, welches die Grundlage für das Sonderschulaufnahmeverfahren darstellte.
Als ich dieses Gutachten später mal einsehen wollte, war es nicht mehr auffindbar und blieb für immer verschwunden. Bis zur Entlassung aus der Schule für Geistigbehinderte existierte in der Akte meines Sohnes also kein Gutachten mehr, aus dem hervorgegangen ist, dass er dieser Schulform überhaupt zugewiesen wurde.
S. Schmidt schrieb am 24.03.2010, 08:01
Wo die Ignoranz in Gang gesetzt wurde.
Die Ignoranz wurde hier www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,685317,00.html in Gang gesetzt und wird gehütet, wie der ... DomSCHATZ!
Frau Merkel (man möchte den Namen schon gar nicht mehr aus-schreiben) betrachtet Geschädigte offenbar als Dreck, als Aussätzige. Sie ist offenbar für weitere Beschädigungen wie bisher.
S. Schmidt, HH
manfred keitel schrieb am 22.03.2010, 18:29
Ich habe mich vertippt. Der Täter heisst nicht "Barnhard Wierum" sondern "Bernhard Wierum" - mit e - und wird "Bernd" gerufen.
Er ist übrigens trotz Verurteilung 10 Jahre nach seinen Verbrechen immer noch auf freiem Fuß und für nichts bestraft oder zur Rechenschaft gezogen worden. Einfach nur indem er sich nicht in seiner Wohnung aufhielt und eine Werkstätigkeit verweigert, um ausschließlich von Hartz 4 zu leben.
Im Vorfeld hat sich Rainer Assmann geweigert meiner Bitte, die Straftaten anzuzeigen, nachzukommen, ohne mich mit einem Wort davon zu unterrichten. Dadurch unfasst das Urteil bezüglich Bernhard Wierum nur einen kleinen Teil seiner Verbrechen.
Rainer Assmann ist ein rechtlicher Betreuer und Anwalt, den ich zwischen 1999 und 2002 zur Hilfe holen musste, weil ich mich nicht mehr alleine aus der Notlage befreien konnte.
manfred keitel schrieb am 22.03.2010, 18:12
Hallo S.,
ich unterstelle Dir (gerne) die besten Absichten, aber was Du erwartest ist wirklich unrealistisch. Behinderte Menschen als Überlebende von verschiedenen Formen von Gewalt sind genauso wie andere Menschen und haben keine Unbegrenzte Kraft und Beweismittel zur Verfügung. Ich zitiere mich einmal selbst:
"Über vieles, was in meinem Leben passiert war, traute ich mich nur in meinem engsten Umfeld auszutauschen. Und auch da blieb es bei Ausnahmen, denn ich wurde zu schnell danach be- und verurteilt. Was nicht sein sollte, durfte nicht sein – was ich erzählte, interpretierten andere scheinbar als übertrieben und unrealistisch."
"Ich kann selbst schreiben und telefonieren, was Herr" (Barnhard) "Wierum" (aus Bad Salzuflen) "in einer ohne mein Wissen geführten Korrespondenz mit dem Wohnungsamt abstritt. Als er belastende Unterlagen verschwinden ließ, muss er dieses Dokument übersehen haben, sonst hätte ich es nicht finden können. Anderes Beweismaterial wurde von ihm offensichtlich vermichtet.
Außerdem hatte er mich ja bei verschiedenen Behörden angeschwärzt, Freundschaften und Kontakte gezielt zerstört und Lügen verbreitet. Er hat mich über Jahre hinweg körperlich zerstört und psychisch traumatisiert. Ermöglicht wurde dies durch Umstände, die ich nicht selbst verschuldet habe. Er wurde zwar wegen einem kleinen Teil seiner Verbrechen verurteil, aber Konsequenzen musste er dafür nicht tragen."
mehr: netzwerkb.org/2010/02/05/manfred-keitel/
Licht und Liebe wünscht
Manfred Keitel
S. Schmidt schrieb am 22.03.2010, 17:58
Aus den sonderbaren Sondereinrichtungen wird vom dortigen Personál und von Amtspersonen nie und nimmer auch nur eine Entschuldigung und ein Wort des Bedauerns kommen.
Nicht einmal Behindertenbeauftragte landauf, landab haben sich des Themas angenommen, sonst stünde ja was darüber bei kobinet.
Da auch so viele Behinderte so merkwürdig, ja zuweilen mutet diese Stille unheimlich an, stille sind, muss den Stillen unter den Behinderten wohl all' die Fixierung und andere Erniedrigung gefallen haben.
Ausgenommen von meiner Kritik an den braven und stillen Behinderten sind die Behinderten, die von Behinderung wegen sich nicht oder nur erschwert äußern können.
S. Schmidt.
Gisela Maubach schrieb am 22.03.2010, 17:15
Mich würde interessieren, wie groß die Betroffenheit aller Verantwortlichen ist, in deren Einrichtungen die Festhaltetherapie zur "Behandlung" des frühkindlichen Autismus praktiziert wurde.
Ich kann mich gut daran erinnern, dass mir als Mutter eine "krankhafte Symbiose" unterstellt wurde, weil ich diese Form der Quälerei bei meinem Sohn (heute 23 Jahre alt) schon damals verweigert hatte.
Im Jahr 1993 hatte ich sogar anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, um im damaligen Sonderkindergarten (in diesem Fall kein kirchlicher Träger) das Fixieren am Stuhl zu unterlassen. Mir wurde damals tatsächlich erklärt, dass mein Sohn lernen würde, beim Essen sitzenzubleiben, indem man seine Beine an den Stuhlbeinen festbindet. Es war auch kein Geheimnis, dass Gürtel zum Einsatz gekommen sind, mit denen der Oberkörper an der Rückenlehne fixiert wurde.
Ich hatte damals sowohl den Träger des Sonderkindergartens als auch den LVR über diese Praktiken informiert, hatte aber in der Folgezeit (es stand gerade der Wechsel in die Sonderschule an) keinerlei Rückmeldungen darauf erhalten.
Auch wenn die Festhaltetherapie eine anerkannte Behandlungsmethode des frühkindlichen Autismus' war, kann es den Verantwortlichen kaum verborgen geblieben sein, welche Ausmaße diese "Behandlungen" teilweise angenommen hatten.
Bedenklich finde ich, dass Betroffenheit immer erst dann geäußert wird, wenn die Ursachen sich endgültig nicht mehr verheimlichen lassen . . .