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01.07.2010 - 18:11

Nordhessischer Landkreis ignoriert Gesetze.

Edertal (kobinet) Im hessischen Edertal hat eine Frau mit Assistenzbedarf einen Antrag gestellt, die bisherige Unterstützung durch das Sozialamt auf eine "Rund-um-die-Uhr“-Assistenz auszuweiten. Diese Erweiterung wurde erforderlich, nachdem die bisherige ergänzende Assistenz durch ihren Sohn infolge dessen Grundwehrdienstes weggefallen ist. Nach umfangreichem und ergebnisarmen Schriftwechsel wurde für gestern eine Budgetkonferenz anberaumt. ForseA-Berater Alexander Hübner, der die Frau zu dieser Konferenz begleitete, war erschüttert: "Die Behörde ließ keinerlei Entgegenkommen verspüren. Man ging in das Gespräch mit dem Vorsatz, die Antragstellerin von ihrem Antrag abzubringen. Selbst das widerrechtlich vorenthaltene pauschale Pflegegeld will die Behörde nicht auszahlen. Der Gipfel jedoch war die Aussage des 'sachverständigen‘ Amtsarztes, nach dessen Ansicht bei einem Assistenzbedarf von mehr als den 'gewährten‘ sechs Tagesstunden nur eine Pflegeeinrichtung in Frage kommt. Auch beim Stundenlohn für die Assistenzkräfte ist die Behörde uneinsichtig. Statt der ForseA-Empfehlung von derzeit 11,72 € anzunehmen ist man dort allenfalls bereit, 7,50 Euro in der Stunde zu bezahlen.“ Hübner berichtete weiterhin, dass ForseA in dieser Angelegenheit zwei Briefe an den Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenbach, Herrn Dr. Reinhard Kubat geschrieben hat und diesem die Sachlage sehr deutlich dargestellt hat. "Der Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen muss an diesem Landkreis spurlos vorbeigegangen sein. Ebenso die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. In der Tatsache, dass die ForseA-Briefe unbeantwortet und unberücksichtigt geblieben sind ist der Beleg dafür zu finden, dass man sich im hessischen Waldeck-Frankenberg weigern will, Weiterentwicklungen in den Rechten für behinderte Menschen zur Kenntnis zu nehmen. Landrat Kubat, der von der SPD und den GRÜNEN ins Rennen geschickt wurde, sollte vielleicht auch von dort erfahren, dass seine und die Kenntnisse seiner Behörde einer Auffrischung bedürfen. Hier wird wieder mal eine Bürgerin in eine rechtliche Auseinandersetzung getrieben. Diese wird sie zwar gewinnen, es verstreicht jedoch wertvolle Zeit. Wertvoll deshalb, weil es sich um Lebenszeit einer Frau handelt, in der diese unterversorgt leben muss.“ gba

Homepage von ForseA mit einem Link zum zweiteiligen Video zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Mareike Otterbach schrieb am 25.07.2010, 13:22

Typisch LWF

Ich kenne die Vorgehensweise des Landkreis Waldeck Frankenberg nur zu gut, bei mir lief es genauso ab, auch der Amtsarzt wollte mich stationär unterbringen. Über 1 1/2 Jahre ärgerte ich mich mit denen rum, doch dank super Anwältin, gewann ich vor Gericht meine eigene Wohnung + 24 Stunden-Betreuung.

Nur nicht aufgeben, dass wollen die nur.

Viel Glück.

Marita Brunswik schrieb am 02.07.2010, 15:00

Massentherapie notwendig

Es wäre ein logistisches und medizinisches Highlight und Wunder wenn es gelänge alle
in Frage kommenden Politiker und die 5.Macht : die Lobbyisten, die Sachbearbeiter im Sinne der UN Konvention zu therapieren. Es beginnt doch in Berlin und endet in Brüssel. Hier möchte ich auf den Artikel vom 16.06.2010 einschl. Leserbrief hinweisen : Angela Merkel soll Blockade der Antidiskriminierungsrichtlinien aufgaben.

