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kobinet-nachrichten
18.03.2010 - 12:08
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Die Bundesregierung will die Pflicht zur Zahlung der Schwerbehindertenausgleichsabgabe bei Unternehmen verstärkt prüfen. Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt fordert Nachzahlung.
Wer als Unternehmer mehr als 20 Mitarbeiter hat, muss mindestens 5% schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Andernfalls muss das Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen, die zur Integration ins Arbeitsleben verwendet wird. In den vergangenen Jahren standen Mittel in Millionenhöhe dieser Schwerbehindertenausgleichsabgabe nicht zur Verfügung, weil die Bundesagentur für Arbeit nicht alle Arbeitgeber überprüft hat, die Schwerbehinderte beschäftigen könnten. Die Bundesregierung kann diese Abgaben in Millionenhöhe nicht nachfordern, da sie leider verjährt sind. In Antworten auf parlamentarische Anfragen der SPD teilte die Bundesregierung mit, dass nun eine verbesserte Erfassung für die Zukunft gemeinsam mit den Integrationsämtern sichergestellt wird.
Dass solche Versäumnisse in Zukunft nicht mehr vorkommen, will die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, gesichert wissen: „Wir brauchen die Mittel der Ausgleichsabgabe, um die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter voranzutreiben. Von einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt, wie ihn die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, sind wir weit entfernt, wie der stetige Zustrom gerade von psychisch kranken Menschen in die geschützten Werkstätten deutlich zeigt. Wir haben in der vergangenen Legislatur Maßnahmen wie die Unterstützte Beschäftigung geschaffen, damit Menschen mit Behinderung eine Chance auf betriebliche Qualifikation erhalten. Das steigert ihre Chancen, eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Die Ausgleichsabgabe ist dafür sehr wichtig und darf in Zukunft nicht mehr durch Ausfälle geschwächt werden“.
Schmidt forderte die Regierung auf, dem Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom Dezember 2009 zu folgen, die verjährten Mittel zu beziffern und aus Steuermitteln zu ersetzen und damit sinnvolle Maßnahmen zur Beschäftigungs- und Bildungsförderung für schwerbehinderte Menschen, z.B. in Integrationsprojekten, möglich zu machen. sch
Nina Waskowski schrieb am 18.03.2010, 13:56
...wäre wichtig, sondern die DRASTISCHE Erhöhung der Ausgleichsabgaben, um ein Umdenken voranzutreiben.
Menschen mit Behinderung reduzieren sich nicht ausschließlich auf ihre Defizite, sondern sind oftmals gerade aufgrund ihrer Behinderung lediglich anders begabt. Sie verfügen über Fähigkeiten, die - je nach Arbeitsfeld - dem Unternehmen großen Nutzen bringen können und über die ein Mensch ohne Behinderung nicht verfügt. Man beachte da nur die Hörfähigkeit eines blinden Menschen, das Sehvermögen eines gehörlosen Menschen oder aber die Schreibfähigkeit eines Menschen, der sein Leben lang auf die PC-Tastatur angewiesen ist. Oftmals schreiben Menschen nach diesem jahrelang automatisch stattfindenden Training mit mehr als 400 Anschläge die Minute. In vielen Behörden treiben die Sachbearbeiter dagegen ihre gegenübersitzenden Kunden mit ca. 20 Anschläge die Minute per "2-Finger-Adler-Suchsystem" in den Wahnsinn.
Desweiteren sollte man nicht nur die Einhaltung der Zahlung von Ausgleichsabgaben einer Kontrolle unterziehen, sondern auch die oft nur gut gemeinten Maßnahmen, die den Betroffenen mittels dieser Gelder "angetan" werden. Vielerorts kann man dieses Geld auch getrost ohne die Durchführung der Maßnahme den Trägern per se überweisen, da sie bei dem qualitativen Niveau nichts als Zeitverschwendung für die Betroffenen zur Folge haben.
Traurig genug, dass man bisher offensichtlich nicht mit dem nötigen Ernst die Sache angegangen ist. Umso weniger ist es dann verwunderlich, dass man weitere Schritte wie die Erhöhung der Ausgleichsabgabe oder die Kontrolle der sich aus diesen Geldern finanzierenden Maßnahmen völlig außer Acht gelassen hat.
Man muss schon den ersten Schritt vor dem zweiten gehen, aber dass sich der Weg von selbst geht, wenn man den ersten Schritt nur gedanklich bzw. auf dem Papier stattfinden lässt, ist bisher nicht einmal der Wissenschaft gelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Waskowski
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