
Ratzeburg (kobinet) Wie die kobinet-nachrichten am 14. und am 18.04.2010 berichteten, kämpft im norddeutschen Ratzeburg eine behinderte Frau zusammen mit ihrem ebenfalls behinderten Sohn um eine bedarfsdeckende Finanzierung ihrer beider Assistenzpersonen.
Während der Kreis Herzogtum Lauenburg zwischenzeitig signalisiert hat, dass er der Antragstellerin entgegen kommen wird, bewegt sich die Stadt Ratzeburg immer noch nicht.
Bis heute schuldet diese der Antragstellerin nach deren Angaben für offenstehende Leistungen im Rahmen des Arbeitgeber-Modells über 6.000,00 Euro. Da von dort bislang keine Bescheide erstellt werden, ist es sehr schwierig, rechtlich gegen die Stadt vorzugehen, teilt die Antragstellerin mit.
Der Beauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe bestätigt der Antragstellerin mit Schreiben vom 29.04.2010: "Ihren Schilderungen zufolge drängt sich mir jedoch leider der Eindruck auf, dass die Stadt Ratzeburg und der Kreis Herzogtum Lauenburg ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen." In einem Brief an den Landrat Gerd Krämer bat er diesen um eine sorgfältige Überprüfung. Allerdings lägen die Probleme, wie die Antragstellerin schildert, eher bei der Stadt Ratzeburg bzw. bei einer Mitarbeiterin der Rechtsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg. gba
Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
Die Verweigerung der Bedarfsdeckung ist pure Diskriminierung behinderter Menschen. Damit gibt die Verwaltung zu erkennen, dass es ihr egal ist, ob die Antragstellerin ein menschenwürdiges Leben in der Gemeinschaft leben kann. Wer dann glaubt, dass das Problem unterschiedlicher Leistungsträger durch ein trägerübergreifendes Persönliches Budget aus der Welt geschafft werden kann, irrt sich. Denn damit würde ein Zustand entstehen, in dem sich die Leistungsträger gegenseitig blockieren. In Ratzeburg will man kein Budget und macht das den Antragstellern auf drastische Art klar.
Anscheinend bilden sich immer noch Leistungsträger ein, das Leben mit Assistenz wäre per se vergnügungssteuerpflichtig. Es scheint niemand kapieren zu wollen, dass Assistenz, auch wenn sie noch so sympathisch ist, stets ein Fremdkörper im eigenen Leben darstellt. Dort, wo es möglich ist, wird daher gern auf die Assistenz verzichtet. Mir ist nicht ein einziger Mensch bekannt, der über den Bedarf hinaus Assistenz beantragt.
Allerdings sieht ForseA den Bedarf anders als manche Leistungsträger: Eine tägliche Summe von Zeitmodulen in Höhe von beispielsweise sieben Stunden kann bereits einen Rund-um-die-Uhr-Bedarf bedeuten. Denn diese Stunden fallen ja nicht von 7 bis 14 Uhr an, sondern über den ganzen Tag verteilt. Diese Ansicht wird vom Bundessozialgericht geteilt. Leider jedoch immer noch nicht von einzelnen Leistungsträgern.
Versuche, die Stundenlöhne der Assistenzen zu drücken, machen sehr oft die Assistenzsuche ergebnislos. Es gibt immer noch Leistungsträger, die sich an den Löhnen oft abenteuerlicher Konstruktionen einzelner Wohlfahrtsorganisationen orientieren. Dabei spielt der örtliche Arbeitsmarkt keine Rolle mehr. Aber gerade diese Regionalität trägt viel zur Sicherheit der Arbeitgebermodelle bei. Dieser Druck auf die Assistenzlöhne ist daher als Versuch zu sehen, "ungeliebte" Arbeitgebermodelle aufzulösen.
Wenn nicht bald das Gesetz zur Sozialen Teilhabe - wie von ISL, ForseA und vielen anderen gefordert - kommt, muss dringend geprüft werden, ob das Verhalten von Behörden strafrechtlich bewertet werden kann. Denkbar wäre Nötigung, Erpressung, auch Betrug. Was anders soll das Vorenthalten gesetzlich zustehender Leistungen unter wechselnden Vorwänden denn sein? Jeder verstrichene Tag ist die Lebenszeit von Menschen. Das kann durch nichts wieder rückwirkend gut gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist jede Verzögerung ein Skandal! Und nachdem alle dort, Landrat, Oberbürgermeister, Abgeordnete davon Kenntnis haben, zieht der Skandal immer weitere Kreise.
Wir haben die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, diese gilt in Frankfurt, ob an der Oder oder am Main, in Berchtesgaden, Aachen und eben auch in Ratzeburg. Sie ist geltendes deutsches Recht. Keine Kommune kann bisherige Gesetze und deren Auslegungen über gleiche Regelungen in der Konvention stellen. Diskriminierungen behinderter Menschen müssen der Vergangenheit angehören! Dort, wo dies nicht der Fall ist, müssen diese Vorkommnisse in den Umsetzungsbericht an die Vereinten Nationen einfließen. Denn ein Bericht, in dem "alles paletti" gemeldet wird, darf und kann es nach derzeitigem Stand nicht geben!