Kobinet Logo
Druckversion
kobinet-nachrichten 17.06.2010 - 00:30
URL:
http://www.kobinet-nachrichten.org

Rechte werden Wirklichkeit

.

Berlin (kobinet) "Rechte werden Wirklichkeit", so lautet der Titel des nächsten Magazins Menschen des ZDF, das am Samstag, den 19. Juni von 12.50 - 13.00 Uhr ausgestrahlt wird. Die Moderatorin Bettina Eistel berichtet dieses Mal vom 15. Weltkongress von Inclusion International mit über 2.000 TeilnehmerInnen, der derzeit in Berlin stattfindet.

"Menschen mit geistiger Behinderung waren lange Zeit vor allem Objekte der Fürsorge. Doch sie können weitgehend für sich selbst sprechen und ihre Interessen selbst vertreten. Dies steht im Mittelpunkt des 15. Weltkongresses von 'Inclusion International', der vom 16. - 19. Juni in Berlin stattfindet. Rund 1.500 Menschen mit und ohne Behinderung aus mehr als 50 Ländern werden an diesem Kongress teilnehmen. Unter dem Motto 'Inklusion - Rechte werden Wirklichkeit' werden sie vor allem die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Teilhabe diskutieren, welche die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen eröffnet hat. Bettina Eistel ist vor Ort und begleitet Kongressbesucher bei den vielfältigen Aktivitäten in der Hauptstadt", heißt es in der Ankündigung für die Sendung. moh
 

  Follow @kobinetev
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
nächste Nachricht >>
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 20.06.2010, 04:15

Individualisierte Assistenz mit unterstützter Selb

Liebe Frau Gisela Maubach, ich gebe Ihnen zu 100% recht. Das Problem ist: außer den unmittelbar (Mit-)Betroffenen, verstehen das nur ganz ganz wenige Menschen. Und wir wissen nicht einmal, wohin wir dieses Unrecht schreien können, weil es gar niemand hören will. Es wird einfach ignoriert und weiter diskriminiert.

Ich merke auch immer wieder, dass selbst behinderte Menschen, die für Selbstbestimmung kämpfen, dazu Verständnisprobleme haben und mitunter auch Solidaritätsverhaltung üben, was mit der Bereitschaft oder Fähigkeit zusammen hängt, über den Rand der eigenen Betroffenheit zu blicken.

Dabei gibt es in Schweden bereits seit sehr vielen Jahren das Unterstützungsmodell Persönliche Assistenz wodurch u.a. die UN-Behindertenrechtskonvention bereits in hohem Maß umgesetzt wurde, noch bevor diese vermutlich überhaupt angedacht war. Selbstverständlich auch für schwerst mehrfachbehinderte Menschen: Siehe z.B. das Projekt der "JAG Association" www.jag.se/eng/eng_pa.html (leider nur auf schwedisch und englisch).
"The personal assistant can compensate for various functional impairments such as lack of mobility, loss of sight or hearing or mental retardation. ..."

Ein/e sog. "Dienstleistungs-Garanat/in" (engl. "service guarantor", schwedisch: "Servicegaranten" - oft ein/e Angehörige/r - übernimmt dabei die Schlüsselfunktion der Schnittstelle zwischen der unterstützten Person und den AssistentInnen. Diese Vertrauensperson übernimmt auch Assistenzleistungen, leitet bei mangelnder Selbstkompetenz der unterstützten Person die AssistentInnen an und wird selbstverständlich - wie alle anderen im HelferInnen-Team - adäquat entlohnt.

Solange das individuelle Menschenrecht und die gesellschaftliche Menschenpflicht auf Inklusion und Teilhabe nicht ganz selbstverständlich auch für Menschen mit den höchsten Unterstützungsbedarfen umgesetzt wird, haben wir den unerträglichen eugenisch-ökonomistische Grundkonsens, der den hilfebedürftigen Menschen zum lästigen Kostenfaktor entrechtet und vergewaltigt, nicht überwunden!

Gisela Maubach schrieb am 19.06.2010, 23:27

Assistenz ohne Selbstbestimmung?

