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30.06.2010 - 22:13

Regierung erkennt keinen Handlungsbedarf bei der Assistenz im Krankenhaus.

Berlin (kobinet) Dr. Ilja Seifert MdB erkundigte sich bei der Bundesregierung nach Erfahrungen und Ergebnissen zum Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfes im Krankenhaus. Des Weiteren fordert er Aufklärung darüber, ob die Bundesregierung Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf sieht. Im Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU): "Der Bundesregierung liegen aufgrund der kurzen Geltungsdauer des Gesetzes noch keine Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung vor. Es besteht deshalb aktuell kein Handlungsbedarf.“ Dr. Seifert: "Es ist empörend, wie die Bundesregierung über die bestehenden Probleme von Menschen mit Behinderungen während eines Aufenthaltes im Krankenhaus hinwegsieht. Das Gesetz ist seit einem Jahr in Kraft und schon bei der Verabschiedung war klar, dass für viele Betroffene das Gesetz nicht greift. Die Begründung der damaligen CDU/CSU/SPD-Koalition waren die Kosten. Obwohl der Bundesregierung zahlreiche Briefe von Betroffenen vorliegen, behauptet die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Wiedmann-Mauz, dass noch keine Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung vorliegen. DIE LINKE wird – auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention - noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorlegen, damit alle Menschen mit Behinderungen, die eine Assistenz im Krankenhaus und bei Kurbehandlungen benötigen, diese erhalten.“

Hierzu befragt, erklärte Dr. Corina Zolle von ForseA e.V. "Durch die Weigerung der damaligen Großen Koalition, die Heilverfahren mit einzubeziehen, entsteht folgende absurde Situation für behinderte Arbeitgeber: Sofern diese überhaupt eine Reha-Einrichtung finden, die Menschen mit Assistenzbedarf aufnimmt, sind sie dort vermutlich mehr oder weniger unterversorgt. Derweil wird die Assistenz zuhause aufgrund der Regelung im § 615 BGB ohne Arbeitsleistung bezahlt freigestellt. Neben vielen anderen Vereinen, Verbänden und Einzelpersonen haben wir dagegen protestiert, dass der ForseA-Vorschlag auf behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber reduziert und die Heilverfahren gestrichen wurden. Im Gegensatz zur Ansicht der Bundesregierung besteht durchaus Handlungsbedarf. Kundinnen und Kunden ambulanter Dienste sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen müssen sich in Zeiten gesundheitlicher Probleme entscheiden, ob sie entweder eine oft gefährliche Unterversorgung im Krankenhaus in Kauf nehmen oder ihre Gleichbehandlung in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung erstreiten.“ gba
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Petra Marek schrieb am 01.07.2010, 10:34

"Todesschweigen"

Habe ich eine gleichberechtigte Chance als behinderter Mensch in Deutschland mit einer nicht unkomplizierten Körperlichkeit , wenn ich wie wieviele andere "gesunden" Menschen zusätzlich erkranke ??

Nein - wieso auch - reicht doch, dass ich behindert bin -oder?
Muss ich mir da auch noch eine weitere Erkrankung wie z.B. Diabetes , Rheuma, Krebs etc. leisten ?

Im Grunde genommen schützen uns dieses Neuen Gesetze mit Ihren "Gesetzes-Lücken" ja sogar noch vor weiterem Unheil?

Denn mal ehrlich, wer kam schon aus dem Krankenhaus bzw. aus der Kur gesünder oder geheilter nach Hause - nun ich kenne fast keinen/keine! -
Ausnahme: Privatpatient und Promis/VIPS!
(Wäre ja auch ein "Wunder" bei der meist desolaten Pflegesituation- Ärztemangel/überarbeitung bzw. Inkompetenz wegen unzureichender Zusammenarbeit )
Übel nur, wenn eine lebenswichtige Operation ansteht und diese ambulant nicht durchführbar ist - was dann?

Sollte Mensch mit Behinderung diese und den anschließenden Krankenhausaufenthalt glücklicherweise ohne weitere Schädigungen irgendwie überlebt haben - na ist doch fast wie ein Volltreffer im Lotto !?

Oder es nach einer solchen Operation dringend erforderlich werden würde auch eine Anschlussheilbehandliung (AHB) zu erhalten- da Heutzutage nach den schwierigsten OPs Patienten zwangsweise spätestens nach sieben Tagen aus dem -Kranken-Haus entlassen werden - Vergessen Sie es!
Ist schon für vorher "gesunde" ein schwieriges Unterfangen -
da es in Deutschland an genügenden AHB Plätzen massivst mangelt!

Keine Chance als "Behinderter" und schon gar nicht mit Assistenz!

Die Reaktion von behandelnden Ärzten/innen, Therapeuten/innen, Sozialarbeitern/innen , Reha-Sachbearbeitern/innen und von Politkern/innen auf diese Probleme - SCHWEIGEN - und nochmal "erstauntes" SCHWEIGEN!

Das endet leider öfter in einem "Todesschweigen" für den betroffenen zusätzlich erkrankten behinderten Menschen!
Das nennt mann dann "Sparzwang" - ich nenne das eine moderne Form der schlimmsten Diskriminierung - bzw. "Spar-Euthanasie".





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