
Berlin (kobinet) Fehlende Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus ist heute von ambulante dienste e.V. in Berlin kritisiert worden. In einer Pressemeldung wurde dem Bundesgesundheitsministerium vorgeworfen, Todesfälle in Kauf zu nehmen.
„Der Gesetzgeber hat anerkannt, dass die notwendige Hilfe für schwerstbehinderte Menschen während eines Krankenhausaufenthaltes nicht vom Pflegepersonal einer Krankenhausstation geleistet werden kann. Grund dafür ist zum einen der Stellenschlüssel, zum anderen ist das vorhandene Personal nicht mit den Besonderheiten einer bestimmten Person bzw. deren Körper vertraut. So weiß beispielsweise nur eine speziell auf die jeweilige Person eingearbeitete Assistenzkraft, wie und wie oft sie gelagert werden muss bzw. kann diese im Falle einer Kommunikationsbeeinträchtigung verstehen“, so Martin Seidler, Referent für Öffentlichkeitsarbeit bei ambulante dienste.
Als Konsequenz wurde im Sommer 2009 das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus verabschiedet, das die Finanzierung von persönlicher Assistenz für behinderte Menschen im Falle eines Krankenhausaufenthalts regelt – jedoch nur für diejenigen, die ihre Assistenzkräfte im sogenannten Arbeitgebermodell selber bei sich angestellt haben.
„Die weitaus größere Gruppe auf Assistenz angewiesener Menschen, die KundInnen von Assistenzdiensten sind oder in Einrichtungen leben, bekommen diese für viele lebensnotwendige Leistung nach wie vor nicht finanziert. Aus der Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses geht implizit hervor, dass Kostengründe ausschlaggebend für diese sachlich nicht zu begründende Ungleichbehandlung waren“, stellt Seidler fest.
„Es ist ein Skandal, dass die Tatsache, dass Finanzmittel von der Bundesregierung lieber für andere als dem sozialen Bereich verwendet werden, dadurch verschleiert wird, dass behauptet wird, es bestünde kein Handlungsbedarf“, so der Vertreter des Anbieters von persönlicher Assistenz für über 100 behinderte Menschen in Berlin. sch
Esther Hoffmann schrieb am 22.07.2010, 11:14
Ich finde den zum Leserbrief gehörenden Artikel super. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die auf Assistenzdienste angewiesen sind und nicht im Arbeitgebermodell ihre Assistenten beschäftigen, keine Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen können. Dagegen sollte man sich verbünden und versuchen, zum Beispiel über das Sozialgericht die notwendige Hilfeleistung im Krankenhaus zu erstreiten. Vielleicht wäre es sogar sinnvoll, diesbezüglich sich mit dem Pflegepersonal im Krankenhaus zusammen zu schließen und auf die mangelnde Zeit des Pflegepersonals hinzuweisen. Niemand darf gezwungen werden, nur weil er ins Krankenhaus muss, im Arbeitgebermodell seine Assistenten anzustellen.
Ich habe selbst schon die Erfahrung machen müssen, dringend ins Krankenhaus zu müssen und eine meiner Vollzeitkräfte, die über einen Assistenzdienst angestellt ist, mitnehmen zu müssen. Es war einfach keine Zeit mehr, noch vor Einweisung ins Krankenhaus eine Assistenten, die im Arbeitgebermodell beschäftigt ist, zu benachrichtigen. Von daher appelliere ich noch einmal an die Gesetzgeber, auch Assistenten, die über einen Assistenzdienst eingestellt sind, die Möglichkeit zu geben, Assistenznehmer ins Krankenhaus zu begleiten und den Lohn weiter zu zahlen.