Wie erwartet wurden in dem ZDF-Beitrag "Rechte werden Wirklichkeit: Inklusion" ausschließlich Menschen vorgestellt, die für sich selbst sprechen können.
Lediglich der Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe antwortete kurz auf eine entsprechende (und offensichtlich unerwartete) Frage, dass es bei Menschen mit schwersten Behinderungen der "Assistenz bedarf".
Bei einer derartigen Antwort im Zusammenhang mit dem Thema Inklusion stellt sich die Frage, ob das wirkliche Problem bisher nicht erkannt wurde oder ob man eine verfassungswidrige Benachteiligung von schwerstbehinderten Menschen bewusst "übersieht", weil diese nicht in die geplanten Strukturen passen.
Wenn ein junger Mann mit schweren kognitiven Beeinträchtigungen wegen des Prinzips der Subsidiarität nach Ende seiner Schullaufbahn nur Leistungen der Agentur für Arbeit beanspruchen darf, dann kann es nur als eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gewertet werden, wenn dieser Kostenträger die Möglichkeit eines Persönlichen Budgets nur für diejenigen Menschen vorsieht, die ihren "Weg in Ausbildung und Beschäftigung" kompetent organisieren und die Teilhabeleistungen eigenverantwortlich mit dem Reha-Träger abstimmen können.
Wenn für schwerstbehinderte Menschen Werkstatt-Zwang besteht, sind diese Menschen von derjenigen Inklusion ausgeschlossen, die nur für die "besseren" Behinderten vorgesehen ist!!!!!
Und wenn Ulrich Bauch öffentlich suggeriert, dass das Recht auf Selbstbestimmung für schwerstbehinderte Menschen durch "Assistenz" zur Wirklichkeit wird, macht dies eine erschreckende Hilflosigkeit beim Umgang mit diesem Thema deutlich, weil Fremdbestimmung kaum durch Assistenz ausgeglichen werden kann.

Und dass der Gesetzgeber keine Vorstellung von größeren Behinderungsausmaßen hat, erkennt man u.a. auch an den zusätzlichen Betreuungsleistungen, die in Form von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und pauschalen Beträgen abgegolten werden. An dem Attribut "niedrigschwellig" erkennt man bereits, dass dieses Betreuungsangebot auch nur niedrigschwellige Bedarfe decken kann und für schwerstbehinderte Menschen nicht vorgesehen ist.

Es ist allerhöchste Zeit, dass wir auch denjenigen Menschen mit Behinderungen, die nicht für sich selbst sprechen können, eine Stimme geben. Wenn das Recht der Inklusion nur für die "besser Behinderten" Wirklichkeit wird, wird die UN-Konvention ad absurdum geführt!

Gisela Maubach schrieb am 18.06.2010, 12:52

Zu behindert für diese Form der Inklusion?

Herr Lichtenauer spricht (nicht nur!) mir aus der Seele.
Mein 23-jähriger Sohn kann nicht sprechen, und ob er inhaltlich etwas versteht, wenn er angesprochen wird, ist nicht erkennbar. Seine motorische Hyperaktivität kann nur durch gewisse Bewegungsfreiräume gesteuert werden. Die Behandlung seiner Epilepsie gestaltet sich ausgesprochen schwierig, weil eine EEG-Ableitung mit verwertbaren Ergebnissen kaum möglich ist - ganz abgesehen davon, dass er sich gegen jede Form von Spritzen (z.B. Blutabnahmen zur Medikamentenspiegel-Kontrolle) mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kräften zur Wehr setzt.
Er trägt Windeln, und wenn es während einer Einkaufstour oder sonstigen Unternehmungen außer Haus mal kräftig stinkt, dann wird jeder Begleitperson schmerzlich bewusst, dass der Begriff "Barrierefreiheit" für meinen Sohn eine ganz andere Bedeutung hat als für viele andere Menschen mit Behinderungen.
Fakt ist, dass mein Sohn aufgrund schwerer autistischer Verwaltensweisen eine Betreuung durch fremde Menschen nur in Ausnahmefällen zulässt.
Nach Ende seiner Schulzeit wurde mir von der zuständigen Werkstatt vor Ort erklärt, dass er dort nicht willkommen ist und dass er besser in eine vollstationäre Einrichtung für Autisten ziehen sollte - etwa 70 bis 80 km von zu Hause entfernt.
Nach kurzer Suche hat sich am Wohnort eine Einrichtung für Blinde bereit erklärt, meinen Sohn tagsüber aufzunehmen.
Obwohl das erstaunlicherweise gut funktioniert hatte, wurde mir erklärt, dass dies nur eine vorübergehende Lösung sein könnte, weil die Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe in Höhe von 32 Euro und 27 Cent pro Betreuungstag (!) erfolgte, aber da Sozialhilfe nachrangig sei, müsse der Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz geltend gemacht werden (Kostenträger Agentur für Arbeit).
Meine Anfrage bei der Agentur für Arbeit, ob die vorgeschriebene "Teilhabe am Arbeitsleben" im vorliegenden Fall auch als Persönliches Budget ausgeführt werden könne, wurde ganz klar verneint.
Wenn ich auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter der Zielsetzung des Persönlichen Budgets zur Teilhabe am Arbeitsleben lese "Mit der Entscheidung für das PersB bringen sich behinderte Menschen initiativ, aktiv und eigenverantwortlich in den Teilhabe- und Integrationsprozess ein. Das lässt erwarten, dass mit dem PersB bei gleichem Mitteleinsatz eher überdurchschnittliche Integrationsergebnisse (Wirkung) erzielt werden können", dann bedeutet dies im Umkehrschluss, dass mein Sohn für den Teilhabe- und Integrationsprozess ZU behindert ist!
Glücklicherweise hat sich zwischenzeitlich eine Werkstatt gefunden (in 30 km Entfernung), die mein Sohn tagsüber besuchen "darf" und in der er sich erkennbar wohlfühlt.
Allerdings hat er nicht die geringste Alternative, so dass ich die Frage aufwerfen möchte, welche Rechte die UN-Konvention für diejenigen Menschen Wirklichkeit werden lässt, die NICHT für sich selbst sprechen können und die ihre Interessen NICHT selbst vertreten können ?

Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 17.06.2010, 23:42

Menschenrechte nur für die "besseren" Behinderten?

Menschenrechte nur für die "besseren" Behinderten?

"Menschen mit geistiger Behinderung waren lange Zeit vor allem Objekte der Fürsorge. Doch sie können weitgehend für sich selbst sprechen und ihre Interessen selbst vertreten."

Das dringt Dank sei Gott langsam durch. Was aber noch immer völlig verkannt wird, ist, dass auch jene Menschen, die nicht so augenscheinlich "für sich selbst sprechen und ihre Interessen selbst vertreten" können, die selben Rechte auf Unterstützung und bedürfnisgerechte Adaptionen zum Ausgleich ihrer Behinderung haben.

Es ist zwar evident, dass politisch Verantwortliche, das faktisch verneinen und immer noch ihre ungesetzlichen Gesetze darauf aufbauen. Ich halte aber dagegen, dass dies der gesamten Intention der Konvention zuwider laufen würde und eine menschenrechts- und verfassungswidrige Benachteiligung par excellence wäre. Mehrfachbehinderte Menschen würden dadurch - weiterhin, wie bisher - aufgrund Art oder Grad ihrer Behinderung extremst diskriminiert und ihre pflegenden Angehörigen (auch wie bisher) ebenfalls in extremer Weise mittelbar benachteiligt (discrimination by association).

Was noch immer völlig verkannt wird ist, dass auch jene Menschen, deren Wahrnehmung und Ausdruck, quasi ihre "Sprache" nur auf basalen und emotionellen Regungen beruht, welche nur von sehr vertrauten Menschen wahrgenommen und interpretiert werden kann, die gleichen Rechte auf Unterstützung, Selbstbestimmung und Teilhabe haben, wie andere (behinderte und nichtbehinderte) Menschen auch.

Für den Ausdruck deren Willen und Selbstbestimmung braucht es Dolmetscher bzw. Sprachrohre. Diese Übersetzung können aber nur Vertrauenspersonen leisten, die diese schwerst mehrfachbehinderten Menschen intensiv pflegen, betreuen und mit ihnen zusammen leben. Der Adaptionsbedarf dieser Gruppe ist eine kompetente Assistenz in der Selbstvertretung und Eigenkompetenz ZUSÄTZLICH zu den üblichen Unterstützungen.

Das muss leider erst durchdringen, dass natürlich auch diese Menschen, die bisher auf allen Ebenen Verdrängten, Vergessenen, VerHEIMlichten und am meisten Entrechteten - zusammen mit ihren pflegenden Angehörigen am meisten diskriminierten - die gleichen, nämlich alle Menschenrechte haben, die in der UN-Behindertenrechtskonvention bestätigt wurden.

© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten

Seite drucken
Zur Online Version