
Hannover (kobinet) Für pflegende Angehörige, die ältere Menschen intensiv betreuen und beaufsichtigen, ist diese "Rund-um-die-Uhr"-Versorgung häufig eine große Herausforderung. Die Landesregierung von Niedersachsen fördert deshalb niedrigschwellige Betreuungsangebote, die diesen Angehörigen die Fürsorge zumindest zeitweise abnehmen.
Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann zog im Hinblick auf derartige Angebote folgende Bilanz: "Wir wollen den Menschen einen möglichst langen Aufenthalt in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld ermöglichen. Innerhalb von sechs Jahren ist es uns gelungen, in Niedersachsen ein nahezu flächendeckendes Netz niedrigschwelliger Betreuungsangebote zu errichten. Mit den Angeboten erreichen wir die Menschen schon, wenn noch gar keine Pflegestufe greift." Mittlerweile sind 329 anerkannte Anbieter mit insgesamt über 668 Angeboten in Niedersachsen landesweit tätig.
Die Betreuungsangebote können Menschen mit demenziellen Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen nutzen. Das gilt bereits bei der so genannten "Pflegestufe 0", wenn also eine Pflege im Sinne des Gesetzes noch nicht erforderlich ist und daher unterhalb der "Schwelle" professioneller Pflegedienste erfolgt. Aufgrund ihrer Erkrankung muss ein erhöhter Bedarf daran bestehen, sie zu beaufsichtigen und zu betreuen. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich 100 Euro, in schwereren Fällen monatlich 200 Euro, heißt es in der Presseinformation der niedersächsischen Sozialministerin. "Wichtig ist, was bei den Menschen ankommt. Die bei uns in Niedersachsen zur Verfügung gestellten Mittel werden vollständig abgerufen. Bundesweit liegen wir damit an der Spitze", so Mechthild Ross-Luttmann. Die Summe der bewilligten Fördermittel des Landes hat sich seit dem Jahr 2004 von rund 217.000 Euro auf rund 1,35 Millionen Euro im Jahre 2009 mehr als versiebenfacht. Hinzu kommen Fördermittel der Pflegekassen im gleichen Umfang, da das Land und die Pflegekassen die Angebote jeweils zu 50 Prozent fördern. Die im Jahr 2009 vorgelegten 177 Förderanträge konnten alle berücksichtigt und mit Fördermitteln bedient werden. Für das Jahr 2010 sind rund 1,5 Millionen Euro als Fördermittel des Landes vorgesehen. Die Förderrichtlinie wurde bis Ende 2013 verlängert. "Damit sind die Weichen gestellt, diese Angebote zu sichern. Ziel ist es, sie wohnortnah weiter auszubauen", bekräftigt die Sozialministerin.
Um die gerade bei der ehrenamtlichen Betreuung erforderliche Qualität zu gewährleisten, dürfen nur vom Land anerkannte Anbieter diese Leistungen anbieten. Dazu gehören Betreuungsgruppen, Helferinnen- und Helferkreise zur Entlastung der Angehörigen zu Hause, Tagesbetreuungen in Einzelbetreuung oder in Kleingruppen sowie Familien entlastende Dienste. Dadurch werden die pflegenden Angehörigen entlastet und unterstützt. Die Betreuung kann einzeln zu Hause oder außerhalb in Gruppen erfolgen. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und der Apothekerkammer Niedersachsen startet Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann aktuell eine landesweite Plakat- und Flyeraktion, um noch mehr Menschen auf diese besonderen Angebote aufmerksam zu machen. In Arztpraxen und Apotheken erhalten pflegende Angehörige Informationen zu den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Auch im Internet werden Hinweise und Adressen bereit gestellt. moh
Sieglinde Lang schrieb am 13.07.2011, 10:53
Mein Ehemann erhält von der Pflegekasse € 200/Monat zusätzliche Betreuungsleistungen. Eine ehrenamtliche Betreuungsperson (über einen ambulanten Pflegedienst) entlastet mich stundendenweise. Dieser ambulante Pflegedienst berechnet 16,32€/Stunde, die ehrenamtliche Pflegeperson erhält davon 7,50 €. - Als Entlastung pro Woche ergeben sich gerade mal durchschnittlich 2,8 Stunden. Zieht man davon noch die "Übergabezeiten" ab, bleiben höchstens noch 2,5 Stunden. Kann man da noch von Entlastung sprechen? Wer verdient hier?!?!
Andreas oder Anders schrieb am 08.10.2010, 18:53
Hallo zusammen,
dass die Gelder wohl nicht bei jedem ambulanten Dienst oder stationären Einrichtung für niedrigschwellige Betreuungsangebote genutzt werden zeigen die "Trinkgelder", welche in vielen Einrichtungen den Betreuungsassistenten bezahlt werden.
Bei manchen wird Hartz 4 bzw. ALG II ein Dauerzustand bleiben. Auch wen sie arbeiten und es eigentlich nicht wollen, das es so ist.
Viele wohnen in Gegenden wo sie niemals soviel Lohn erhalten werden das sie jemals aus dem ALG II Bezug rauskommen werde. Nicht einmal wenn sie in Vollzeit arbeiten würden.
Die Leistung Arbeit muß "belohnt" werden durch angemessenen Lohn.
Es sollte schon ein Unterschied (in Punkto Verdienst) zwischen Arbeitenden und Nichtarbeitenden geben.
Beispiele:
Bruttolohn liegt bei 778,00€ bei Teilzeit/ 20 Wochenstunden....ist der kirchliche Tarif ....im Sinne der Nächstenliebe mit der Ausschöpfung aller Fördermittel!
oder...
