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kobinet-nachrichten 22.03.2010 - 06:14
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Kritik an Verträgen der Europäischen Schule

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Brüssel (kobinet) Wasilios Katsioulis hat Kritik am Zwang der Europäischen Schule zum Abschluss von speziellen Verträgen mit Eltern behinderter Kinder geübt, in denen eine Klausel enthalten ist, die seiner Meinung nach eindeutig dem Artikel 24 der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen widerspricht.

"Diese Klausel sieht zu Gunsten der Europäischen Schule die Möglichkeit vor, sich für inkompetent zu erklären und die wenigen wirklich behinderten Schüler, die meist nur eine leichte ADHS oder Dyslexie haben, zu exkludieren", berichtet Wasilios Katsioulis den kobinet-nachrichten. Er sollte einen solchen Vertrag unterschreiben, weil seine Tochter auf die Förderung durch einen Nachhilfelehrer angewiesen ist. "Selbstverständlich war es nötig den Vertrag zu korrigieren und die betreffende Klausel zu streichen, denn nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Kinder mit Behinderungen nicht mehr exkludiert werden. Nachdem ich der Europäischen Schule diesen so an die Konvention angepassten Vertrag übermittelt habe, hat diese unmittelbar danach die Hilfe durch die Nachhilfelehrerin entzogen, mit dem Argument, der sogenannte SEN Vertrag sei durch die Anderungen nicht rechtskräftig abgeschlossen worden und es bestünde daher kein Anspruch auf die behinderungsbedingte Adaption", berichtet Wasilios Katsioulis. Wasilios Katsioulis ist von Hamburg nach Brüssel gezogen, wo er im Europäischen Parlament für die Schaffung von Barrierefreiheit zuständig ist.

Seiner Ansicht nach müssen alle Schulen nach Artikel 24 der UN-Konvention die behinderungsbedingten Adaptionen zur Verfügung stellen, um behinderte Kinder nicht zu benachteiligen, was bei seiner Tochter nun seit letztem Donnerstag geschehe. "Ich habe der Schule sogar mitgeteilt, dass ich nun, nachdem mir mitgeteilt worden ist, dass diese Benachteiligungen nicht nur drohen, sondern in Abstimmung mit dem stellvertretenden Generalsekretär der Schule sogar sofort in die Tat umgesetzt worden sind, bereit wäre trotz erheblicher Bedenken aufgrund rechtswidriger Vertragsklauseln einen neuen SEN Vertrag zu unterschreiben. Die Schule will nun prüfen, ob sie einen solchen neuen Vertrag schliessen will. Solange weigert sich die Europäische Schule, die Nachhilfelehrerin meiner Tochter zur Verfügung zu stellen", berichtet Wasilios Katsioulis. Dieses Beispiel zeige seiner Meinung nach, auf welche Art und Weise Eltern behinderter Kinder vertraglich gezwungen werden, Verträge zu unterzeichnen, durch die sie von vornherein in eine benachteiligende Position gezwungen werden. "Diese Verträge sind daher diskriminierend und nach jüngster
EuGH Rechtssprechung als nichtig einzustufen" ist Wasilios Katsioulis überzeugt. Am Dienstag wird er bei einem Treffen der Disability Intergroup des Europäischen Parlaments (interparlamentarische Gruppe zu Behindertenfragen) über diese Diskriminierungen berichten. moh
 

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