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kobinet-nachrichten
10.07.2010 - 12:11
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Dr. Klaus Mück, Mitglied des ForseA-Vorstandes beschreibt in einem packenden Aufsatz zahlreiche Bemühungen, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu umgehen. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass es einer der seltenen Momente in der Geschichte der Menschheit ist, dass eine derart weitreichende Übereinkunft weltweit eine solch hohe Anerkennung erlangt hat. Auf der ForseA-Homepage ist unter anderem zu lesen: "Nicht nur von Visionen ist die Rede, sondern auch von einem Paradigmenwechsel als Resultat der Vision von der Teilhabe, von der Inklusion: Weg von der paternalistischen Fürsorge hin zur Teilhabe, oder genauer, zur vollen und wirksamen Teilhabe auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen an der Gesellschaft. Das ist richtig und es ist gut. Doch wie leicht kann dieser Paradigmenwechsel herbeigeführt werden? Ist die paternalistische Fürsorge nicht fundamental in unserer Gesellschaft verwurzelt, weil es immer so war? Ist es nicht weiterhin das Paradigma der paternalistischen Fürsorge, wenn der Kostenträger auch gleichzeitig die Beratungs- und Steuerungsfunktion übernimmt? Wäre es nicht konsequenter, wenn man diese Aufgabe an eine neutrale Stelle übergibt? Es gibt sie auch heute schon, diese neutrale Stelle, allerdings nicht in der Form wie sie grundsätzlich als Beratungs- und Steuerungsfunktion angestrebt werden sollte. Sie nennt sich Justitia und ist ein Produkt der Gewaltenteilung, ein grundlegendes Prinzip unserer Demokratie. Sie hat Verstärkung bekommen, weil die VN-Konvention als geltendes deutsches Recht für die Entscheidungen unserer Gerichte dienen kann. Auch jetzt schon! Auch jetzt, wo erst ein Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Konvention aufgestellt wird. Es ist ein beschwerlicher Weg, wenn der Gang zu Justitia beschritten wird, beschritten werden muss, weil die Einsicht des Paradigmenwechsels noch nicht angekommen ist. Oder warum gibt es junge Menschen mit Behinderung, die nach wie vor gegen ihren Willen nur aufgrund ihrer Behinderung in einem Altersheim leben müssen?"
Mit dem Aktionsplan befasst sich Dr. Mück an anderer Stelle: "Derweil wurden ein Jahr nach Inkrafttreten der VN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung als deutsches Recht die Handlungsfelder und Querschnittthemen zum Aufstellen des Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention definiert. Der nächste Schritt war nun die Entwicklung von Visionen aus den Handlungsfeldern … Wohlgemerkt, es geht um die Aufstellung eines Aktionsplans, noch nicht um dessen Umsetzung selbst. Es stellt sich die Frage, ob man Visionen braucht, um eine Vision umzusetzen?! Und hätte man diesen Schritt nicht schon längst vorbereiten können?"
Im weiteren Verlauf ist von einem Entschließungsantrag der CDU-CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zu lesen, der im Jahre 2001 eingebracht wurde und damit unter Beweis stellte, dass die heutigen Probleme schon vor 10 Jahren zur Entscheidung anstanden, somit also bekannt waren. Gleichzeitig macht Dr. Mück deutlich, dass in Zeiten der rot-grünen Koalition wesentliche Teile der Gesetzgebung für behinderte Menschen bei der Umwandlung des BSHG in das SGB XII verschärft wurden.
Zahllose falsche Bescheide mit teilweise haarsträubenden Interpretationen sind laut ForseA darauf zurückzuführen, dass derzeit der Gesetzgeber noch auf Sanktionen verzichtet. So schreibt er klare Fristen in den § 17 SGB IX, die jedoch straflos und in der Regel von den Kostenträgern ignoriert werden. In der Sammlung "Geschichten aus Absurdistan" dokumentiert ForseA Beispiele aus seiner Beratungspraxis. Jens Merkel, stellvertretender ForseA-Vorsitzender: "Aufforderungen des Landkreistages zur Verschärfung der Situation sehen wir als Anstiftung zum Gesetzesbruch. Die Behindertenrechtskonvention ist Gesetz und kann nur durch deren Kündigung, nicht jedoch durch aufhebende Gesetze verwässert werden."
In seinem Aufsatz beklagt Dr. Mück die allenthalben feststellbaren Verzögerungen: "Nein, die Verzögerungstaktik funktioniert nicht, denn behinderte Menschen sind beharrlich, haben Ausdauer und verfolgen ihre Ziele, um am Leben an der Gesellschaft teilhaben zu können. Klingt das nicht nach Selbstüberschätzung? Nein, denn genau diese Attribute werden tagtäglich von ihnen abverlangt – nämlich durch ihre Einschränkungen, durch die alltägliche Auseinandersetzung mit Hürden und deren Überwindung. Wäre es nicht besser, diese Beharrlichkeit und Ausdauer z.B. im Beruf auszuleben, statt in einem Kampf, den die behinderten Menschen langfristig auf jeden Fall gewinnen werden? Die Konzentration sollte deshalb ganz im Sinne des neuen Behinderungsbegriffs auf den Fähigkeiten und nicht auf mögliche Einschränkungen liegen! Wäre das nicht die win-win-Situation für alle? Und genau das meint Inklusion!" gba
Forderungspapier der Bundesverbände ISL e.V. und ForseA e.V. zur Schaffung eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - Warum sie ein Erfolgsmodell wird. Ein Video von ForseA e.V. auf YouTube Teil 1 und Teil 2
Gerhard Lichtenauer schrieb am 10.07.2010, 14:17
Völlige Übereinstimmung mit Jens Merkel: "Aufforderungen des Landkreistages zur Verschärfung der Situation sehen wir als Anstiftung zum Gesetzesbruch..."
In Österreich steht das traditionelle Brauchtum, Ämter zur Gewaltausübung gegen Bürger zu missbrauchen unter (rechtstheoretischer) Strafandrohung (§ 302 StGB). Nicht nur wissentlicher, sondern auch eventual-vorsätzlicher Amtsmissbrauch eines Beamten oder die Anstiftung dazu, ist, wenn andere an ihren Rechten geschädigt werden ein Verbrechen, das mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bedroht ist.
Die deutsche Judikatur zu Amtsmissbrauch kenne ich nicht und ich weiß auch, dass die AmtsMissBrauchtumspflege auch bei euch, wie in Österreich durch die Unrechtspflege gedeihlich begünstigt wird. Wir müssen versuchen, diese Ungeheuer mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Bitte beschäftigt die Strafverfolgungsbehörden mit konkreten Anzeigen wegen dieser politisch motivierten Anstiftungen zum Rechtsbruch. Damit gibt es kein Klagsrisiko und irgendwann könnte einem unabhängigen Gericht ja mal ein Licht aufgehen.
Das sage ich, obwohl ich bislang nur die ernüchternde Erfahrung machen konnte, dass die traditionelle AmtsMissBrauchtumspflege (NOCH) Hand in Hand mit einer politisch motivierten Unrechtspflege die Gerechtigkeit mit Füssen tritt.
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