Dreieich/Wiesbaden (kobinet) Rien ne va plus - Nichts geht mehr: Sozial Benachteiligte müssen für Schulden im „Finanzkasino“ aufkommen - so reagierte heute die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Clubs Behinderter und ihrer Freunde (CBF Hessen) auf die Berliner Haushaltsklausur und forderte die Bundesregierung auf, das geplante Sparpaket umfassend nachzubessern.
Die in der Kabinettsklausur beschlossenen Maßnahmen überlasten die schwächsten Glieder der Gesellschaft und weisen den Weg in die soziale Spaltung des Landes, erklärt der Verband. „Wir sind schockiert über die Vorschläge zur Konsolidierung des Bundeshaushalts und fassungslos angesichts des Vorhabens, die Kosten der Finanz- und Bankenkrise auf die Schultern der Ärmsten zu packen“, kritisiert Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen. „Die Bundesregierung plant, bis zum Jahr 2014 rund 30 Milliarden Euro an Sozialausgaben zu sparen. Anstatt die Finanzindustrie an den Kosten der von ihnen verursachten, globalen Finanzkrise zu beteiligen, werden knapp 7 Millionen Empfänger von Sozialleistungen noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt.“
Insbesondere Menschen mit Behinderungen seien vom Sparpaket massiv betroffen. „Laut den aktuellen Arbeitsmarktzahlen für den Monat Mai sind rund 174.500 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Entgegen dem allgemeinen Trend stieg die Anzahl der erwerbslosen Behinderten zuletzt sogar noch weiter an. Trotz der Antidiskriminierungsgesetze und der UN-Behindertenrechtskonvention scheint die Wirtschaft in der Krise nicht auf die Leistungskraft von Menschen mit Behinderungen zu vertrauen“, analysiert Korb. Mit dem nun vorgestellten Maßnahmenpaket verschlimmert sich die Situation für die betroffenen Erwerbslosen zusätzlich.
Die Sparvorhaben der Bundesregierung beinhalten u.a. die Abschaffung des Überbrückungszuschlages beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in das Hartz-IV-System, die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger, die Abschaffung des Elterngeldes für ALG-II Empfänger sowie die Suspendierung der Beitragszahlungen zur Rentenversicherung bei Hartz IV-Bezug. „Alleine dieses Paket kann für den Betroffenen im Einzelfall einen Einnahmeverlust von bis zu 700 Euro im Monat bedeuten. Auf der anderen Seite spart die Bundesregierung durch diese Schritte im Jahr 2011 gerademal knapp 3 Milliarden Euro“, errechnet Korb.
Schrittweise bis zu 5 Milliarden Euro im Jahr möchte der Bund durch den Ersatz von Pflicht- durch Ermessensleistungen für ALG II-Empfänger sparen. Dieses Vorhaben trifft beim CBF Hessen auf scharfe Kritik. Tom Korb: „Insbesondere Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte sind auf Wiedereingliederungsmaßnahmen angewiesen. Fallen diese nun aus den Pflichtenkatalog, werden die Betroffenen ihrem Schicksal überlassen.“
Auch auf erwerbslose Behinderte sieht Korb gravierende Verschlechterungen zukommen: „Nicht zuletzt die aktuellen Arbeitsmarktzahlen verdeutlichen, welchen schweren Stand arbeitslose Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben. Wenn die ARGEN und Sozialämter nun ausschließlich nach Ermessen über Maßnahmen entscheiden dürfen, werden sie diese Statistik immer im Hinterkopf haben. Warum sollten sie bei einem vermeintlich ‚hoffnungslosen Fall‘ noch Geld investieren?“ Durch die Neuregelung sei zudem der juristische Weg für die Betroffenen versperrt. Sachbezogene Hilfe bei der Wiedereingliederung von ALG II-Empfängern auf den Arbeitsmarkt wird somit zur Glückssache. „Wir vermuten daher, dass von Seiten der Ämter wieder verstärkt auf Frührente gedrängt wird“, so Korb. sch
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Gisela Maubach schrieb am 08.06.2010, 21:06
Die Frage in diesem Beitrag, ob zukünftig in vermeintlich "hoffnungslose Fälle" noch Geld investiert wird, kann man sich wahrscheinlich selbst beantworten, wenn man sich die Auswertung der entsprechenden Evaluation im Auftrag des Deutschen Landkreistages anschaut:
sh-landkreistag.de/media/custom/100_25105_1.PDF?1232952007
Unter der Überschrift "Klientel und Geschäftspolitik" liest man dort, dass nach überwiegender Einschätzung der kommunalen Träger höchstens 25% der Leistungsempfänger ohne vorhergehende Aktivierung vermittelbar wären.
59% der kommunalen Träger gehen sogar nur von einer Vermittelbarkeit von weniger als 10% ohne vorhergehende Aktivierung aus!!!
Allerdings wird schon hier die Flexibilität der Eingliederungsinstrumente überwiegend (70%) als nicht ausreichend kritisiert.
Wie zukünftige Ermessensentscheidungen dann aussehen werden, lässt sich auch ohne viel Phantasie erahnen.
Und welche Chancen Menschen mit Behinderungen bei Ermessensentscheidungen haben werden, dürfte dann wohl von der Laune des Sachbearbeiters abhängen. Als das Diskussionsforum der Sozialämter noch für die Öffentlickeit zugänglich war, wurde dort zum Thema "Rechte von Menschen mit Behinderungen" am 23.10.2008 unter dem Pseudonym "Ziggi" folgende Stellungnahme abgegeben:
"Das soll jetzt nicht ketzerisch klingen, aber haben in Deutschland behinderte Menschen nicht mittlerweile schon mehr Rechte wie nichtbehinderte? Der Staat tut und macht in diese Richtung alles, tausende Verbände und Vereine mit einer unvergleichbaren Lobby kümmern sich um die Belange - was solls da noch mehr geben?
Das Genie beherrscht den Wahnsinn!
Ziggi"
Wenn man bedenkt, dass dieses Forum als Diskussionsplattform für registrierte Fachleute aus Sozialämtern und Argen dienen soll, dann kann man als behinderter Mensch eigentlich nur hoffen, niemals von einer Ermessensentscheidung bei Sachbearbeiter "Ziggi" abhängig zu sein . . .