Nina Waskowski schrieb am 02.07.2010, 13:46

Opfer oder Täter?

Es stellt sich einem manchmal die Frage, wer hier Opfer und wer Täter ist.
Man darf die Sache nicht zu einseitig betrachten und ausschließlich auf rechtliche Aspekte reduzieren. Auch der soziale - der menschliche - Aspekt spielt hier eine bedeutende Rolle. Offensichtlich sind die Sachbearbeiter psychisch und emotional gar nicht dazu in der Lage, ein ausreichendes Maß an Empathie zu entwickeln. Allein zum Verstehen der schweren Lebenssituation der Betroffenen wäre nur Minimum an Empathie erforderlich und selbst darüber scheinen die Sachbearbeiter nicht zu verfügen. Aus sozialpädagogischer Sicht ist das definitiv eine gravierende Beeinträchtigung, die definitiv mit einer Wahrnehmungsstörung einhergeht und auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführen ist. (Es stellt sich die Frage, ob man mit einer solchen Beeinträchtigung überhaupt eine solche Tätigkeit auszuführen in der Lage ist.) Diese Sachbearbeiter - und derer gibt es in Deutschland viele - zählen zweifelsfrei zu dem Personenkreis der Menschen mit psychischer Behinderung. Schade, dass sie jedoch - auch unter dieser Personengruppe - offensichtlich die Einzigen sind, die von einem Zusammenhalt, von Hilfsbereitschaft, von gemeinsamem Kampf um Selbstbestimmung noch nichts gehört haben. Scheinbar ein weiteres Indiz für eine vorliegende Wahrnehmungsstörung. Sie sind die Einzigen unter den Menschen mit Behinderung, die sich noch immer mit Herrschsucht und Machtgier aller Mittel purer Diskriminierung bedienen. Homo homini lupus...
Man sollte sie ihres Amtes entheben und umgehend entsprechend therapieren, bevor sie sich weiterhin solch fremdgefährdender Verhaltensweisen bedienen und damit anderen Betroffenen großes Leid zufügen.

Matthias Grombach schrieb am 02.07.2010, 12:09

Fortsetzung...

...weshalb sie in meinen Augen für diesen Beruf als Sachbearbeiter ungeeignet erscheinen und deshalb eine Umschulung in Berufe erfahren sollten, bei denen sie in erster Linie nichts mit Menschen zu tun haben.

Matthias Grombach schrieb am 02.07.2010, 11:41

Toi Toi Toi!!

Liebe Antragstellerin,

diese Behördenwillkür schreit ja, leider mal wieder, bis zum Himmel ! Laß Dich nicht unterkriegen!!!
Die Sachbearbeiter, die offensichtlich gegen geltendes Recht so gravierent verstossen, wie u.a. in diesen Fall, sollten bei einem Erstverstoß eine erhebliche Gehaltskürzung und nach dem zweiten Verstoß die Kündigung hinnehmen müssen. Ebenfalls offensichtlich gehört Empatie zu den großen Schwächen solcher Sachbearbeiter.

Christina Fuchs schrieb am 02.07.2010, 11:16

Norhessischer Landkreis ignoriert Gesetze

„Das System der sozialen Sicherung, muss der Würde selbstverantwortlicher Menschen entsprechen.“
Godesberger Parteiprogramm der SPD 1959

Die SPD hat in der Vergangenheit bedeutende Schritte für die Gleichstellung behinderter Menschen unternommen, durch das Bundesgleichstellungsgesetz, das SGB IX und die Ratifizierung der UN-Konvention.
Die Nachricht dass ein Landrat, der Mitglied dieser Partei ist, das ignoriert, bedarf einer öffentlichen Erklärung.

Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 01.07.2010, 23:59

Hoheitliche Delinquenz

Überall diese kriminelle Behördenenergie!
Diese hoheitliche Delinquenz schreit täglich zum Himmel!
Wann wird die öffentliche Hand endlich in Handschellen abgeführt?

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