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21.06.2010 - 17:32

Eltern warnen vor Mogelpackung.

Bremen (kobinet) Zu Beginn der Fachtagung der Kultusministerkonferenz heute in Bremen fordern Elternvereine, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit ihrer Forderung nach einem inklusiven Bildungssystem zielgenau und buchstabengetreu umzusetzen. In einer Presseinformation warnten sie vor einer Mogelpackung.

"Es ist unter Schulpolitikern inzwischen ein Trend, sich verbal zu Inklusion und zur UN-Konvention zu bekennen", kritisiert Eva-Maria Thoms vom Elternverein mittendrin e.V. aus Nordrhein-Westfalen, "aber wenn man dann das Kleingedruckte in den Entwürfen für Gesetze und Erlasse liest, bleibt davon nicht viel übrig". Abgesehen von Schleswig-Holstein und Bremen habe bisher kein Bundesland ernsthafte Schritte zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems unternommen oder auch nur vorgestellt. "Den Damen und Herren ist es offenbar nicht vorstellbar, dass Kinder mit Behinderung in den Schulen ganz selbstverständlich von Anfang an dabei sind", stellt Thoms fest.

So zieht sich auch durch die Diskussionspapiere der Kultusministerkonferenz immer noch die Vorstellung, dass Kinder von Experten auf ihre Integrationsfähigkeit überprüft werden müssten, bevor man ihnen den Besuch einer Regelschule erlaubt. Ihr eigener Wille und der ihrer Eltern soll "geprüft" werden. Von Selbstbestimmung und selbstverständlicher Teilhabe sind solche Überlegungen weit entfernt. Auffällig finden die Eltern auch, dass stets davon gesprochen wird, das Sonderschulsystem in seiner heutigen Form zu erhalten und allenfalls "weiter zu entwickeln". Eine Verlagerung der Sonderpädagogen in die Regelschulen ist offenbar nicht vorgesehen. Die Integration soll ein Sparmodell bleiben.

Auch Kirsten Ehrhardt von der Elterninitiative Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Rhein-Neckar ärgert sich, dass hinter "schön klingenden und allgemeinen Formulierungen" ein tatsächlicher Wille zum Wandel nicht vorhanden ist. Die Rhein-Neckar-Eltern fordern: "Alle Kinder mit Behinderungen erhalten in jedem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu einer Regelschule. Solange das nicht der Fall ist, bleiben alle Maßnahmen Stückwerk, ist Inklusion von zufälligen Bedingungen vor Ort abhängig." sch

 

 
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