
Kassel (kobinet) Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz fordert anlässlich des Equal Pay Days (Tag für gleichbechtigte Bezahlung) am 26. März, die Entgeltdiskriminierung von Frauen zu beenden. Der Equal Pay Day findet in Deutschland zum dritten Mal statt und markiert den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.
In diesem Jahr ist für Deutschland der 26. März als Stichtag errechnet worden. Dem Statistischen Bundesamt zufolge verdienten Frauen 2008 im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst rund 23 Prozent weniger als Männer. Das gilt für Frauen mit und ohne Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
"Selbst in Werkstätten für behinderte Menschen sind Frauen diejenigen, die in der Regel mit noch weniger Geld als die männlichen Beschäftigten nach Hause gehen. Auch hier werden Frauen systematisch diskriminiert", berichtet Martina Puschke vom Weibernetz und fordert: "In Zeiten der Behindertenrechtskonvention muss ein Umdenken weg von den Werkstätten für behinderte Menschen hin zu Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zu Integrationsfirmen stattfinden. Für die Übergangszeit müssen bestehende Werkstätten ihr Entgeltsystem komplett überarbeiten, indem es einen wirklichen Lohn gibt und Frauen nicht weiter diskriminiert werden."
Die Machbarkeitsstudie zur Institutionalisierung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Rehabilitationseinrichtungen von Sellach, Bieritz-Harder, Haag und Spangenberg aus dem Jahr 2009 stellt dar, dass in den meisten Werkstätten für behinderte Menschen die Arbeitsbereiche unterschiedlich bewertet werden. Dabei gelten typisch weibliche Arbeitsfelder wie der Textilbereich als leichter und weniger belastend als das typisch männliche Arbeitsfeld Metallbereich und die Entlohnung richtet sich u.a. nach der Höhe der Belastung. Jede Werkstatt entscheidet selber, welcher Arbeitsbereich als belastend gilt. Der derzeitige "Lohn" für Werkstattbeschäftigte liegt bei einem Grundbetrag von ca. 67 Euro pro Monat. Er kann je nach Arbeitsbereich, Leistungsstärke der Beschäftigten und der Wirtschaftslage der Werkstatt aufgestockt werden. moh
Esther Hoffmann schrieb am 26.03.2010, 10:32
Ich bin in einer WfbM in München angestellt. Hierüber habe ich meinen Außenarbeitsplatz erhalten. Es ist unbedingt notwendig, dass das Lohnsystem in einer WfbM angehoben wird, denn auch die Beschäftigungsfelder in einer Wfbm sind gut und wichtig. Eine WfbM hat den Auftrag ein Arbeitnehmer rechtliches Arbeitsverhältnis zu schaffen, das heißt es muss langfristig gewährleistet sein, dass Mitarbeiter ihren Lebensunterhalt aus ihren eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können, genau wie auf dem ersten allgemeinen Arbeitsmarkt der Fall ist.
Es ist nicht zu vertreten, dass die Arbeitsleistungen in Werktätten als minderwärtig angesehen werden. Zum anderen halte ich es für wichtig, dass die Werkstätten für Behinderte nicht komplett abgeschafft werden, es müssen Strukturen geschaffen werden, die es erleichtern, auf dem ersten allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Entscheidung wie ein Mensch mit Behinderung leben und arbeiten möchte, ob in Institution oder nicht, muss in der Entscheidung des Behinderten Menschen liegen. In der Werkstatt, in der ich arbeite, ist mir nicht bekannt ob Frauen und Männer unterschiedliche Werkstattlöhne bekommen.
Esther Hoffmann