Kobinet Logo
Druckversion
kobinet-nachrichten 31.05.2010 - 00:51
URL:
http://www.kobinet-nachrichten.org

Sozialgericht stimmt Autoförderung zu

.

Koblenz (kobinet) Das Koblenzer Sozialgericht hat den Kreis Neuwied verpflichtet, einer Familie mit einem behinderten Sohn ein behindertengerechtes Auto zu finanzieren. Der sechsjährige Leo Jonas Krähling, der aufgrund einer seltenen Krankheit auf den Rollstuhl angewiesen ist, um zu seinen intensiven Betreuungen und Therapien gebracht zu werden, befanden die Richter. Die Kreisverwaltung hat die Berufung angekündigt.

Seit Herbst 2008 streitet der Vater von Leo Jonas, Kai Krähling, für die Finanzierung des Autos mit der Kreisverwaltung. Und nachdem der Kreis Berufung eingelegt hat, wird es wohl noch ein bisschen länger dauern, bis eine endgültige Entscheidung gefällt ist und die Familie die Finanzierung für das Auto bekommt. "Mal abgesehen von der Zeit die vergehen wird, bis ein Termin beim Sozialgericht in Mainz sein wird, sehe ich auch einer Berufung gelassen entgegen. Ich habe jedoch noch keine Idee, wie wir solange die Kosten für die Nutzung des Fahrzeuges bezahlen sollen, da ich inzwischen einen ALGII Aufstockungsantrag gestellt habe, leider aber Leo´s Kfz auch dort (noch nicht einmal versicherungstechnisch) Berücksichtigung findet und wir bereits Leo's kostenintensive Hippotherapie zu 60 Prozent selber tragen", schildert Kai Krähling die Nöte der Familie. moh

Mehr auf www.leo-jonas.de
 

  Follow @kobinetev
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
nächste Nachricht >>
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Kai Krähling schrieb am 31.05.2010, 13:27

Ergänzung

Hallo, liebes Redaktionsteam !

Ich wollte nur höflichst Nachfragen, ob evtl. www.leo-jonas.de zwecks Zugriff auf die beiden Urteile samt Begründung, welche ich gerne allen Eltern, Verbänden und Rechtsanwälten zur Verfügung stellen würde, ergänzend erwähnt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Kai Krähling

© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten

Seite drucken
Zur Online Version