AVR 11 = im Dezember 2009 = 719,19 Euro brutto, LKL = V, = netto 472,15 Euro bei 19,5 Std. wöchentlich.
Ab 01/2010 = stolze 729,45 = 498,81 Euro.
Diese Gehälter liegen alle im Gleitzonenbereich. Wenn man also zu seinen 19,25 Std. noch etwas im Rahmen eines 400 Euro Jobs dazuverdienen will, ist der zusätzlich 400 Euro-Job sozialversicherungspflichtig. Bist du über der Gleitzonengrenze (800,00 Euro) bleiben dir auch die 400 Euro.
Gruß
Pegasus
Quelle: www.Betreuungsassistent.de.vu
Berichte von Betreuungsassistenten
Nochmals Erklärung Gleitzonenbereich:
Gehalt im Gleitzonenbereich bis 800,00 Euro. Wenn du, gesetzt den Fall, jetzt noch einen sogenannten 400,00 Euro Job (Gehalt .B. 350,00 €), dann heißt das, die 800,00 Euro und die 350,00 Euro werden voll versteuert = 1 Gehalt.
Gehalt über dem Gleitzonenbereich 850,00 Euro, dann 400,00 Euro Job (350,00 €) heißt, du hast die 350,00 Euro ohne zu versteuern, also 350,00 Euro.
Dorothea Moesch schrieb am 11.04.2010, 14:48
Die o.g. Dame will doch in die gesamte Arbeit mit sog. "Behinderten" die Ehrenamtlichkeit einführen (s. Spiegel online). Im Ergebnis würde das heißen: wer nicht lieb / brav / dankbar / lächelnd / duckmäuserisch / tapfer / gläubig / einfach genug ist, wer dem Ehrenamtlichen nicht genug "gibt" an Dankbarkeit, Selbstwerterhöhung, Lebensfreude, Wichtigkeit etc. etc., wer also nicht am Tauschhandel "Behindert"/Nicht"behindert" teilnimmt oder teilnehmen kann - der "fliegt raus", d.h. bleibt ohne Assistenz, zumindest durch die vielbeschworenen Ehrenamtler, die ja alles billiger UND besser machen sollen.
Also zurück in die 60er, zurück zu Fürsorge, Duckmäusertum und lächelnd-tapferer, kindlicher Selbstlosigkeit des Behindis.
Gisela Maubach schrieb am 09.04.2010, 11:29
Mir ist völlig unverständlich, dass Niedersachsens Sozialministerin im Zusammenhang mit niedrigschwelligen Betreuungsangeboten betont "Wichtig ist, was bei den Menschen ankommt", während der überwiegende Teil der zur Verfügung gestellten Mittel eben NICHT bei den betroffenen Menschen ankommt.
Wenn einerseits beschrieben wird, dass es sich bei dieser Betreuungsform um eine Leistung "unterhalb der Schwelle professioneller Pflegedienste" handelt, dann stellt sich doch im Umkehrschluss die Frage, wer die Gelder kassiert, wenn eine ehrenamtliche Betreuung nur von einem anerkannten - also professionellen - Anbieter abgerechnet werden darf.
Der Artikel widerspricht sich selbst, wenn der Sinn dieser Betreuungsform darin bestehen soll, pflegende Angehörige zu entlasten, und dann genau diejenigen Betroffenen ausgeschlossen werden, die am schwersten belastet sind.
Zu diesem Thema hatte ich bereits am 17.01.2010 einen Leserbrief geschrieben: www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,22909/ticket,g_a_s_t
Mein 23-jähriger Sohn ist geistig schwerstbehindert, Epileptiker, trägt Windeln und ist hyperaktiv mit schweren autistischen Verhaltensweisen.
Nachdem die letzte "niedrigschwellige" Betreuerin eines "anerkannten Anbieters" sich weigert, nochmal wiederzukommen, habe ich nun in der kommenden Woche einen Termin mit einem anderen Pflegedienst. Auch dieser Pflegedienst zahlt seiner "Mitarbeiterin" nur 9 Euro Stundenlohn, während 25 Euro mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Dame steht allerdings auch nur an wenigen Tagen zur Verfügung, so dass wir uns hier eher nach den Möglichkeiten des Pflegedienstes richten müssten, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Im März habe ich erstmals seit drei Jahren Urlaub gemacht und habe für die Versorgung meines Sohnes 2.000 Euro bezahlt - an qualifizierte Menschen, die ihn seit Jahren kennen, die aber von der Kasse nicht "anerkannt" sind.
Damit ist die Verhinderungspflege (1.510 Euro) bereits gesprengt, und ich zahle 490 Euro aus eigener Tasche, während sich bereits ein vierstelliger Betrag für die zusätzlichen Betreuungsleistungen ansgesammelt hat, den ich aber nicht in Anspruch nehmen kann, weil "niedrigschwellige" Betreuerinnen mit meinem Sohn überfordert sind!
In NRW wurden die zur Verfügung gestellten Mittel bisher also nicht "vollständig" abgerufen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es in Niedersachsen keine schwerstbehinderten Menschen gibt, deren Betreuungsbedarf durch die gesetzlich vorgeschriebene Niedrigschwelligkeit nicht gedeckt werden kann.
Die gesetzliche Vorgabe des § 45b SGB XI öffnet der Profitgier vieler Anbieter Tür und Tor, weil die Betreuung in Form von Dumpinglöhnen erfolgt, während der überwiegende Teil der Gelder weder bei den Betreuenden noch bei den Betreuten ankommt . . .