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kobinet-nachrichten 28.06.2010 - 15:08
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Stadt Ratzeburg blockiert weiter

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Ratzeburg (kobinet) Wie die kobinet-nachrichten bereits mehrfach berichteten, kämpft eine behinderte Frau für sich und ihren ebenfalls behinderten Sohn um die Kostenübernahme für die Kostenerstattung der ergänzenden Hilfe zur Pflege in einer Höhe von nahezu 5000 Euro. Eine zeitgleich stattfindende Auseinandersetzung mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg wurde durch Zahlung des Kreises beendet. Nach Mitteilung der Antragstellerin bleibt in der Stadt des Oberbürgermeisters Rainer Voß sogar das Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus unbeachtet, dadurch sei sie gezwungen, Klage einzureichen. Vom Landesbehindertenbeauftragte Herr Dr. Hase wurde die hilfesuchende Bürgerin auf ein Formblatt verwiesen. Einen von ihm bestätigten Gesprächstermin ließ er platzen. gba

Ein Kommentar hierzu von kobinet-redakteur Gerhard Bartz

Das „Ping-Pong-Spiel“ der Zuständigkeiten geht weiter. Nach einem Schreiben des Bürgermeisters Rainer Voß an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ist die Stadt Ratzeburg nur für den Kreis Herzogtum Lauenburg tätig. Davon war zuvor nie die Rede. Es ist durchaus vorstellbar, dass bei solchen „Spielchen“ der eine oder andere Antragsteller aufgibt, was wohl im Sinne der Regie wäre. Solche Beispiele zeigen eindringlich, wie wichtig eine rasche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist.

Bis heute gibt es Kostenträger, Krankenkassen und Krankenhäuser, die behaupten, noch nichts vom Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus gehört zu haben. Mir scheint, die §§ 13,14 SGB I sind ebenfalls weitgehend unbekannt.

Mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention muss auch eine straf- und haftungsrechtliche Regelung eingeführt werden. Bis heute dürfen Kostenträger ungestraft Bürger mit falschen Informationen abspeisen und Vorgänge bis zum St-Nimmerleinstag verzögern. Zwar hat der Gesetzgeber im § 14 SGB IX eindeutige Zeitvorgaben niedergelegt. Hilfreich wäre gewesen, wenn er dazu geschrieben hätte, dass nach Ablauf der Frist dem Antrag automatisch stattgegeben wäre. So hätte der Tiger Zähne bekommen und müsste sein Dasein nicht als Bettvorleger fristen.
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Matthias Matthiesen schrieb am 05.07.2010, 14:52

Weitere Hilfemöglichkeit

Der Hinweis auf die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, die es in Schleswig-Holstein gibt, ist sehr hilfreich und hat schon vielen Menschen weiter geholfen.

Eine weitere Stelle, die ich im Kreis Herzogtum Lauenburg empfehlen kann, ist die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, Telefon 04151 - 8984 - 0. Die Servicestelle ist im Kreis Herzogtum Lauenburg von der Deutschen Rentenversicherung Nord eingerichtet worden und sitzt in Schwarzenbek.

Leider scheint hier das Kind schon in den Brunnen gefallen zu sein. Oft kann die Servicestelle bei solchen Problemen Rat geben und vermitteln. Natürlich arbeitet die Servicestelle auch mit Sozialverbänden wie SoVD, VdK oder BSK vor Ort zusammen.

Marita Brunswik schrieb am 28.06.2010, 21:19

Es ist Absicht !

Mir sind solche Regelungen von den Kassen bekannt. 30% können sie genehmigen und ab 31 muss ersteinmal abgelehnt werden. Wenn dann ein Widerspruch kommt, der konkret die Berechtigung nachweist ( .... auf deutsch " die Paragrafen um die Ohren haut" ) dann wird in der Regel dem Antrag stattgegeben - denn mehr Geld auf dem Rücken der Kranken und Versicherten kann nicht gespart werden. Wir vom BSK empehlen dann grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer der Sozialverbände : SoVD oder VdK. Dort sitzen gewiefte
Anwälte die auf Sozialrecht spezialiert sind und vor denen haben die Kostenträger / Ämter auch Respekt und es kostet im Monat zwischen 5 - 7 Euro.

Anderer Weg ist die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Birgit Wille-Handels, die ist unabhängig und nicht an Weisungen gebunden : 0431 9881240 ( Kieler Landtag ).

Wenn alle Stränge reißen : BILD HILFT e.V. / Ein Herz für Kinder . 040 34723789.

BSK Kontaktstelle
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
Itzehoe und Umgebung

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