Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Netzwerk PROBudget
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Barrierefreie Reiseziele
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
15.07.2010 - 00:01

Höhere Freibeträge für ehrenamtliche Betreuer.

Berlin/Mainz (kobinet) Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer hat begrüßt, dass der Bundesrat der Anhebung des steuerlichen Freibetrages für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer von 500 Euro auf 2.100 Euro zugestimmt hat.

"Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes im Betreuungswesen", sagte Ministerin Malu Dreyer. Mit der Änderung des Einkommenssteuergesetzes soll der steuerliche Freibetrag für die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Vormündern und Pflegerinnen und Pflegern zustehen, erhöht werden. "Damit wird – wenn der Bundestag dem Beschluss des Bundesrats folgt - die bisher bestehende Benachteiligung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern endlich aufgehoben", so die rheinland-pfälzische Sozialministerin.

Das bislang geltende Recht habe zu einer Schlechterstellung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer im Vergleich zu anderen Ehrenamtlichen geführt. So sieht das Einkommenssteuerrecht bisher einen erhöhten Freibetrag für das Engagement in einem Sportverein, die so genannte Übungsleiterpauschale, vor. Entsprechende Regelungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fehlten aber. "Für ehrenamtliche Tätigkeit zugunsten kranker, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen darf kein anderer Maßstab gelten", so Ministerin Malu Dreyer. Es sei richtig, die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer entsprechend der so genannten Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.100 Euro von der Einkommenssteuerpflicht zu befreien. Das gelte auch für ehrenamtliche Vormünder sowie ehrenamtliche Pflegerinnen und Pfleger, deren Rechts- und Interessenlage identisch ist. "Die Anhebung des steuerlichen Freibetrages ist eine Anerkennung der Leistungen, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erbringen, denn die ehrenamtliche Betreuung ist eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe, die zu Recht entsprechend honoriert werden soll", sagte Malu Dreyer.

Die Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern ist der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Das Betreuungsrecht folgt dem Grundsatz des Vorrangs der ehrenamtlichen Betreuung. Daher hat die Landesregierung mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (AGBtR) die Qualität im Betreuungswesen gestärkt und die Finanzierung von Betreuungsvereinen, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihrer Arbeit unterstützen, langfristig gesichert. moh
 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gabi H. schrieb am 16.07.2010, 12:02

Ehrenämtler als billige Arbeitskräfte

Die Übungsleiterpauschale ist sehr umstritten, da verschiedene Wohlfahrtsverbände sie missbrauchen, um Billigjobs ohne Sozialversicherung zu schaffen. Dies ist skandalös und sollte unterbunden werden, um in diesem Bereich hochwertige Arbeit auch "normal" bezahlen zu lassen. Die Betreuer nun in ein ähnliches Feld zu rücken halte ich für falsch.

ARD: Panorama, Beitrag vom 1.7.2010 - Wohlfahrtsverbände missbrauchen Ehrenämter für Billigjobs
daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panoramacaritas104.html

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.