
Bremen/Berlin (kobinet) Rund 150 Fachleute aus Schule, Verbänden, Wissenschaft und Politik haben sich bis heute in Bremen mit der Kultusministerkonferenz über pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der deutschen Schulpraxis verständigt. Die inklusive Schule bleibt nach der zweitägigen Beratung auf der Tagesordnung, obwohl das hier vorgelegte Diskussionspapier nach Ansicht vieler Kritiker den notwendigen Anforderungen nicht gerecht wird.
„Die gesetzliche Absicherung auf vollständige inklusive Bildung wird nicht gefordert. Das geht zu Lasten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und Benachteiligungen, für die die Ausgrenzung in die Sonderschule den Einstieg in lebenslange Sonderwege bedeutet“, monierte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen. Ausgrenzen statt gemeinsam lernen sei in Deutschland weiterhin bildungspolitische Realität.
Die Annahme der gemeinsamen Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Schaffung inklusiver Bildung sieht die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion als einen Schritt in die richtige Richtung: „Nun muss die Wahlfreiheit der Schule in allen Ländern gesetzlich verankert werden. Dies ist bisher nur in wenigen Ländern wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin der Fall, lediglich in Bremen ist bisher die inklusive Schule im Schulgesetz vorgesehen. Die Umsetzung darf nicht ein Alleingang der Politik werden, sondern muss gemeinsam mit Eltern und Lehrern durchgeführt werden."
„Wie so häufig wird in der Bildung um den heißen Brei herumgeredet statt die Suppe endlich zu kochen“, bemängelte die bildungspolitische Sprecherin der Linken das Ergebnis der Beratungen. Ihr behindertenpolitischer Sprecherkollege ergänzte: „Deutschland ist europaweit Schlusslicht in Sachen Inklusion.“ Das Recht auf inklusive Bildung, wie es Artikel 24 der UN-Konvention vorsieht, sei aber ein Menschenrecht und keine beliebig auslegbare Kannbestimmung.
Die behindertenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion äußerte: „Wenn zukünftig mehr behinderte Kinder auf Regelschulen unterrichtet werden sollen, ist das ein wichtiges Signal. Die Liberalen legen in diesem Prozess Wert darauf, das Wahlrecht der Eltern zu stärken, die Kinder möglichst früh und umfassend zu fördern und die Lehrer für die neue Aufgabe entsprechend auszubilden. Förderschulen werden ihre Daseinsberechtigung nicht verlieren.“ sch
Cordula Müller schrieb am 23.06.2010, 06:03
Ja,was haben wir denn eigentlich erwartet? Zum kommenden Schuljahr Wahl des Förderortes für Alle? Schluss mit Aussortieren? Wo kämen wir denn dahin? Ja, es bleibt wohl wieder an uns Eltern, die inklusive Förderung unserer Kinder mit Beeinträchtigung zu fordern und einzuklagen.Denn solange es kein Recht ohne Vorbehalte gibt,wird es für die Politik immer noch Schlupflöcher geben,in denen man die Förderschüler begraben kann..
Und solange viele Förderschulleitungen immer noch der Meinung sind, ein Kind mit geistiger Beeinträchtigung habe im Matheunterricht der oberen Stufen der Regelschulen nichts zu suchen oder sollte man sagen zu finden, wird es bleiben wie es ist.BEHINDERND!
Bei uns im Rhein Sieg Kreis machen sich momentan einige Förderschulen ernsthafte Gedanken um die UN Konvention,sie glauben immer noch nicht !! an den Erfolg des Gemeinsamen Unterrichts.(Ein Artikel im Generalanzeiger vom 18.Juni 2010 Alfter Bornheim) Ein Zitat eines Förderschulleiters einer GB Schule in der Nähe bei Bonn/ Alfter "Was machen Schüler mit geistiger Behinderung im Matheunterricht einer Oberstufe?Quadrate malen?" Ja, wie war das noch- individuelle Förderung-somit auch passgenaue Unterrichtseinheiten ,bekommt doch jedes Kind ?!?!Ich denke eher, dass man Angst hat, die Inklusion könnte einen überfallen in Form von Öffnung der Förderschulen für ALLE KINDER. Denn was macht ein Regelschüler im Matheunterricht einer Oberstufe Förderschule? Er rechnet die Flächen der gemalten Quadrate aus...
Elterninitiative Gemeinsamer Unterricht Bornheim